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Strafrechtsreform jetzt!

Das ist die Petition:

Wir fordern Sie auf, die Vorschläge der „Expertenkommission“ von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Neuregelung der Strafgesetze zu den Tötungsdelikten zurückzuweisen. Reformieren Sie das Strafrecht- ja! Aber nicht so!

Das Strafmaß für Mord darf nicht gesenkt werden. Außerdem ist der Einführung eines Gesinnungsstrafrechts durch die Qualifizierung einer Tötung durch z. B. die rassistische Motivation des Täters eine klare Absage zu erteilen. Das Rechtsgut Leben verdient maximalen Schutz, unabhängig von der Hautfarbe des Opfers.

Opferschutz vor Täterschutz muss die Handlungsmaxime sein. In Zeiten wachsender Kriminalität und dem Gefühl einer schwindenden inneren Sicherheit scheint der Einsatz für mildere Strafen für Mörder vollkommen verfehlt. Wir fordern Sie auf, die Sicherheit der Bürger wieder in den Mittelpunkt zu rücken. Treiben Sie eine Strafrechtsreform voran, die sich daran messen lässt.

35 Mal Haben diese Abgeordneten die Petition schon erhalten:

Hintergrundinformationen

Auf der Grundlage der Ergebnisse einer „Expertenkommission“, die Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einberufen hat, sollen Passagen des Strafrechts geändert werden. Es geht um die Ahndung von Tötungsdelikten.

Wie unter anderem der Spiegel am 27. Juni 2015 berichtete, soll Mord nicht mehr automatisch mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe geahndet werden. Begriffe wie Mord und Totschlag könnten aus dem Gesetz gestrichen werden.
Statt dessen soll die Gesinnung des Täters bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass politische, religiöse oder ideologische Einstellungen des Täters verstärkt in die Wertung des Straftatbestandes einfließen können. Beispielhaft angeführt ist die Bestrafung einer Tötung aus rassistischen Motiven. Das Töten eines Menschen schwarzer Hautfarbe wiegt danach gegebenenfalls schwerer als das Töten eines Menschen weißer Hautfarbe. Das Leben der Opfer scheint unterschiedlich viel wert zu sein. Andere ideologische Wertungen mögen folgen. Die Tat des Mordes wird dann nach ideologischen Gesichtspunkten relativiert. Das darf nicht sein. Dies widerspricht nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger, sondern der Gerechtigkeit.

Auch die zunehmende Herabsetzung der Strafen ist eine besorgniserregende Entwicklung. Seit einigen Jahren häufen sich die Fälle, bei denen volljährige Täter, die Menschen umgebracht haben, mit milden Jungendstrafen davonkommen. So geschehen im Falle des Jonny K., der auf dem Berliner Alexanderplatz brutal zusammengeschlagen wurde und an seinen Verletzungen verstarb. Die zwischen 19 und 25 Jahre alten Täter wurden lediglich zu zwei bis viereinhalb Jahren Haft zum Teil nach Jugendstrafrecht verurteilt. Damit ist deren Strafmaß niedriger als bei vielen Steuerhinterziehern. Der Maß der Strafzumessung scheint verlorengegangen zu sein. Es braucht eine Strafrechtsreform, die diese Mängel behebt und der vielfach verbreiteten Kuscheljustiz ein Ende setzt.

Petition hier unterzeichnen