Keine Gender-Experimente mit Kindern
Das ist die Petition:
SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und die FDP wollen, daß Minderjährige ab 14 Jahren ihr eingetragenes Geschlecht wechseln können – auch gegen den Willen der Eltern. Das ist kein Fortschritt, sondern eine schädliche Manipulation von Schutzbefohlenen. Ich fordere Sie auf, jeden gesetzlichen Maßnahmen entgegen zu treten, die die natürliche Geschlechtsentwicklung von Kindern zu stören oder ideologisch zu lenken versuchen. Das biologische Geschlecht ist untrennbar mit der Identität verbunden. Schützen Sie unsere Kinder vor dem psychischem Mißbrauch durch die Transgender-Ideologie. Verweigern Sie dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz der Ampelparteien Ihre Zustimmung.
1.634 Mal Haben diese Abgeordneten die Petition schon erhalten:
- Knut Abraham CDU 1.634 Mal
- Stephan Albani CDU 1.634 Mal
- Norbert Altenkamp CDU 1.634 Mal
- Artur Auernhammer CSU 1.634 Mal
- Peter Aumer CSU 1.634 Mal
- Dorothee Bär CSU 1.634 Mal
- Thomas Bareiß CDU 1.634 Mal
- Marc Biadacz CDU 1.634 Mal
- Simone Borchardt CDU 1.634 Mal
- Silvia Breher CDU 1.634 Mal
Hintergrundinformationen
Seit 1981 können Transsexuelle, also Menschen, die ihre Geschlechtsidentität nicht mit ihrem biologischen Geschlecht in Einklang bringen können, ihren Vornamen im Melderegister ändern lassen. 2019 hat der Gesetzgeber die zusätzliche Möglichkeit des Geschlechtseintrags „Divers“ geschaffen für Menschen, deren biologisches Geschlecht bei der Geburt nicht eindeutig zuzuordnen ist, sogenannte Intergeschlechtliche. Damit das individuelle Verlangen nach einem Geschlechtswechsel nach objektiven Kriterien erfolgt, muss vor jeder Änderung des eingetragenen Geschlechts ein medizinisches Gutachten vorgelegt werden.
Diese gesetzliche Hürde wollen Bündnis 90/ Die Grünen kippen und den Geschlechtswechsel ausschließlich von der individuell-subjektive Entscheidung abhängig machen. In ihrem Vorschlag zum sogenannten Selbstbestimmungsgesetz fordern die Grünen:
- daß jeder Bürger über den einfachen Gang zum Standesamt das Geschlecht umtragen lassen kann
- Ein medizinisches Gutachten ist nicht erforderlich
- Ab 14 Jahren darf der Geschlechtswechsel ohne Zustimmung der Eltern vollzogen werden.
- Der Geschlechtswechsel soll einmal im Jahr möglich sein.
- Wer absichtlich oder unabsichtlich eine Person mit dem falschen Geschlechtspronomen anspricht, soll mit einer Geldstrafe bis zu 2500 Euro belangt werden können.
Das natürliche Geschlecht ist jeder Faser unseres Körpers unwiderruflich eingeschrieben. Es bestimmt den Verlauf unseres Lebens. Ein solch absurdes Gesetz suggeriert insbesondere leicht manipulierbaren Kindern und Jugendlichen, man könne sein Geschlecht behandeln wie ein modisches Accessoire. Es suggeriert, man könne sich seinen Körper, sein ganze Identität wie aus Legobausteinen zusammensetzen. Ein solches Gesetz würde die Kinder endgültig zu Opfern des galoppierenden Machbarkeitswahn machen. Der totale Gender-Staat rückt für jeden Bürger in greifbare Nähe.