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Betreuungsgeld als Landesleistung jetzt

Das ist die Petition:

Derzeit erhalten fast 450.000 Familien das monatliche Betreuungsgeld von 150 Euro, weil sie sich dafür entschieden haben, für ihre 1-2jährigen Kinder keinen staatlich mit rund 1.200 Euro/Monat subventionierten Krippenplatz in Anspruch zu nehmen.

Bei den Familien ist das Betreuungsgeld sehr erfolgreich und ein wichtiger Schritt hin zu echter Wahlfreiheit. Im sogenannten "Kinderbetreuungsurteil" von 1998 hat das BVerfG deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Staat sich in der Betreuungsfrage nach der individuellen Entscheidung der Eltern zu richten habe und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen dürfe.

Verschiedene Studien und die moderne Stressforschung haben zudem klar erwiesen, dass eine zu frühe außerhäusliche Gruppen-Betreuung das Kind unter großen hormonellen Streß setzt und damit langfristige negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung und sein Sozialverhalten riskiert.

Dessenungeachtet hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld-Gesetz am 21. Juli 2015 für verfassungswidrig erklärt, weil der Bund dafür keine Gesetzgebungskompetenz gehabt habe. Für eine Fortsetzung des Betreuungsgeldes sind jetzt also dringend die Länder und Kommunen gefragt.

Bitte setzen Sie sich jetzt mit aller Kraft dafür ein, dass das Betreuungsgeld so schnell wie möglich als Landesleistung an die Familien und ihre kleinen Kinder weitergezahlt werden kann.

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Hintergrundinformationen

Das Betreuungsgeld ist eine in Deutschland gezahlte Sozialleistung für Familien, welche ihre Kinder in der Phase des zweiten und dritten Jahres betreuen und nicht auf öffentliche Angebote zurückgreifen möchten. Seit dem 01. August betrug die Höhe 150 €.

Nach weniger als zwei Jahren ist die Zahlung, für welche lange Zeit hart gestrtitten wurde, auf höchster Ebene richterlich gekippt worden. Besonders aus Kreisen der Linken und Grünen kam immense Kritik, die das Betreuungsgeld als "Schnapsidee", "Unsinn", "Fernhalteprämie" bzw. "verstaubtes Familienbild" bezeichneten. Familienministerin Schwesig gedenkt die nun frei werdenden Mittel so schnell als möglich in den Ausbau weiterer Kinderkrippen zu stecken. Dies geht nachgerade zu Lasten der jungen Familien, die ihre Kinder selbst daheim betreuen möchten. Das Betreuungsgeld war seinerzeit von der CSU als kleiner Ausgleich für das milliardenschwere Krippenausbau-Programm des Bundes durchgesetzt worden, um den Eltern wenigstens ein Minimum an Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Säuglinge und Kleinstkinder zu garantieren.

Für eine Fortsetzung der Zahlung des Betreuungsgeldes sind nun die Länder und Kommungen zuständig. Der bayerische Ministerpräsident Host Seehofer hatte bereits bekräftigt, daß man das Betreuungsgeld weiter zahlen werde. In anderen Bundesländern sind gleichfalls Signale zu bemerken, die in eine gleiche Richtung gehen.

Um das Betreuungsgeld für unsere Familien auf Länderebene zu erhalten, muß der Druck auf die politischen Entscheidungsträger massiv erhöht werden.

Petition hier unterzeichnen