Stoppt TTIP & CETA - Kein Sonderrecht für Konzerne!

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Die Verhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) sowie mit Kanada (CETA) finden im Geheimen statt. Somit hat die Öffentlichkeit nicht nur keine Einflussmöglichkeit, sie erfährt nicht einmal, was verhandelt wird.

Doch bereits jetzt ist bekannt, dass das TTIP- wie das CETA-Abkommen eine sogenannte Investitionsschutzklausel enthalten soll: Konzernen soll damit die Möglichkeit eingeräumt werden, vor Schiedsgerichten gegen Staaten zu klagen, wenn ihre Gewinnerwartungen durch Gesetzesvorhaben geschmälert werden.

Diese Schiedsgerichte tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie sind auch nicht mit Richtern besetzt, sondern mit „Experten“, die von den Interessenparteien berufen werden.

Die Schiedsgerichte stehen über der nationalen Gerichtsbarkeit und lassen keine Berufung zu. Sie stehen nur ausländischen, aber nicht einheimischen Unternehmen offen.

Sie entscheiden über Milliardenbeträge, die der Steuerzahler aufbringen muss.
Die Investitionsschutzabkommen verstoßen gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaates. Sie sind nicht nötig, weil Investitionen in den USA, Kanada und der EU schon heute sicher sind.

Wir fordern Sie auf, sich gegen weitere Verhandlungen über das Investitionsschutzabkommen auszusprechen, in einer Weise, die keine Unklarheit zulässt.

Antwort von Florian Hahn, MdB (CSU) unentscheiden bei dieser Peition

Vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordneten-check.de zum Thema TTIP und CETA, die ich wie folgt beantworten möchte.

Internationale Vertragsverhandlungen sind - wie allgemein üblich - nicht öffentlich. Es gilt der gleiche Grundsatz wie bei allen Verhandlungen: Kennt ein Verhandlungspartner die genauen Strategien und Rückfallpositionen seines Gegenübers, ist dessen Verhandlungsposition geschwächt. Aus diesem Grund war auch das von den EU-Mitgliedstaaten erteilte Verhandlungsmandat an die Europäische Kommission „eingestuft“, d.h. nicht offiziell zugänglich gemacht. Gleichwohl haben die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten ein bei Freihandelsverhandlungen bislang unbekanntes Maß an Transparenz erreicht: Die EU-Kommission hat grundlegende Verhandlungspapiere zu verschiedenen Verhandlungskapiteln veröffentlicht (http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1230).

Außerdem haben die EU-Kommission und das federführende Bundeswirtschaftsministerium weiterführende Informationen bereitgestellt. Bei jeder Verhandlungsrunde wird die Zivilgesellschaft in sogenannten „Stakeholder Foren“ präzedenzlos offen über den Verhandlungsfortschritt unterrichtet und diskutiert direkt mit den Verhandlungsführern der USA und der EU.

Zur Frage des Investitionsschutzes kann ich Ihnen sagen, dass die EU-Kommission die zunehmenden Bedenken in der europäischen Öffentlichkeit gegen ein Investitionsschutzkapitel mit Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) in TTIP aufgegriffen und eine dreimonatige öffentliche Konsultation vom 27. März bis zum 13. Juli 2014 durchgeführt hat. Die Verhandlungen zum Investitionsschutz wurden zunächst ausgesetzt. Am 13. Januar 2015 hat die EU-Kommission eine Auswertung der Befragung vorgelegt. 97 Prozent von den 150 000 eingereichten Beiträgen waren kritisch. Ende Februar will die EU-Kommission Beratungen mit den Mitgliedstaaten, dem EU-Parlament und anderen Interessengruppen wie Verbraucherschutz- und Umweltverbänden, Unternehmen und Gewerkschaften aufnehmen. Erst nach diesem Konsultationsprozess sollen konkrete Vorschläge für den Investitionsschutz in TTIP entwickelt werden.

Eine endgültige Entscheidung über die Einbeziehung von Investitionsschutz einschließlich ISDS in TTIP wird erst nach Vorlage des Verhandlungsergebnisses getroffen. Dies wurde ausdrücklich im Verhandlungsmandat festgelegt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vertritt die Position, dass Regelungen zum Schutz des Allgemeinwohls, die rechtsstaatlich und demokratisch begründet sind, nicht unterwandert werden dürfen. Nur Investitionen, die im Einklang mit den Bestimmungen des Gaststaates stehen, dürfen durch Investitionsschutzverträge geschützt sein. Daher müssen die Regeln für den Investitionsschutz
in solchen Abkommen insgesamt modernisiert werden. Es bedarf klarer Regeln für die Zusammensetzung und Funktionsweise der Schiedsgerichte, die Qualifikation und Unabhängigkeit der Richter sowie für das Verhältnis zum nationalen Rechtsweg. Des Weiteren muss die Frage der Revisionsmöglichkeiten geklärt werden. Das Freihandelsabkommen TTIP bietet die Chance, in diesem Bereich globale Standards zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Florian Hahn

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