Stoppt TTIP & CETA - Kein Sonderrecht für Konzerne!

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Die Verhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) sowie mit Kanada (CETA) finden im Geheimen statt. Somit hat die Öffentlichkeit nicht nur keine Einflussmöglichkeit, sie erfährt nicht einmal, was verhandelt wird.

Doch bereits jetzt ist bekannt, dass das TTIP- wie das CETA-Abkommen eine sogenannte Investitionsschutzklausel enthalten soll: Konzernen soll damit die Möglichkeit eingeräumt werden, vor Schiedsgerichten gegen Staaten zu klagen, wenn ihre Gewinnerwartungen durch Gesetzesvorhaben geschmälert werden.

Diese Schiedsgerichte tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie sind auch nicht mit Richtern besetzt, sondern mit „Experten“, die von den Interessenparteien berufen werden.

Die Schiedsgerichte stehen über der nationalen Gerichtsbarkeit und lassen keine Berufung zu. Sie stehen nur ausländischen, aber nicht einheimischen Unternehmen offen.

Sie entscheiden über Milliardenbeträge, die der Steuerzahler aufbringen muss.
Die Investitionsschutzabkommen verstoßen gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaates. Sie sind nicht nötig, weil Investitionen in den USA, Kanada und der EU schon heute sicher sind.

Wir fordern Sie auf, sich gegen weitere Verhandlungen über das Investitionsschutzabkommen auszusprechen, in einer Weise, die keine Unklarheit zulässt.

Antwort von Ansgar Heveling, MdB (CDU) unentscheiden bei dieser Peition

Haben Sie herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 23. September zu Schiedsgerichtsmechanismen in TTIP und CETA, auf das ich heute gerne zurückkommen möchte.

Zentraler Punkt der Abstimmung Ende September im Plenum war neben der Frage über die Aufnahme von Schiedsgerichtsmechanismen, ob wir generell für oder gegen ein transatlantisches Freihandelsabkommen sind. Das heißt im Kern, wollen wir als Europäer gemeinsam mit unseren transatlantischen Partnern bis weit in das 21. Jahrhundert hinein internationale Standards setzen oder überlassen wir dies anderen? Wir als CDU/CSU waren der Auffassung, dass ein Stopp der Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv ist. Deswegen haben wir gegen den Antrag gestimmt. Die Frage der Schiedsgerichte ist noch nicht Teil der Verhandlungen und wird von daher zu einem späteren Zeitpunkt zu beurteilen sein.

Weltweit steht Deutschland auf Platz eins der Länder mit der dichtesten Vernetzung der Volkswirtschaften. Gerade wir sind ganz besonders auf den Abbau von Handelshemmnissen angewiesen. Davon profitiert unsere gesamte Wirtschaft, aber vor allem unser starker Mittelstand. Ein tiefgreifendes Abkommen wäre eine wirksame Unterstützung und ein starkes Zeichen hinsichtlich der Internationalisierung.

Die konkreten Verhandlungen zwischen der EU- und US-Seite haben im Herbst 2013 begonnen. Seitdem entzündet sich die öffentliche Debatte. Die Verhandlungsführung auf europäischer Seite liegt bei der EU-Kommission. Bisher gab es fünf Verhandlungsrunden. Die Verhandlungen befinden sich dementsprechend in einem noch sehr frühen Stadium.

Die Verhandlungen insgesamt werden voraussichtlich einige Jahre dauern, was eine Stellungnahme zu konkreten Inhalten zum jetzigen Zeitpunkt leider kaum erlaubt. Ziel ist es durch den Abbau von Zöllen und anderen Handelsbarrieren Investitionen und Handel auszuweiten, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, um somit langfristig Arbeitsplätze und ein hohes Wohlstandsniveau zu schaffen aber gerade hinsichtlich der demographischen Entwicklung und des internationalisierten Wettbewerbs auch zu erhalten. Es geht nicht um ein gegenseitiges Unterbieten sondern vielmehr darum, pragmatisch zu erörtern, an welchen Stellen besser und koordinierter gehandelt werden kann. Ziel der EU-Kommission ist dabei, das hohe Niveau von Produktsicherheit und Verbraucherschutz innerhalb der EU zu erhalten. Ein Absenken unserer Standards insbesondere im Lebensmittelbereich steht außer Frage. Vor diesem Hintergrund spreche ich mich deutlich für ein Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada aus. Auch bin ich nicht per se gegen Schiedsgerichtsverfahren, so dass ich die Anträge zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt habe. In der Sache ist es allerdings richtig, dass wir hier die Diskussion weiter führen.

Zu Ihrer Sorge bezüglich der Einbeziehung von Investitionsschutzklauseln einschließlich Investor-Staat-Schiedsverfahren in TTIP und CETA möchte ich Folgendes festhalten. Es ist grundsätzlich nicht notwendig, dass ein Freihandelsabkommen ein Investitionsschutzabkommen beinhaltet. Man kann das eine ohne das andere machen, das ist richtig. Andererseits schafft Investitionsschutz Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für Unternehmen und er macht Länder für ausländische Direktinvestitionen attraktiv. Zudem hat Deutschland selbst Investitionsschutzregeln vor 50 Jahren erfunden und bereits mit rund.130 Staaten sogenannte Investitionsförderungs- und -schutzverträge abgeschlossen, darunter auch mit anderen EU-Mitgliedern.

Die EU-Kommission hat Ende März 2014 öffentliche Konsultationen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in TTIP eingeleitet, die es Bürgern, Unternehmen und interessierten Gruppen ermöglichen, ihre Positionen in den Verhandlungsprozess einzubringen. Erst auf dieser Basis wird die EU ihre Verhandlungsposition zum Thema festlegen. Das Thema muss meiner Erachtens sehr sorgfältig behandelt und die Ängste der Bürger ausnehmend ernst genommen werden, denn kein Investitionsabkommen ist wie das andere. Es muss klar sein, dass ein Investitionsschutz nur für solche Sektoren gelten kann, wo ein besonderes Bedürfnis besteht und wo die Verhandlungspartner ein beidseitiges Interesse daran haben. Es darf gewiss keine Paralleljustiz entstehen. Wir haben sowohl in den USA als auch in der EU gut funktionierende und verlässliche Rechtssysteme. Unsere nationale Gesetzgebung darf im Zuge des Freihandelsabkommens nicht durch internationale Schiedsgerichte ausgehebelt werden, da pflichte ich Ihnen bei.

Insgesamt bleibt mir darauf hinzuweisen, dass es sich bei TTIP und CETA um äußerst ambitionierte Vorhaben handelt und ein durchaus steiniger Weg vor den Verhandelnden liegt. Selbstverständlich bestehen bei einem solchen Abkommen über den Atlantik Interessensgegensätze sowohl zwischen als auch innerhalb der Länder. Interessen der Unternehmen stehen den Interessen von Bürgerinnen und Bürgern und Verbrauchern gegenüber. Notwendig sind nun sachliche und inhaltlich richtige Diskussionen. Wir brauchen eine genaue Abwägung anstatt einseitiger Vorurteile und Angstschürerei. Die Zielsetzung, die bestehenden Umwelt-, Verbraucher- und Sozialstandards zu wahren, ist auch im Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission verankert und hat höchste Priorität bei den Verhandlungen. Es gilt Transparenz in den Verhandlungen zu schaffen, denn nur mit der Unterstützung einer breiten Öffentlichkeit können TTIP und CETA erfolgreich gelingen. Es ist daher erfreulich, dass die EU-Kommission mit der öffentlichen Konsultationsphase beim Investitionsschutz begonnen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling MdB

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