Stoppt die digitale Zensur

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Wir fordern Bundesjustizminister Heiko Maas auf, seine Gesetzesvorlage zur Überwachung und Zensur der sozialen Netzwerke sofort zurück zu ziehen und seinen Angriff auf die Meinungsfreiheit zu beenden. Millionen von Bürgern kommunizieren und informieren sich in den sozialen Medien wie Facebook, Twitter & Co. Der freie, zensur- und angstfreie Austausch zwischen den Bürgern ist von großer Bedeutung für die Demokratie. Dem Minister geht es mit seinem "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" darum, ein Klima aus Angst und Verfolgung zu erzeugen, um regierungskritische Meinungen zum Schweigen zu bringen. Das dürfen wir Bürger nicht zulassen. Deshalb protestieren wir gegen den Angriff auf die Meinungsfreiheit und den Ausbau des Überwachungsstaates.

Antwort von Bettina Hagedorn, MdB (SPD) befürwortet diese Petition

Sehr geehrter Herr Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. Mai zum geplanten Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, kurz Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Es wird das erste Gesetz dieser Art sein, welches in einer Demokratie beschlossen wird. Ähnliche Gesetze hat es bislang nur in Autokratien und Diktaturen gegeben. Solch ein Gesetz steht erstmals auf einem demokratischen Fundament; es achtet die Grundrechte und schränkt die Meinungsfreiheit nicht ein.
Natürlich nehmen wir die geäußerte Kritik an dem Gesetzentwurf sehr ernst. Und seien Sie versichert: wir haben Gründlichkeit walten lassen, die vorgetragene Kritik geprüft und Verbesserungsvorschläge auf gegriffen. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und schützt den offenen Diskurs in einer lebendigen Demokratie. Aber: Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt. Für strafbare Hetze, Verunglimpfung oder Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße.
Zudem wird übersehen, dass der Gesetzentwurf keine neuen Straftatbestände und auch keine neue Löschverpflichtung für soziale Netzwerke schafft, sondern lediglich die bereits heute bestehenden Pflichten konkretisiert. So haften Betreiber von sozialen Netzwerken bereits heute, wenn sie nicht tätig werden, sobald sie von Rechtsverletzungen ihrer Nutzer Kenntnis bekommen. Allerdings hat sich gezeigt, dass bisherige Instrumentarien und die zugesagten Selbstverpflichtungen nicht ausreichend greifen und dass es erhebliche Probleme bei der Durchsetzung des geltenden Rechts gibt.
Der vorliegende Gesetz entwurf schafft daher einen erweiterten Ordnungsrahmen für soziale Netzwerke und stellt klar, dass Betreiber sozialer Netzwerke ein effektives Beschwerdemanagement vorhalten müssen, um ihren bereits heute bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen besser nachkommen zu können. Es geht also nicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit oder um Zensur, es geht um die Durchsetzung des geltenden Rechts und um die Verfolgung von Rechtsverletzungen, auch in den sozialen Netzwerken. Ausdrücklich ist deshalb darauf hinzuweisen, dass die unterlassene Löschung selbst kein Bußgeld auslöst.
Ich möchte zu bedenken geben, dass erst jetzt über das Netzwerkdurchsetzungsg esetz abgestimmt wird. Am Freitag, dem 19.Mai, fand die erste Lesung statt. Seit dem 16. Mai ist der Gesetzentwurf als Drucksache 18/12356 online auf der Homepage des Deutschen Bundestags abrufbar. Der Entwurf ist auch auf der Seite des Bundesjustizministeriums zusammen mit zahlreichen Stellungnahmen seit dem 5. April zu finden.
Wie bei jedem Gesetzentwurf, der in den Bundestag kommt, gilt auch für diesen das sogenannte „Strucksche Gesetz“, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineinkommt. Im parlamentarischen Verfahren wurde dieses Gesetz nun an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. In der ersten Lesung hat mein Fraktionskollege Lars Klingbeil vier Punkte vorgestellt, die für uns von der SPD nachgebessert werden müssen:
Zuerst muss der Richtervorbehalt für Auskunftsansprüche auf einen engen Kreis von Straftaten in das Gesetz, damit einem Missbrauch vorgesorgt werden kann. Für uns ist dies eine rote Linie, die nicht überschritten werden darf. Dann muss im Gesetzestext deutlicher werden, dass Bußgelder nicht wegen einzelner Posts verhängt werden, sondern nur dann, wenn das Beschwerdemanagement der Firmen nicht effektiv funktioniert. Welche Firmen das genau sind, muss ebenfalls noch konkretisiert werden. Als letzter Punkt ist unserer Fraktion wichtig, die Möglichkeit der regulierten Selbstregulierungen in den startenden Verhandlungen offen zu prüfen.
Im zuständigen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, in welchen der Entwurf überwiesen wurde, hat am 19. Juni eine öffentliche Anhörung stattgefunden, in der Experten ihre unterschiedlichen fachkundigen Meinungen zu den Problemen vorgetragen und Verbesserungsvorschläge präsentiert haben. Insgesamt lässt sich aber feststellen, dass fraktionsübergreifend das Bestreben sichtbar ist, eine Neuregelung dieser Frage zu finden, weil das jetzige System nicht ausreichend ist. Darin sind sich alle Fraktionen im Bundestag einig.
Heute, am 28. Juni, haben wir im Haushaltsausschuss über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beraten, nachdem der federführende Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf beraten und beschlossen hat. Wir konnten die oben aufgeführten Änderungen durchsetzen: Dank uns ist nun ein Richtervorbehalt beim Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten vorgeschrieben.
Dazu ist dieser auf schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begrenzt. Darüber hinaus haben wir durch eine Mindestzahl an registrierten Nutzern und wie gefordert durch eine genauere Definition die betroffenen Firmen eingegrenzt. Die Berichtspflicht wird nach unserem Änderungsantrag nur noch halbjährlich angefordert, wenn bei dem entsprechenden Anbieter mehr als 100 Beschwerden über rechtswidrige Inhalte pro Kalenderjahr eingehen. Zu dem können Beschwerdefälle an anerkannte Einrichtungen der Regulierten Selbstregulierung übertragen werden, um von dieser Stelle eine Entscheidung zu erhalten. Für solche Fälle haben wir den zeitlichen Spielraum erweitert, um ein Overblocking der Anbieter zu vermeiden. Unseren Änderungsantrag finden Sie ebenfalls in der Anlage.
Am Freitag, den 30. Juni, steht das Gesetz zur zweiten und dritten Lesung ab 8 Uhr morgens auf der Tagesordnung. Ich freue mich, wenn Sie es schaffen, die Debatte auf www.bundes-tag.de zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn
Mitglied des Deutschen Bundestages
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses

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