Stoppt die digitale Zensur

Diese Peition wurde 360.894 mal versendet

Diese Petition versenden

Wir fordern Bundesjustizminister Heiko Maas auf, seine Gesetzesvorlage zur Überwachung und Zensur der sozialen Netzwerke sofort zurück zu ziehen und seinen Angriff auf die Meinungsfreiheit zu beenden. Millionen von Bürgern kommunizieren und informieren sich in den sozialen Medien wie Facebook, Twitter & Co. Der freie, zensur- und angstfreie Austausch zwischen den Bürgern ist von großer Bedeutung für die Demokratie. Dem Minister geht es mit seinem "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" darum, ein Klima aus Angst und Verfolgung zu erzeugen, um regierungskritische Meinungen zum Schweigen zu bringen. Das dürfen wir Bürger nicht zulassen. Deshalb protestieren wir gegen den Angriff auf die Meinungsfreiheit und den Ausbau des Überwachungsstaates.

Antwort von Barbara Hendricks, MdB (SPD) gegen diese Petition

Sehr geehrter Herr Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Bundesregierung plant keineswegs die Abschaffung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken. Mit dem so genannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz wollen wir die Betreiber sozialer Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen, wenn es um die Bekämpfung strafrechtlich relevanter Inhalte geht.
Gegenwärtig ist eine massive Veränderung des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und insbesondere in den sozialen Netzwerken festzustellen. Die Debattenkultur im Netz ist oft aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt. Durch Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte kann jede und jeder aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der sexuellen Identität diffamiert werden. Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, birgt eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft.
Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat überdies auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten („Fake News“) in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen. Es bedarf daher einer Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, um objektiv strafbare Inhalte wie etwa Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen von Straftaten unverzüglich zu entfernen. Die zunehmende Verbreitung von Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten vor allem in sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und Twitter hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits im Jahr 2015 veranlasst, eine Task Force mit den Betreibern der Netzwerke und Vertretern der Zivilgesellschaft ins Leben zu rufen. Die in der Task Force vertretenen Unternehmen haben zugesagt, den Umgang mit Hinweisen auf Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte auf ihren Seiten zu verbessen. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, anwenderfreundliche Mechanismen zur Meldung kritischer Beiträge einzurichten und die Mehrzahl der gemeldeten Beiträge mit sprachlich und juristisch qualifizierten Teams innerhalb von 24 Stunden zu prüfen und zu löschen, falls diese rechtswidrig sind. Maßstab der Prüfung ist deutsches Recht. Die Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben zu ersten Verbesserungen geführt. Diese reichen aber noch nicht aus. Noch immer werden zu wenige strafbare Inhalte gelöscht. Eine von jugendschutz.net durchgeführte Studie der Löschpraxis sozialer Netzwerke vom Januar/Februar 2017 hat ergeben, dass die Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern gegen Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte nach wie vor nicht unverzüglich und ausreichend bearbeitet werden. Zwar werden bei YouTube mittlerweile in 90 Prozent der Fälle strafbare Inhalte gelöscht. Facebook hingegen löschte nur in 39 Prozent der Fälle, Twitter nur in 1 Prozent der Fälle. Die Anbieter der sozialen Netzwerke haben eine Verantwortung, der sie gerecht werden müssen. Angesichts der Tatsache, dass das bisherige Instrumentarium und die zugesagten Selbstverpflichtungen der sozialen Netzwerke nicht ausreichend wirken und es erhebliche Probleme bei der Durchsetzung des geltenden Rechts gibt, bedarf es der Einführung von Bußgeldregeln gegen Unternehmen, um effektiv und unverzüglich gegen Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz vorgehen zu können.
Um die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzern über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anzuhalten, sollen durch das Gesetz klare Regeln für soziale Netzwerke eingeführt werden. Vorgesehen sind eine gesetzliche Berichtspflicht für soziale Netzwerke über den Umgang mit Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten, ein wirksames Beschwerdemanagement sowie die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden. Außerdem wird Opfern von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz ermöglicht, aufgrund gerichtlicher Anordnung die Bestandsdaten der Verletzer von den Unternehmen zu erhalten.
Ich hoffe, Ihnen mit meinem Schreiben deutlich gemacht zu haben, dass es keineswegs darum geht, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Vielmehr geht es darum, die sozialen Netzwerke in die Pflicht zu nehmen, um Straftaten, die auf ihren Seiten begangen wurden, zu bekämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks

Zurück zu allen Antworten auf Petitionen von Barbara Hendricks, MdB (SPD)