Kinder schützen – Gewalt in staatlichen Kindertagesstätten stoppen

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Ich ersuche Sie, für umfassenden Schutz von Kindern in staatlichen Kindertagesstätten zu sorgen. Die Zustände in vielen Betreuungseinrichtungen sind katastrophal. Personalmangel und hohe Arbeitsbelastung führen zu überforderten, gestressten Erziehern. Vielerorts kann eine lückenlose Aufsicht nicht gewährleistet werden. Kinder werden dadurch immer häufiger zu Opfern seelischer und körperlicher Gewalt. Verantwortlich für diese Mißstände ist die Bundesregierung, die den Kitaplatzausbau massiv betrieben hat. Gleichzeitig ist durch Ihre Politik die häusliche Erziehungsarbeit völlig entwertet worden. Ich fordere Sie auf, politische Gegenmaßnahmen einzuleiten. Eltern müssen selbst entscheiden können, ob sie staatliche Betreuung in Anspruch nehmen wollen oder nicht – ohne Erwerbsdruck und finanzielle Sorgen. Geben Sie den Eltern deshalb Wahlfreiheit zurück und sorgen Sie so für gesundes Aufwachsen und für besseren Schutz unserer Kinder.

Antwort von Karin Maag, 19. Wahlperiode MdB (Unbekannt) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Anfrage gehen Sie darauf ein, dass von staatlicher Seite aus mehr für den Schutz der Kinder an Betreuungsstätten getan werden muss. Von Seiten des Bundes haben wir in den letzten Jahren viel für eine steigende Qualität an solchen Einrichtungen getan. Am 1. Januar 2019 trat das „Gute-KiTa-Gesetz“ in Kraft, womit der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung unterstützt. Wir als Unionsfraktion haben uns dafür stark gemacht, dass in den Einrichtungen Schutzkonzepte entwickelt und angewandt werden, um die Kleinsten zu schützen. Zudem soll das Gesetz Eltern bei den zu entrichtenden Gebühren entlasten, denn hohe Gebühren dürfen kein Grund dafür sein, dass ein Kind nicht in die Kita gehen kann. Alle 16 Bundesländer haben für die Umsetzung einen individuellen Vertrag mit dem Bund abgeschlossen, um auf die einzelnen, regionalen Gegebenheiten zielorientiert eingehen zu können.

Der Bund stellt überdies Mittel zusätzlich zur Verfügung, welche dann durch die jeweiligen Bundesländer und deren Kommunen in die Umsetzung gebracht werden. Beispielsweise werden die Gebührenfestsetzung und die damit verbundene Orientierung am Einkommen weiterhin den Kommunen überlassen, um passgenaue Lösungen für jede Region zu ermöglichen.
Unabhängig vom „Gute-KiTa-Gesetz“ entscheiden die Eltern selbstverständlich darüber, ob sie ihr Kind selbst betreuen oder betreuen lassen. In den vergangenen Jahren hat der Bund entsprechende Maßnahmen (Elterngeld, Elternzeit, Ausbau der Betreuungsangebote) ergriffen, um gerade diese Wahlfreiheit erheblich zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Maag

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