Keine deutschen Ersparnisse für EU-Pleitebanken

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Wir fordern Sie auf, die deutschen Sparguthaben nicht anzutasten und dazu die Einlagensicherung in nationaler Obhut zu belassen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dürfen keinen Zugriff auf die deutschen Einlagen und die deutschen Einlagensicherungssysteme bekommen. Diesen Zugriff will die EU-Kommission als nächsten Schritt, um die ohnehin schon gescheiterte Euro-Rettung fortzusetzen.

Die Sicherheit der deutschen Einlagen hängt zum einen von der Stabilität der Banken ab, bei denen sie verwahrt werden. Zum anderen ist die Stabilität der Einlagensicherungssysteme entscheidend. Wir lehnen alle Versuche ab, die deutschen Sparvermögen, die deutschen Sicherungssysteme oder ihre Rücklagen dazu heranzuziehen. Nichts davon darf dazu dienen, Banken oder Einlagen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Eurozone abzusichern. Die Risiken der jeweiligen Systeme müssen getrennt bleiben. Deutsche Sparer dürfen nicht für ausländische Banken und die dort verwahrten Einlagen haften.

Daher sagen wir: Stopp der Vergemeinschaftung der Einlagen und der Einlagensicherungssysteme!

Antwort von Lothar Riebsamen, 19. Wahlperiode MdB (CDU) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition „Keine deutschen Ersparnisse für EU-Pleitebanken“,
mit der Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie im Juni 2015 in das deutsche Recht wurden die Einlagerungssicherungssysteme weiter gestärkt.
Gemeinsam mit unseren EU-Partnern schützen wir die Menschen bei Bankenpleiten. Mit der Einlagensicherung sind bis zu 100.000 Euro pro Bankkunden geschützt. Der Europäische Abwicklungsmechanismus verhindert zudem das Risiko, dass Steuerzahler für notleidende Banken aufkommen müssen. Die geltende Abwicklungs- und Einlagensicherungsrichtlinie muss in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden. Dazu gehört auch, die Risiken im europäischen Bankensystem deutlich zu reduzieren. Bis dahin ist ein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem nicht sinnvoll.
Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat mit zwei Anträgen sich klar positioniert und die Bundesregierung aufgefordert in Brüssel dafür einzutreten, dass die Maßnahmen der drei in Folge der Finanzkrise geschaffenen Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) transparent sind und dem europäischen Prinzip der Subsidiarität folgen. Sie sollen gleichzeitig den Proportionalitätsgrundsatz noch stärker beachten – und somit gerade kleine und mittlere Banken wie Volksbanken und Sparkassen nicht überfordern. Ebenso wird gefordert, dass die ESAs die ihnen zugewiesenen Finanzmittel effizient nutzen, ihr Mandat nicht überdehnen und zentrale Forderungen auch auf Deutsch formulieren.
Mit einem weiteren Antrag haben wir bekräftigt, dass die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene gemeinsame europäische Einlagensicherung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht akzeptabel ist. Vor dem Hintergrund der noch nicht vollständigen Umsetzung der bislang vereinbarten Regelungen zur Bankenunion sowie fehlender praktischer Erfahrungen hiermit sollte die Kommission zunächst dafür Sorge tragen, dass die beschlossenen Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene wirksam umgesetzt werden, statt eine Vergemeinschaftung der Risiken zu fordern.
Seien Sie versichert, dass auch die neuen Bundesregierung die Interessen der deutschen Sparer besonders im Blick haben und deutlich machen wird, dass es mit Deutschland keine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung geben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Riebsamen

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