GEZ: Stoppt politische Indoktrination auf Gebührenzahlerkosten

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Die öffentlich-rechtlichen Medien werden anders als private Medien durch Zwangsgebühren finanziert, die von den Bürgern bezahlt werden. Die Gebührenzahler sind Anhänger aller politischen Parteien. Das verpflichtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu besonderer Neutralität. Doch das öffentlich-rechtliche Fernsehen versteht sich nicht als neutraler Berichterstatter. Es sieht sich in der Rolle des linken Volkserziehers.

Darum müssen die Intendanten von ARD und ZDF dafür Sorge tragen, dass eine politisch neutrale Berichterstattung ohne politische Indoktrination garantiert ist. Den öffentlich-rechtlichen Sendern muss es strikt untersagt sein, in dem Meinungsstreit zwischen den Parteien für oder gegen eine politische Partei oder eine politische Richtung Stellung zu beziehen. Wir fordern strikte Neutralität.

Antwort von Sylvia Pantel, 19. Wahlperiode MdB (Unbekannt) unentscheiden bei dieser Peition

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juli 2019, in der Sie die Petition „GEZ: STOPPT POLITISCHE INDOKTRINATION AUF GEBÜHRENZAHLERKOSTEN“ thematisieren und strikte Neutralität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) fordern.
Die Freiheit der Medien ist zu Recht grundgesetzlich garantiert (Art. 5 GG). Daher sind die Einflussmöglichkeiten der Politik begrenzt, und das soll auch so sein. Umso stärker ist der ÖRR gefordert, seiner Aufgabe, objektiv und ausgewogen zu berichten, nachzukommen.
Der ÖRR hierzulande ist staatsfern und föderal organisiert, wie Sie wissen. Er verfügt über Aufsichtsgremien, durch die die gesellschaftliche Kontrolle gewährleistet werden soll. Der Auftrag des ÖRR ist in Rundfunkgesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag ausgestaltet. Der ÖRR soll mit seinen Programmangeboten zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung leisten. Politiker können Kritik nur in den entsprechenden Gremien (z. B. Rundfunkrat) der öffentlich-rechtlichen äußern. Diese Anregungen haben allerdings keinen bindenden Charakter. In den Entscheidungsgremien wirken Vertreter verschiedener Gesellschaftsgruppen beratend mit.
Ihre Petition betrachte ich als Impuls an den ÖRR, die eigene Arbeit kritisch zu reflektieren vor dem Hintergrund, dass er gefordert ist, Objektivität, Unparteilichkeit, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit zu wahren und einen Beitrag zur Verwirklichung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu leisten.
Der ÖRR ist an journalistische Standards, wie der Trennung von Meinung und Kommentar, gebunden. Inwieweit die öffentlich-rechtlichen Anbieter ihre Rolle erfüllen, wird durch Rundfunk- und Verwaltungsräte überwacht, wie oben ausgeführt. Der Rundfunkrat gilt als höchstes Organ der Anstalt. Er steht für die Interessen der Allgemeinheit ein und überwacht die Einhaltung des Programmauftrags und der Programmgrundsätze.
Unabhängige Recherche und Berichterstattung sind meines Erachtens unabdingbar für den ÖRR, und Qualität und Ausgewogenheit müssen Vorrang vor Einschaltquoten haben. Ich kenne es aus persönlicher Erfahrung, wenn Medien unausgewogen berichten, und bin der Meinung, dass
Objektivität gegenüber Politik und Distanz gegenüber eigenen politischen Ansichten zu den tragenden Säulen gehören, auf denen das Selbstverständnis eines Journalisten gründet.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Pantel, MdB

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