GEZ: Stoppt politische Indoktrination auf Gebührenzahlerkosten

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Die öffentlich-rechtlichen Medien werden anders als private Medien durch Zwangsgebühren finanziert, die von den Bürgern bezahlt werden. Die Gebührenzahler sind Anhänger aller politischen Parteien. Das verpflichtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu besonderer Neutralität. Doch das öffentlich-rechtliche Fernsehen versteht sich nicht als neutraler Berichterstatter. Es sieht sich in der Rolle des linken Volkserziehers.

Darum müssen die Intendanten von ARD und ZDF dafür Sorge tragen, dass eine politisch neutrale Berichterstattung ohne politische Indoktrination garantiert ist. Den öffentlich-rechtlichen Sendern muss es strikt untersagt sein, in dem Meinungsstreit zwischen den Parteien für oder gegen eine politische Partei oder eine politische Richtung Stellung zu beziehen. Wir fordern strikte Neutralität.

Antwort von Karola Wille, Intendantin des MDR () gegen diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben sich mit einer Petition an die Intendantinnen und Intendanten von ARD und ZDF gewandt, in der Sie uns zu „politisch neutraler Berichterstattung ohne politische Indoktrination“ anhalten. Hierauf möchte ich als ARD-Vorsitzende und in Vertretung für den gesamten Senderverbund kurz eingehen.
Für unsere Nutzerinnen und Nutzer produzieren wir täglich vielfältige Angebote im Hörfunk, im Fernsehen und Online. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leitet sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ab und ist in Rundfunkgesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag ausgestaltet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll mit seinen Programmangeboten zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung leisten.
Die Erfüllung unseres Programmauftrags verbinden wir mit demokratischen Werten, wie sie auch im Grundgesetz verankert sind. Hierzu gehören die Wahrung der Menschenwürde, Toleranz und Minderheiten-schutz sowie die Überzeugung, dass alle Menschen gleichwertig sind unabhängig von sozialem Status, Wohlstand, Alter, körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, kulturellen, religiösen oder individuellen Merkmalen.
Dieser Anspruch konkretisiert sich in einem Kanon profilbildender Qualitätskriterien für die Gestaltung der Programme, die wir in programmlichen Leitlinien und Grundsätzen festhalten. In diesen verdeutlichen wir, wie wir unseren gesellschaftlichen und gesetzlich festgeschriebenen Funktionsauftrag in unseren Programmen abbilden.Die Programmleitlinien für das nationale Fernsehprogramm „Das Erste“, für die ARD-Telemedien und die einzelnen Landesrundfunkanstalten finden Sie hier: http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Programmleitlinien_und__grundsaetze_in_der_ARD/4126852/index.html
Journalistische Qualitätsmerkmale, wie unabhängige Recherche und Berichterstattung, eine sorgfältige und ausgewogene Auswahl von Themen sowie deren sachkundige Aufbereitung, objektive Darstellung und anschauliche Vermittlung, prägen insbesondere unsere Informationsangebote. Eine unvoreingenommene, unparteiische und vollumfängliche Berichterstattung durch die ARD ist gesetzlicher Auftrag und journalistisches Selbstverständnis. Dazu gehören u. a. die klare Kennzeichnung meinungsäußernder Beiträge, wie Kommentar, Kritik oder Glosse, und deren strikte Trennung von informierender Berichterstattung. Unser Informationsauftrag umfasst aber auch das Einordnen und Bewerten von Fakten. Auf der Grundlage des demokratischen Selbstverständnisses können und sollen unsere Journalistinnen und Journalisten eine Haltung haben und Standpunkte vertreten, die in ihrer Vielfalt im besten Sinne auch die Vielfalt der gesellschaftlichen Perspektiven widerspiegelt. Die geltenden journalistischen Qualitätsmaßstäbe sind hier dargestellt: http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Journalistische_Arbeit_in_der_ARD/4126834/index.html
Zudem hat die ARD ihre Angaben zur finanziellen, journalistischen und sozialen Transparenz erweitert. Unter den neu strukturierten Themenbereichen Organisation, Auftrag, Budget und soziales Engagement wurden – zusätzlich zu bereits veröffentlichten Informationen – Angaben zum Beispiel zu Gehältern und Vergütungen, zu Programmkosten oder zum Einsatz von Sportmoderatoren und -experten veröffentlicht. Grundlage dafür ist das Gutachten »Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks«, das der ARD-Vorsitz bei Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Dr. Paul Kirchhof in Auftrag gegeben hat. Es arbeitet verschiedene Transparenzpflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber der Öffentlichkeit einerseits und weitergehende Verpflichtungen gegenüber den Aufsichtsgremien andererseits heraus und zeigt zudem auch rechtliche Grenzen der Transparenz auf.
Journalistische Qualitätskriterien spielen eine wichtige Rolle, wenn es um die Leistungserwartungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. Es sind die Parameter, an denen wir uns messen lassen müssen und auch messen lassen wollen. Laut einer aktuellen Erhebung im Rahmen der Studienreihe „Medien und ihr Publikum“ zum Thema „Medien als Träger politischer Informationen“, die ich hier nur beispielhaft für andere Umfragen mit ähnlichen Ergebnissen zitieren möchte, erhält das Informationsangebot in den Öffentlich-Rechtlichen in allen abgefragten Kategorien – Glaubwürdigkeit, Neutralität, Relevanz – und über alle Altersstufen hinweg die höchsten Zustimmungswerte.Näheres zu unserer Qualitäts- und Erfolgsmessung finden Sie hier: http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Qualitaetssicherung_und_Erfolgsmessung_in_der_ARD/4126868/index.html
Neben redaktionellen Instrumenten der Qualitätssicherung wird die Einhaltung der Programmgrundsätze auch von unseren Rundfunkgremien überwacht. Die Gremien sind Sachwalter der Allgemeinheit nicht Vertreter spezifischer staatlicher oder politischer Interessen. Entsprechend der gesellschaftlichen Struktur gibt es in den Rundfunk- und Verwaltungsräten der ARD zwar auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik, ein Eingreifen in die redaktionelle Berichterstattung ist jedoch ausgeschlossen. Der hohe Stellenwert der politischen Staatsferne ergibt sich aus der Geschichte des Rundfunks in Deutschland. In der NS-Diktatur wurde der zentralistische Staatsfunk als Propaganda-Instrument missbraucht. Heute hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland mit seiner mehrfach abgesicherten Unabhängigkeit eine einzigartige Stellung in Europa: Kaum ein anderes Konstrukt ist so gewissenhaft darauf ausgerichtet, Staats- und Wirtschaftsferne herzustellen.
Durch die solidarische Finanzierung über den Rundfunkbeitrag und dessen Einzug über die nicht-staatliche Institution „Beitragsservice“ wird die Unabhängigkeit und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch finanziell sichergestellt. Den Prozess der Prüfung der Anmeldung des Finanzbedarfs durch ARD und ZDF und der anschließenden Empfehlung übernimmt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die ebenfalls eine vom Staat unabhängige Institution ist. Diese Unabhängigkeit – sowohl im Sinne einer verfassungsrechtlich gesicherten Programmautonomie als auch in finanzieller Hinsicht – sichert die Grundlage für eine objektive Berichterstattung auf all unseren Ausspielwegen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Karola Wille

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