Gegen Zensur und für Meinungsfreiheit im Internet

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Die Politik entfernt sich immer weiter von den Bürgern. Das Establishment verliert die Kontrolle und schlägt jetzt mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zurück. Die neuen Kampfbegriffe lauten „Hate-Speech“ und „Fake-News“. Unliebsame Meinungen und Berichte verschwinden aus dem Internet. Dazu werden sie als „Hate“ oder als „Fake“ gebrandmarkt, also als Haß oder als falsch. Die Umsetzung der Programme zur Säuberung des Netzes von „Hatespeech“ läuft bereits auf Hochtouren. Das NetzDG entfaltet seit 01.01.2018 seine unheilvolle Wirkung.

Das Internet ist der Regierung als Plattform für Debatte und Kritik ein Dorn im Auge. Sie hat gesehen, wohin das führen kann: Brexit und Trump sind dazu die Schlagworte. Die Regierung übt deshalb z.B. massiven Druck auf Facebook aus. Das widerspricht dem Geist des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Bitte fordern Sie Justizminister Heiko Maas auf, die staatlich geförderte Gesinnungsschnüffelei und Zensur einzustellen. Die Meinungsfreiheit ist für eine Demokratie ein schlechterdings konstitutives Grundrecht. Wir müssen dieses Recht unbedingt verteidigen.

Antwort von Marja-Liisa Völlers, MdB (SPD) gegen diese Petition

Gerne lassen wir Ihnen hiermit die Antwort von Frau Völlers zukommen:
"Das NetzDG ist weder ein Mittel der Zensur noch eine Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Im Gegenteil. Es ermöglicht einen demokratischen Diskurs und beschützt Menschen vor Hetze und Gewalt indem es geltendes Recht der "Offlinewelt" endlich auch auf Soziale Medien überträgt.
Wenn Sie mir auf der Straße begegnen und die Passanten um uns herum zu Gewalt gegen mich aufhetzen, dann kann ich glücklicherweise rechtlich dagegen vorgehen. In den Sozialen Medien war solch fürchterliches Verhalten lange Zeit komplett straffrei. Das NetzDG ändert dies. Seit seinem Inkrafttreten macht es Plattformen, wie Facebook, dafür verantwortlich, wenn diese rassistische, menschenfeindliche oder zu Gewalt aufrufende Inhalte nach Hinweis nicht binnen 24 Stunden löschen. Diese Plattformen müssen also dafür sorgen, dass bereits bestehendes Recht auch in der Onlinewelt angewandt wird. Was das mit Zensur oder Gesinnungsschnüffelei zu tun haben soll, entzieht sich meinem Verständnis. Nicht das NetzDG widerspricht dem Geist des Grundgesetzes, sondern menschenfeindliches oder rassistisches Verhalten tut dies. Hier braucht es einen starken Staat, der die Meinungsfreiheit garantiert und seine Bürgerinnen und Bürger gemäß GG Art.1 (1) vor Hetze und Gewalt schützt."
Vielen Dank und freundliche Grüße
David Nonhoff
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Büro Marja-Liisa Völlers, MdB

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