Gegen Gebührenzwang! Rundfunkbeitragspflicht abschaffen!

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Der Rundfunkbeitrag ist ZWANG. Er ist für jede Wohnungseinheit fällig. Sie müssen zahlen. Egal, ob Sie einen Fernseher haben oder nicht. Egal, ob Sie öffentlich-rechtliche Sender sehen oder nicht. Egal, ob Sie ein Radio empfangsbereit halten oder nicht. Es ist quasi eine Zwangsgebühr. Jedes Zeitungs-Abo können Sie abbestellen. Jeder Konsum privater Fernsehsender ist frei. Doch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden Sie nicht gefragt. Sie haben keine Wahl. Wir fordern daher die Abschaffung der Rundfunkbeitragsplicht. Es muss die Option geben, NEIN zu sagen! Wer nicht die Sendungen des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens konsumiert oder über kein geeignetes Empfangsgerät verfügt, sollte nicht zum Rundfunkbeitrag gezwungen werden dürfen.

Antwort von Arnold Vaatz, MfB (CDU) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,
der von Ihnen kritisierte Rundfunkbeitrag wurde im zwischen allen 16 deutschen Bundesländern abgeschlossenen und von jedem Land ratifizierten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgeschrieben und gilt mit Wirkung vom 1.1.2013.
Ich teile die Auffassung von Anna Terschüren, die in ihrer Dissertation "Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland: Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells" an der TU Ilmenau (2013) zu dem Ergebnis kommt, dass es sich um eine verdeckte Zwecksteuer handelt und der derzeitige Rundfunkbeitrag daher verfassungswidrig sei. Klagen vor höchsten Gerichten gegen des Rundfunkgebührenstaatsvertrag hatten allerdings bisher keinen Erfolg. Mit Urteil vom 18. Juli 2018 (Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17) hat das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag mit Ausnahme der Regelung für Zweitwohnungen für verfassungsgemäß erklärt.
Somit ist eine Veränderung der von Ihnen beklagten Situation (sollten auch künftige Klagen erfolglos sein) nur durch Kündigung oder Veränderung des Staatsvertrages durch mindestens eines der 16 Länder möglich.
Ich halte eine solche für überfällig. Durch eine mit Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten bewehrte garantierte Einnahme von mehr als 8 Mrd. Euro sind die Sendeanstalten von jedem Wettbewerb befreit. Transparenz bei der Zahlung von Bezügen – besonders bei Einzelverträgen mit selbstständigen Journalisten – gibt es nicht, die interne Personalpolitik ist jeder demokratischen Mitwirkungsmöglichkeit entzogen – wenn man von den Befugnissen mit begrenzter Reichweite der Verwaltungsräte absieht. Dies wirkt sich auf die Sendetätigkeit aus. Nach meinem Empfinden nehmen sich die öffentlich-rechtlichen Sender in der Bundesrepublik immer ungenierter das Recht, von der Aufgabe des Informierenden in die Rolle des Erziehers zu schlüpfen und die Gesellschaft in Sinne von linken beziehungsweise grünen Positionen zu indoktrinieren. Anhand ihrer privilegiert abgesicherten Stellung und ihrer Freiheit bei der Auswahl von journalistischem Personal können sie sich eine solche Rolle auch leisten. Einen bedauerlichen Höhepunkt erreichte das selbstherrliche und der Meinungsfreiheit hohnsprechende Verhalten kürzlich beim MDR. Dort wurde die Zusammenarbeit mit dem Kabarettisten Steimle eingestellt, weil er Kritik am Sender geübt hatte.
Als Bundestagsabgeordneter habe ich jedoch keinerlei Möglichkeiten, den von Ihnen kritisierten Zustand zu verändern. Der Weg hierzu kann nur über die 16 Landtage führen. Deshalb rate ich Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an die dortigen Abgeordneten zu wenden.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz

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