Gegen Gebührenzwang! Rundfunkbeitragspflicht abschaffen!

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Der Rundfunkbeitrag ist ZWANG. Er ist für jede Wohnungseinheit fällig. Sie müssen zahlen. Egal, ob Sie einen Fernseher haben oder nicht. Egal, ob Sie öffentlich-rechtliche Sender sehen oder nicht. Egal, ob Sie ein Radio empfangsbereit halten oder nicht. Es ist quasi eine Zwangsgebühr. Jedes Zeitungs-Abo können Sie abbestellen. Jeder Konsum privater Fernsehsender ist frei. Doch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden Sie nicht gefragt. Sie haben keine Wahl. Wir fordern daher die Abschaffung der Rundfunkbeitragsplicht. Es muss die Option geben, NEIN zu sagen! Wer nicht die Sendungen des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens konsumiert oder über kein geeignetes Empfangsgerät verfügt, sollte nicht zum Rundfunkbeitrag gezwungen werden dürfen.

Antwort von Michaela Kaniber, (CSU) unentscheiden bei dieser Peition

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesverfassungsgericht hat 1986 entschieden, dass der private Rundfunk aufgrund seiner Werbefinanzierung die öffentliche Kommunikationsaufgabe nicht erfüllen kann. Daher ist die zentrale Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland die Grundversorgung. Darunter fallen die Empfangbarkeit der öffentlich-rechtlichen Programme, die Gewährleistung eines inhaltlichen Standards der Programme und die Sicherung der Meinungsvielfalt. Um diese Grundversorgung leisten zu können, muss den Rundfunkanstalten eine bedarfsgerechte Finanzierung ermöglicht werden.
Früher wurden die Gebühren auf Grundlage der vorhandenen Empfangsgeräte erhoben. Während das vor Jahrzehnten sehr einfach war – entweder gab es einen Fernseher und/oder ein Radiogerät –, ist der Empfang von Radio und Fernsehen heute mit Computern, Handys und vielen anderen Geräten möglich. Immer wieder neue Geräte für die Rundfunkgebühr zu erfassen, ist deshalb sehr aufwändig und führte auch zu großen Protesten bei den Betroffenen.
Das neue Modell eines geräteunabhängigen Beitrags versucht, diese Nachteile des bisherigen Systems zu vermeiden. Es ist auf der Grundlage eines Gutachtens des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht und Experten für Finanzverfassungsfragen, Professor Dr. Paul Kirchhof, entwickelt worden. Der Rundfunkbeitrag wird für die Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben, unabhängig von den vorhandenen Rundfunkempfangsgeräten.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Kaniber
Mitglied des Bayerischen Landtags
Abgeordnetenbüro
Michaela Kaniber, MdL
Gabelsbergerstraße 2
83435 Bad Reichenhall
Tel.: +49 [0]8651 – 76 76 871
Fax: +49 [0]8651 – 76 76 872

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