Leihmutterschaft verbieten

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Ich ersuche Sie, sich gegen alle Bestrebungen der EU-Kommission zu stellen, Leihmutterschaft und letztlich den Kinderhandel zu legalisieren. Leihmutterschaft verstößt gegen die Menschenwürde und sie verletzt das Recht des Kindes auf seine leibliche Mutter. Die Gebärmutter-Vermietung darf nicht durch die EU-Hintertür zum Geschäftsmodell in Deutschland werden. Laut dem Embryonenschutzgesetz ist Leihmutterschaft verboten. Es darf hier zu keiner Aufweichung kommen. Bitte setzen Sie sich für ein striktes Verbot der Leihmutterschaft ein.

Antwort von Sylvia Pantel, 19. Wahlperiode MdB (Unbekannt) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Ablehnung einer Einführung der Leihmutterschaft in Deutschland kann ich durchaus verstehen und ich teile Ihre diesbezüglichen Bedenken. Auch ich setze mich dafür ein, an einem Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland festzuhalten.
Die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin und gesellschaftlichen Veränderungen machen zwar ein Nachdenken über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Abstammungsrecht nötig. Bei allen Reformüberlegungen müssen aber stets die Menschenwürde und das Wohl der betroffenen Kinder im Vordergrund stehen. Das christliche Menschenbild ist auch hier der entscheidende Maßstab.
Schon während der Schwangerschaft entsteht zwischen der leiblichen Mutter und dem Kind, das in ihrem Bauch heranwächst, eine enge körperliche und auch mentale Bindung. Ein Vertrag verpflichtet die Leihmutter jedoch zur Herausgabe des Kindes und regelt die dafür vorgesehene Bezahlung. Abgesehen davon, dass eine Leihmutterschaft erhebliche Risiken und Gefahren für Mutter und Kind mit sich bringt, dürfen Kinder nicht zur Ware und darf Mutterschaft nicht zu einem Geschäftsmodell werden. Streitigkeiten im Ausland zwischen Wunscheltern und Leihmüttern über die Abtreibung oder Herausgabe „bestellter“ Kinder verdeutlichen die ethische und rechtliche Problematik und stützen die Forderung nach einem Verbot der Leihmutterschaft.
Die CDU/CSU-Fraktion hat sich in der vergangenen Legislaturperiode dafür eingesetzt, das Recht eines Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft zu stärken, denn dies ist von elementarer Bedeutung. So haben wir im Bundestag beispielsweise ein Gesetz beschlossen, mit dem der Auskunftsanspruch für Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, durch den Aufbau eines Samenspenderregisters abgesichert ist.
Bei allen Vorhaben, die wir diskutieren und bei allen Entscheidungen, die wir treffen, muss stets das Kindeswohl im Zentrum zu stehen. Und dafür werde ich mich auch weiterhin stark machen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Pantel

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