Familien vor staatlichem Zugriff schützen

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Die Abgeordneten von CDU/CSU, Die Linke und Grüne wollen Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen. Das ist überflüssig, denn der grundgesetzliche Schutz für Kinder ist bereits im Elternrecht von Artikel 6 sichergestellt. Eltern wissen selbst, was ihre Kinder brauchen. Ein isoliertes Kinderrecht verbessert die Lage von Kindern nicht, sondern beschränkt die Erziehungsfreiheit der Eltern. Nutznießer ist der Staat, der über den gesetzlichen Hebel „Kinderrechte“ in die privaten Beziehungen der Familien hinein regieren kann. Deshalb fordere ich Sie auf: Lassen Sie die Pläne zur Kinderrechtsreform fallen. Der natürliche Anwalt der Kinder sind deren Eltern und nicht der Staat. Lassen Sie das Grundgesetz, so wie es ist.

Antwort von Sylvia Pantel, 19. Wahlperiode MdB (Unbekannt)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich halte die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz für überflüssig. Kinder stehen schon heute unter dem Schutz des Grundgesetzes und können sich auf alle Grundrechte berufen, soweit sie dafür mündig sind. Falls Kindern in einem konkreten Fall die Grundrechtsmündigkeit fehlen sollte, sind sie nicht rechtlos gestellt, sondern können durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten werden. In den Fällen, wo Eltern die Rechte ihrer Kinder verletzen, muss der Staat bereits tätig werden. Dafür gibt es eine Vielzahl von Jugendschutzgesetzen.
Mit der besonderen Benennung und Hervorhebung von Kinderrechten würde der direkte Einfluss des Staates in die Familie ausgeweitet. Er würde die Möglichkeiten erhalten, direkt in die Familien hinein zu regieren, und das Elternrecht würde eingeschränkt werden.
Wenn Kinder eigene Rechte durch das Grundgesetz erhalten, stellt sich also die Frage, wer diese Rechte für sie wahrnehmen soll, wenn dies nicht mehr das natürliche Recht der Eltern ist. Bisher waren das die Eltern, und nur bei Fehlverhalten hat der Staat das Recht und die Pflicht einzugreifen. Soll nun der Staat generell diese Kinderrechte, die es ja gibt (Menschenrechte), vertreten? Notfalls gegen den Willen der Eltern und ihrer Vorstellungen von Kindererziehung? Dafür müsste unser Staat dann zusätzliche Bürokratie aufbauen, die keinen zusätzlichen Kinderschutz bringt.
Der Staat muss derzeit manchmal eingreifen, nämlich wenn Kinder in ihren Familien vernachlässigt werden. Manchmal müssen sie sogar aus den Familien herausgeholt werden. Hier nimmt der Staat sein Wächteramt wahr, nach klar formulierten Kriterien. Aber was muss er zusätzlich tun, wenn Kinderrechte gesondert ins Grundgesetz aufgenommen werden? Wir haben ein sehr gutes Grundgesetz, wo Kinderrechte berücksichtigt und geregelt sind. Und wir müssen aufpassen, dass es nicht komplizierter wird, ohne zusätzliche Verbesserungen zu schaffen.
Ich habe mich bereits öffentlich zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz geäußert und plane Anfang des kommenden Jahres eine öffentliche Diskussionsrunde mit einem Verfassungsrechtler zu der Thematik.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Pantel

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