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Unverletzlichkeit der Wohnung vor Faeser schützen – Faeser muß weg!

Das ist die Petition:

Hiermit werden Sie aufgefordert, sich gegen die geplante Befugniserweiterung des Bundeskriminalamtes einzusetzen.

Binnen kürzester Zeit führte Bundesinnenministerin Nancy Faeser mehrere Angriffe auf die Grundrechte der Bürger aus. Mit ihrem Demokratiefördergesetz bedroht sie das Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Mit ihrem fehlgeschlagenen Verbot des Magazins „Compact“ griff sie die grundrechtlich gewährte Pressefreiheit an.

Und nun holt sie mit ihrem neuen BKA-Gesetz zum Schlag gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung aus. Als Bundesinnenministerin, welche die Grundrechte der Bürger schützen sollte, greift sie diese permanent an und ist in ihrem Amt nicht tragbar.

Deshalb werden Sie ausdrücklich dazu aufgefordert, sich gegen das BKA-Gesetz und für einen Rücktritt von Nancy Faeser einzusetzen.

3.266 Mal Haben diese Abgeordneten die Petition schon erhalten:

Hintergrundinformationen

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Freiheitsrecht aus Artikel 13 des Grundgesetzes. Es dient als Abwehrrecht gegen Übergriffe des Staates. Zwar darf trotzdem in dieses Recht eingegriffen werden, jedoch müssen hohe Schranken überwunden werden.

Hausdurchsuchungen dürfen grundsätzlich nur bei einem dringenden Tatverdacht mit richterlichem Beschluß erfolgen. Und das auch nur, wenn ein berechtigter Grund zur Annahme besteht, man fände in der Wohnung des Verdächtigen Beweismittel. Ohne Wissen des Verdächtigen dürfen Hausdurchsuchungen nur in äußersten Notfällen erfolgen.

Es besteht also bereits eine gut funktionierende Regelung in dieser Hinsicht. Auch zur Terrorbekämpfung. Wieso Bundesinnenministerin Nancy Faeser sich nun ein Werkzeug schaffen will, um heimlich Hausdurchsuchungen durchzuführen, kann man nur erahnen.

Die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) sollen nach ihrem Gesetzesentwurf massiv ausgeweitet werden. Um „besser gegen Terrorismus vorgehen zu können“, sollen Beamte des BKA ohne Mitwissen des Betroffenen mit Dietrich oder Stemmeisen in die Wohnung eindringen dürfen. Dort sollen sie die Wohnung heimlich durchsuchen können oder Spähsoftware auf Computern und Smartphones installieren dürfen.

Der ehemalige Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen sieht darin einen weiteren Schritt zur Aushöhlung von Grund- und Menschenrechten. Er sieht in dem vorgestellten Bedarf einer tieferreichenden Terrorabwehr lediglich einen Vorwand, welcher der Ausforschung und Überwachung der Bürger dienen soll.

Ziel soll Einschüchterung und Überwachung von Regierungskritikern sein. Terrorabwehr als Vorwand für Einschränkungen von Grundrechten. Laut Maaßen dürfte das der wahre Grund für die geplanten Befugnisse des BKA sein.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung hat einen sehr starken Bezug zur Menschenwürde, welche ihrerseits im Artikel 1 des Grundgesetzes feststeht und oberstes Gebot für jegliche staatliche Gewalt ist. Jeder Eingriff in diese ist verboten.

Sogar Bundesjustizminister Buschmann steht dem Gesetzesvorhaben von Faeser kritisch gegenüber. Er schloß aus, daß dem BKA die Befugnis „zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen“ gegeben wird. „Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht.“ Es bleibt also nur zu hoffen, daß Buschmann und die FDP hier ausnahmsweise nicht umfallen.

Nancy Faeser hingegen beweist erneut, was sie von den Grundrechten hält. Dieser Angriff auf die Unverletzlichkeit der Wohnung legt ihre wirkliche Motivation offen.

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