Stoppt TTIP & CETA - Kein Sonderrecht für Konzerne!

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Die Verhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) sowie mit Kanada (CETA) finden im Geheimen statt. Somit hat die Öffentlichkeit nicht nur keine Einflussmöglichkeit, sie erfährt nicht einmal, was verhandelt wird.

Doch bereits jetzt ist bekannt, dass das TTIP- wie das CETA-Abkommen eine sogenannte Investitionsschutzklausel enthalten soll: Konzernen soll damit die Möglichkeit eingeräumt werden, vor Schiedsgerichten gegen Staaten zu klagen, wenn ihre Gewinnerwartungen durch Gesetzesvorhaben geschmälert werden.

Diese Schiedsgerichte tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie sind auch nicht mit Richtern besetzt, sondern mit „Experten“, die von den Interessenparteien berufen werden.

Die Schiedsgerichte stehen über der nationalen Gerichtsbarkeit und lassen keine Berufung zu. Sie stehen nur ausländischen, aber nicht einheimischen Unternehmen offen.

Sie entscheiden über Milliardenbeträge, die der Steuerzahler aufbringen muss.
Die Investitionsschutzabkommen verstoßen gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaates. Sie sind nicht nötig, weil Investitionen in den USA, Kanada und der EU schon heute sicher sind.

Wir fordern Sie auf, sich gegen weitere Verhandlungen über das Investitionsschutzabkommen auszusprechen, in einer Weise, die keine Unklarheit zulässt.

Antwort von Christian Haase, MdB (CDU) gegen diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich an einer online Petition über Abgeordneten-Check beteiligt. Damit folgen Sie der Auffassung der Initiatoren der Petition, dass die Verhandlungen zum „Transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommen, TTIP“ geheim stattfänden und die Öffentlichkeit keine Einflussmöglichkeit auf die Verhandlungen zum TTIP hätte. Ferner kritisieren Sie über Ihre
Teilnahme an der Petition die in Verhandlung befindlichen
Investitionsschutzklauseln. Die Petition führt an, dass die Schiedsgerichte:

• nicht mit Richtern besetzt seien,
• über der nationalen Gerichtsbarkeit stünden,
• keine Berufungen zuließen,
• nur ausländischen und nicht einheimischen Unternehmen offenständen
• über Milliardenbeträge an Steuergeldern entschieden

und somit die Investitionsschutzabkommen gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaates verstießen.

Im Ergebnis fordert die Petition die Mitglieder des Bundestages dazu auf, sich gegen weitere Verhandlungen über das Investitionsschutzabkommen auszusprechen.
Offensichtlich wird nicht mehr das TTIP kritisiert, sondern nur das
Verhandlungskapitel zum Investitionsschutzabkommen (ISDS).

Die Kritikpunkte der Petition sind insgesamt nicht richtig. Ich greife daher gerne die angeführten Punkte auf, um sie richtig zu stellen.

Wir dürfen nicht vergessen, dass wir über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA sprechen. Die Verhandlungen werden deshalb von der EU-Kommission geführt, wozu ihr der Rat der EU ein Verhandlungsmandat erteilt hat. Damit hat auch Deutschland die Verhandlungsführung an die Kommission abgegeben. Dass Sie sich über die Petition an mich als Mitglied des
Deutschen Bundestages wenden, ehrt mich zwar. Allerdings liegt der Ball zunächst auf europäischer Ebene. Gleichwohl sehe ich eine hohe Bedeutung des Freihandelsabkommens für die Menschen, Unternehmen und für die Zukunft in unserem Land. Deshalb bringt sich die Bundesregierung und damit auch die auch die Abgeordneten im Bundestag frühzeitig über die EU in die Verhandlungen ein.

Lassen Sie mich nun auf die in der Petition angesprochenen Punkte eingehen:

1. Zum Vorwurf fehlender Öffentlichkeit:
Als Kritiker des TTIP werden Sie wissen, dass die EU seit Juli 2013 mit den USA über das Transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommen verhandelt.
Seit dem haben sieben Verhandlungsrunden stattgefunden (die letzte vom 29. September bis 3. Oktober 2014 in den USA), wobei die ersten vier Sitzung mit rein organisatorischen Themen befasst waren. Inhaltlich wurde dabei noch gar nichts beraten. Daher hat es mich schon erstaunt, dass in den letzten Monaten über die Medien bereits Inhalte des „Abkommens“ kritisiert wurden, die zu dem Zeitpunkt noch gar nicht verhandelt waren. Inwieweit dieses Vorgehen eine seriöse, neutrale Berichterstattung war, überlasse ich Ihrer Einschätzung.

Die mediale Befassung hat allerdings dazu geführt, dass über die
Verhandlungen vorher und hinterher berichtet wird und ein hohes Maß an Transparenz hergestellt wird. Vor diesem Hintergrund verwundert mich allerdings, dass die Petition nach wie vor eine fehlende Öffentlichkeit der Verhandlungen kritisiert. In den letzten Monaten hat die EU-Kommission die Öffentlichkeit eng mit eingebunden. Eine Reihe Gremien stellen sicher, dass die Positionen und Anliegen von Wirtschaftsverbänden, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft im Rahmen der TTIP-Verhandlungen berücksichtigt und einbezogen werden:

a. Transparenz durch die EU-Kommission

• Die EU-Kommission sucht den engen Kontakt zu verschiedenen Interessengruppen und gibt ihnen zum Beispiel im Rahmen des Stakeholder-Forums die Möglichkeit, ihre Erwartungen an TTIP während jeder Verhandlungsrunde mitzuteilen. Dort erhalten Vertreter aus Nichtregierungsorganisationen,
Wirtschaftsverbänden, Forschungszentren und anderen Organisationen die Möglichkeit, im Rahmen von Kurzpräsentationen den Verhandlungsführern ihre Anliegen, Erwartungen und Positionen hinsichtlich TTIP zu formulieren.
Anschließend findet noch eine Frage-Antwort-Runde mit den
Hauptverhandlungsführern Dan Mullaney und Ignacio Garcia Bercero statt. Mehr als 350 Teilnehmer beteiligten sich bei der letzten Verhandlungsrunde an dieser Veranstaltung.

• Zudem sucht die EU-Kommission regelmäßig den Rat des im Januar 2014 errichteten Beratungsgremiums. Dieses besteht aus 14 Experten aus Gewerkschaften, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsorganisationen. Die Mitglieder haben Zugang zu Verhandlungsdokumenten und kennen den Ablauf des
Verhandlungsprozesses.

• Die öffentlichen Konsultationen per Internet sind eine weitere
Möglichkeit, auf dem die EU-Kommission den Kontakt zu den Bürgern und wichtigen Interessengruppen sucht.

b. Transparenz durch die Bundesregierung

• Obwohl wir gar nicht das Verhandlungsmandat haben, sucht auch unsere CDU-geführte Bundesregierung Wege, die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft hinreichend zu informieren und ihre Interessen zu berücksichtigen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat beispielsweise mit dem TTIP-Beirat ein weiteres Gremium einberufen, dem 22 Vertreter aus der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie dem Kulturbereich angehören. Am 10. September fand das dritte Treffen des TTIP-Beirats statt, die nächste, vierte Sitzung ist für den 14. Januar 2014 angesetzt.

• Vergleichbar zur EU-Kommission organisiert auch das BMWi regelmäßig Dialogveranstaltungen mit verschiedenen Interessengruppen, darunter Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften. Das letzte Dialogforum zu TTIP fand am 5. Mai 2014 statt.
Diese Gremien und Veranstaltungen zeigen, dass sowohl die Europäische Kommission als auch die einzelnen Mitgliedstaaten bemüht sind, mit der Zivilgesellschaft und mit wichtigen Interessengruppen in Kontakt zu treten, um ihre Erwartungen und Anliegen hinreichend berücksichtigen zu können.
Nicht nur durch die Beteiligung von Bürgern und Nichtregierungsorganisationen sondern auch durch umfassende Informationen zum Abkommen, die allen zur
Verfügung stehen, stellt die EU-Kommission ein hohes Maß an Transparenz her:

• Die EU-Kommission muss sowohl die Mitgliedstaaten als auch den Handelsausschuss des Europäischen Parlaments vor und nach jeder Verhandlungsrunde konsultieren und informieren.
• Auch die Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten können Zugang zu einer Reihe von Verhandlungsdokumenten bekommen.
• Für den Bürger stellt die Kommission alle relevanten Ergebnisse einer Verhandlungsrunde auf http://ec.europa.eu/trade/ policy/in-focus/ttip zusammen. Diese sollten Sie kennen.

Diese Transparenz ist keineswegs selbstverständlich. Bei Verhandlungen – sei es Ihre eigene Gehaltsverhandlung, seien es die letzten Beitrittsverhandlungen zur EU, seien es die letzten xxx Handelsabkommen oder die aktuell laufenden Klimaschutzverhandlungen – ist es nicht üblich, alle Verhandlungsdokumente und –positionen offenzulegen. Trotzdem wird beim TTIP auf verschiedenen Wegen dafür gesorgt, dass der Verhandlungsprozess demokratisch und möglichst transparent geführt wird.

Vollkommen unzutreffend ist daher auch der Vorwurf mangelnder demokratischer Prinzipien oder einem Verstoß gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaates: Nach Abschluss der Verhandlungen müssen sowohl der Rat als auch das demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Europäische Parlament dem Freihandelsabkommen zustimmen. Voraussichtlich werden zudem auch wir als Mitglieder des Deutschen Bundestages über Teile des europäischen Handelsabkommens mit beschließen.

Vor diesem Hintergrund kann ich die Kritik der Petition inhaltlich nicht nachvollziehen. Ich will Ihnen aber zugestehen, dass einige der beschriebenen Transparenzschritte zu spät erfolgt sind und sich deshalb ein gewisses Misstrauen gebildet hat. Debatte durch falsche Informationen stark verzerrt.
Der Aufklärungsbedarf ist daher groß. Gleichwohl nehme ich Ihre Sorgen, die Sie ja vorrangig mit der Petition zum Ausdruck bringen wollen, ernst. Deswegen möchte ich auch beim nächsten Punkt für Aufklärung sorgen, um unbegründetes Misstrauen gegenüber TTIP zu zerstreuen.

Aufgrund falscher Informationen ist aber die Debatte stark verzerrt, der Aufklärungsbedarf daher groß. Ich nehme deshalb Ihre Sorgen, die Sie ja vorrangig mit der Petition zum Ausdruck bringen wollen, ernst. Deswegen möchte ich auch beim nächsten Punkt für Aufklärung sorgen.

2. Zu den Vorwürfen am Investitionsschutzabkommen
Insbesondere beim nun verstärkt in den Medien diskutierten Teil des Investitionsschutzabkommens möchte ich Ihren auf die Fakten und Tatsachen lenken. Zunächst einmal muss daran erinnert werden, dass bereits fast alle europäischen Länder – und allen voran Deutschland – eine Vielzahl von sogenannten Investitionsschutzabkommen abgeschlossen haben. Der erste bilaterale Investitionsvertrag wurde Ende der 1950er Jahre zwischen Deutschland und Pakistan abgeschlossen. Heute verfügt Deutschland über mehr als 130 Investitionsverträge, wobei die meisten mit Schwellen- und Entwicklungsländern
abgeschlossen wurden. Durch diese bilateralen Verträge werden
ausländische/deutsche Investoren im Investitionszielland etwa vor unfairen Diskriminierungen und staatlicher Willkür oder kompensationsloser Enteignung geschützt. In der Regel können beide Verhandlungspartner davon profitieren:
Zum einen sind die Rechte der Investoren vor Ort gesichert, zum anderen verbessert sich die Attraktivität des Investitionsziellands für ausländische/deutsche Investoren.

Die in der Petition angeführten Aussagen gegen das Investitionsschutzabkommen (keine nationalen Richter, Stellung über nationaler Gerichtsbarkeit, nur ausländischen und nicht einheimischen Unternehmen, Entscheidung über Steuergelder) sind falsch.

a. Rechte aller Investoren, Steuergelder:
Die Rechte der Investoren sind sehr eng gefasst, nicht unähnlich den Bestimmungen im deutschen Grundgesetz. Kein je geschlossener Investitionsschutzvertrag enthält ein Recht auf Entschädigung bei Gewinneinbußen – das ist frei erfunden. Ich gehe davon aus, dass die Initiatoren der Petition nicht einen einzigen der 130 deutschen Verträge angesehen haben.

Ein Blick auf die Praxis der letzten Jahre kann auch hier aufschlussreich sein. Einige EU-Mitgliedsstaaten, wie etwa Polen, haben in den frühen 1990er Jahren einen bilateralen Investitionsschutzvertrag mit den USA geschlossen. In den
Folgejahren hat Polen in Vorbereitung auf seinen EU-Beitritt Hunderte von Gesetzen im Gesundheits-, Umwelt- und Sozialbereich verändern müssen, um sich an den hohen EU-Standards in diesen Bereichen anzupassen. Dies hat aber nicht zu
einer Klagewelle amerikanischer Firmen geführt. Niemand hat das Recht der polnischen Regierung auf staatliche Subventionen im Kultur- oder Bildungsbereich infrage gestellt. Der Investitionsschutz ist also kein neues Projekt oder Phänomen, sondern ein System, das schon seit vielen Jahren existiert. Übrigens sind es besonders europäische Firmen, die sich dieses Systems bedienen und sich
im Falle unfairer und ungerechtfertigter Diskriminierungen wehren können.

b. Nationale Gerichtsbarkeit und Entscheidungen
Investor-Staat-Schiedsverfahren sollen helfen, Investitionsstreitigkeiten auf rechtlichem, d. h. nicht politischem Weg beizulegen. Weil in älteren Freihandelsabkommen nur Staat-Staat-Schiedsverfahren vorgesehen waren, musste im Falle eines Rechtsstreits der Heimatstaat eines Investors selbst gegen den
Gaststaat ein Schiedsverfahren einleiten. Über das TTIP soll es einem deutschen oder einem amerikanischen Investor ermöglicht werden, selbst den Gang vor ein Schiedsgericht anzutreten. Im Fall einer vermuteten Verletzung der im Vertrag festgelegten Vereinbarungen, kann der Investor am Schiedsgericht die
Rechtmäßigkeit staatlicher Maßnahmen überprüfen lassen. Das
Schiedsverfahren ist immer nur das letzte Mittel, nachdem man über die regulären Rechtswege vor nationalen Gerichten gegangen ist. Ein Schiedsgerichtsverfahren kann aber insbesondere für mittelständische Unternehmen eine Erleichterung darstellen: Es soll damit verhindert werden, dass langwierige Prozesse über die verschiedenen nationalstaatlichen Instanzen – die auch ganz anders als in Deutschland sein können – ein Verfahren unnötig in die Länge ziehen. Sie können sich vorstellen, dass dieses insbesondere für
kleine und mittlere Unternehmen nicht zumutbar wäre. Daher ist eine überstaatliche Instanz insbesondere für unsere mittelständische Wirtschaft durchaus von Vorteil.

c. Richterbesetzung
Welches Schiedsgericht für den entsprechenden Fall zuständig ist, wird im Rahmen des Investitionsvertrags festgelegt. In den meisten Fällen handelt es sich um das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) – ein Schiedsgericht mit Sitz in Washington, das der Weltbank angehört. Die Schiedssprüche des Gerichts sind bindend und unterliegen keiner Revision. Die in der Petition angeführte Kritik, dass nicht nationale Richter zum Zuge kommen, zeigt mir zuerst, dass das Vertrauen der Deutschen in ihre Justiz groß ist: Ein gutes Zeichen.

Wir müssen uns aber auch über eines im Klaren sein: Bei den aus
Freihandelsabkommen folgenden Streitverfahren handelt es sich um komplexe (und zudem sehr umfangreiche) wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten auf höchstem Niveau - und zudem mit grenzüberschreitendem Bezug. Wirtschaftsrechtliche und
insbesondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse gehören aber (leider) nicht zum Standardrepertoire vieler deutscher Richter, und die Justizverwaltungen tun sich auch schwer damit, die erforderlichen Ressourcen, etwa in Form von Schulungen, bereitzustellen. Vergessen Sie bitte nicht, dass wir hier aus deutscher Perspektive gen USA argumentieren. Nehmen Sie bei dem voran geschriebenen Vorbehalten bereits bei den deutschen Gerichten einmal den Blick aus den USA auf die EU ein: Wir dürfen nicht übersehen, dass auf europäischer Seite ja nicht nur die hoch angesehenen deutschen Gerichte Urteile sprechen, sondern gleichermaßen auch die aller anderen europäischen
Mitgliedstaaten. Dass die USA skeptisch gegenüber der Justiz in anderen Staaten der EU sein können, halte ich für nachvollziehbar. Wie gesagt: Es ist ein Abkommen mit der ganzen EU – nicht nur mit Deutschland.

Vor diesem Hintergrund kann ein Expertengremium – wie ein Schiedsgericht – also durchaus sinnvoll sein. Ich greife aber Ihre Bedenken bzgl. der Richterbesetzung auf: Wir sollten uns durchaus überlegen, von deutscher Seite eine Liste von Schiedsrichtern (nur deutsche Berufsrichter, besser noch nur Bundesrichter) zu wählen. Das könnte unschwer durch den Deutschen Bundestag erfolgen, der für die Wahl der Bundesrichter und Bundesverfassungsrichter
legitimiert ist.

d. Berufungen
Der in der Petition kritisierte Punkt fehlender Berufungsinstanzen bei bisherigen Schiedsverfahren, regt durchaus zum Nachdenken an. In meinen Augen könnten der Europäische Gerichtshof (EuGH) für die europäische Seite und der US-Supreme Court auf der amerikanischen Seite geeignete Institutionen sein, um
etwaige Schiedssprüche im Rahmen eines denkbaren Instanzenzuges auch weitergehend der Kontrolle zu unterziehen.

3. Falsche Stoßrichtung der Petition
Es ist bedauerlich, dass die Petition wieder einmal den Eindruck vermittelt, die Frage des Investorenschiedsverfahren sei bereits verhandelt. Die EU-Kommission hatte bereits im Januar 2014 mitgeteilt, von Ende März an die Verhandlungen zu unterbrechen.
Ganz im Sinne von Transparenz hat sie die Meinungen und Stellungnahmen Dritter einbezogen. Im Rahmen der oben bereits erwähnten öffentlichen Konsultationen fand im Zeitraum 27. März bis 13. Juli dieses Jahres eine Online-Konsultation zu diesem Thema Investitionsschutz statt, an der sich über 150.000 Bürgerinnen
und Bürger sowie Vertreter verschiedener Interessengruppen teilnahmen. Darüber hinaus läuft aktuell eine weitere Befragung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Damit soll ein besseres Verständnis für die spezifischen Herausforderungen ihrer Geschäftsbeziehungen mit den USA erarbeitet werden. Die
Befragungen laufen bis Mitte Dezember. Die EU-Kommission wird die Ergebnisse der öffentlichen Befragung auswerten,
veröffentlichen und mit dem Rat, dem Europäischen Parlament und
Interessenvertretern über die EU-Position zu Investitionsschutz und
Investor-Staat-Schiedsverfahren in TTIP beraten. Erst danach will sie die Verhandlungsposition der EU zu diesem Thema festlegen. Die CDU-geführte Bundesregierung wird sich ebenso wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage eines von der EU-Kommission dann vorzulegenden Textes entscheiden, welche Haltung sie einnehmen wird.

Aus meiner Sicht muss ausgeschlossen werden, dass Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen, die rechtsstaatlich und demokratisch zustande kommen, ausgehebelt oder umgangen werden. Es muss verhindert werden, dass z. B. ein
Marktzugang, der solchen Regeln widerspricht, einklagbar wird.

4. Generelles Ziel
Bei all diesen Detailfragen dürfen wir aber nicht das Ziel aus dem Blick verlieren: Das gegenwärtige System von Freihandelsabkommen, so wie es von vielen Ländern seit den 1960er Jahren entwickelt wurde, hat seine Schwächen
und Lücken. Viele Bestimmungen sind unklar definiert und geben zu viel Raum für Interpretationen. Die Verfahren sind oftmals nicht transparent und nachvollziehbar. Übergeordnetes Ziel der Verhandlungen zum TTIP ist deshalb, für Handelsströme und Verbraucher bessere und modernere Standards zu setzen.
Wir haben die Chance, mit dem TTIP europäische Standards für einen Wirtschaftsraum zu setzen, der 800 Millionen Verbraucher betrifft und der jährlich 800 Mrd. Euro Handelsvolumen an Produkten und Dienstleistungen zwischen den USA und der EU abdeckt. Dieses Abkommen wird dann Beispiel und Fixpunkt für alle weiteren Handelsabkommen sein und damit den weiteren
Millionen Verbrauchern weltweit zugutekommen. Wenn wir jetzt die Tür zuschlagen, vertun wir diese Chance auch zum Wohle der weniger starken Verbrauchermärkte weltweit. Ich möchte die Standards der EU durchsetzen und nicht die Messlatte durch China oder Russland setzten lassen.

Da durch den Lissabon-Vertrag die Zuständigkeit der Investitionspolitik von den Mitgliedsstaaten auf die EU übertragen worden ist, gibt es jetzt diese Möglichkeit der Reform auf EU-Ebene, etwa auch im Rahmen des transatlantischen Abkommens. Nur um es nochmals in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir wollen keine
neuen Sonderrechte für Unternehmen schaffen, sondern ein bereits bestehendes System reformieren und verbessern.

Mit freundlichem Gruß

Christian Haase MdB

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