Stoppt die digitale Zensur

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Wir fordern Bundesjustizminister Heiko Maas auf, seine Gesetzesvorlage zur Überwachung und Zensur der sozialen Netzwerke sofort zurück zu ziehen und seinen Angriff auf die Meinungsfreiheit zu beenden. Millionen von Bürgern kommunizieren und informieren sich in den sozialen Medien wie Facebook, Twitter & Co. Der freie, zensur- und angstfreie Austausch zwischen den Bürgern ist von großer Bedeutung für die Demokratie. Dem Minister geht es mit seinem "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" darum, ein Klima aus Angst und Verfolgung zu erzeugen, um regierungskritische Meinungen zum Schweigen zu bringen. Das dürfen wir Bürger nicht zulassen. Deshalb protestieren wir gegen den Angriff auf die Meinungsfreiheit und den Ausbau des Überwachungsstaates.

Antwort von Ingrid Arndt-Brauer, 19. Wahlperiode MdB (Unbekannt) gegen diese Petition

Sehr geehrte Frau Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail zum Netzdurchsetzungsgesetz. Zu den positiven Errungenschaften des Internet gehören Netzwerke, die unsere Kommunikation revolutionieren, weil sie die unterschiedlichsten Möglichkeiten bieten, dass Menschen miteinander in Kontakt treten. Leider gehört als Schattenseite aber auch dazu, dass es unendliche Möglichkeiten gibt, Hassbotschaften und Beleidigungen zu verbreiten oder sogar Straftaten zu Lasten von anderen Menschen zu begehen. Und weil es so unendlich schwierig ist, gegen diese Botschaften im Netz und ihre millionenfache Verbreitung vorzugehen, können wir die Bürgerinnen und Bürger hier nicht allein lassen. Wir brauchen deshalb eine Regulierung. Soziale Netzwerke dürfen kein rechtsfreier Raum sein, in dem gemobbt, beleidigt wird oder sogar zum Tode aufgerufen werden kann ohne dass dies Folgen für den Täter hat.
Wir wissen wir aus den Berichten von Jugendschutz.net, dass es Netzwerke auf YouTube gibt, die erfolgreich und offensiv gegen Hass im Netz vorgehen. Andererseits löscht Twitter nur auf ein Prozent aller Beschwerden hin Inhalte - Facebook etwa ein Drittel der angemahnten Inhalte. Das zeigt, dass trotz aller Beteuerungen und trotz aller freiwilligen Verpflichtungen die sozialen Netzwerke eben nicht dafür sorgen, dass Hass verbreitet wird und Straftaten begangen werden. Ich finde, diese Unternehmen fahren Milliardengewinne. Somit müssen sie auch für effektive Verfahren gegen Hass, Lügen und Straftaten im Netz Geld übrig haben. Bürgerinnen und Bürger müssen sicher vor solchen verletzenden Attacken im Netz sein und genau dazu dient dieses Gesetz.
Dabei haben wir natürlich schon heute Unterlassungsansprüche wenn Unwahrheiten oder Beleidigungen ausgesprochen werden. Schon heute haben wir ein umfangreiches strafrechtliches Instrumentarium, von der Volksverhetzung bis zu Beleidigung oder der üblen Nachrede. Aber oft scheitert die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen oder von Strafverfahren daran, dass soziale Netzwerke in Deutschland keine zustellungsfähige Adresse haben. Das müssen wir ändern. Denn in der digitalen Welt müssen die gleichen Rechte gelten wie in der analogen Welt. Wir müssen dafür sorgen, dass Strafverfahren und Zivilprozesse möglich sind. Deswegen ist die wichtigste Neuregelung in diesem Gesetz, dass Unternehmen verpflichtet werden in Deutschland eine Zustellungsperson zu benennen, so dass in Deutschland nach deutschem Recht die Opfer ihre Rechte durchsetzen können.
Die Koalitionsfraktionen haben sich am 16.5. auf Klarstellungen im Gesetz zur Rechtsdurchsetzung im Netz geeinigt. Damit wird noch vor der ersten Beratung des Gesetzes im Bundestag an diesem Freitag die Kritik der Netzgemeinde aufgenommen.
Wir wollen die Meinungsfreiheit im Netz nicht beeinträchtigten und keine Zensur. Deshalb stellen wir in der Gesetzesbegründung klar, dass Bußgelder nur verhängt werden, wenn soziale Netzwerke kein taugliches Verfahren zur Löschung von Hasskommentaren, Beleidigungen oder Straftaten einrichten. Die rechtliche Einschätzung von Kommentaren in Einzelfällen führt nicht zu Bußgeldern, wenn die Beurteilung vertretbar begründet ist. Denn wir wollen verhindern, dass soziale Netzwerke im Zweifel zu schnell löschen, um den hohen Bußgeldern zu entgehen. Zudem begrenzen wir präzise den Anwendungsbereich des Gesetzes: Es werden nur soziale Netzwerke ohne Themenvorgabe erfasst. Auf Maildienste wie gmx und Web.de, auf berufliche Netzwerke wie LinkedIn und Xing und auf Dienste wie WhatsApp ist das Gesetz nicht anwendbar. Darüber hinaus haben sich Koalitionsfraktionen darauf verständigt, dass ein soziales Netzwerk nur dann Auskunft über Kundendaten erteilen muss, wenn ein Gericht ein berechtigtes Interesse und eine Verletzung des Auskunftssuchenden festgestellt hat.
Nach der 1. Lesung diese Woche Freitag wird der Gesetzentwurf in den Gremien des Bundestages beraten. Im Beratungsverfahren will die SPD-Fraktion den Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten auf schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begrenzen.
Darüber hinaus bestehen dann immer noch Möglichkeiten weitere Änderungen herbeizuführen, wenn sich das als erforderlich/sinnvoll herausstellen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Arndt-Brauer, MdB

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