Stoppt die digitale Zensur

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Wir fordern Bundesjustizminister Heiko Maas auf, seine Gesetzesvorlage zur Überwachung und Zensur der sozialen Netzwerke sofort zurück zu ziehen und seinen Angriff auf die Meinungsfreiheit zu beenden. Millionen von Bürgern kommunizieren und informieren sich in den sozialen Medien wie Facebook, Twitter & Co. Der freie, zensur- und angstfreie Austausch zwischen den Bürgern ist von großer Bedeutung für die Demokratie. Dem Minister geht es mit seinem "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" darum, ein Klima aus Angst und Verfolgung zu erzeugen, um regierungskritische Meinungen zum Schweigen zu bringen. Das dürfen wir Bürger nicht zulassen. Deshalb protestieren wir gegen den Angriff auf die Meinungsfreiheit und den Ausbau des Überwachungsstaates.

Antwort von Mechthild Heil, MdB (CDU) gegen diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Ein erster Entwurf des Gesetzes wurde heute im Plenum beraten.
Da es sich dabei um die erste Beratung handelt fand natürlich auch noch keine Abstimmung statt.
Der Ansatz des Gesetzes ist richtig und wichtig. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein, in dem Hassbotschaften, Verleumdungen und Beleidigungen unkontrolliert geäußert werden dürfen. Die Plattformbetreiber sind schon jetzt nach dem Telemediengesetz (TMG) dazu verpflichtet, solche Äußerungen nach Kenntnisnahme zu löschen. Das wird bislang allerdings sehr unterschiedlich gehandhabt. Während YouTube 90 Prozent der gemeldeten rechtswidrigen Inhalte löscht, sind es bei Facebook durchschnittlich nur 39 Prozent, bei Twitter sogar nur ein Prozent. Hier muss dringend etwas getan werden! Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzesentwurf entspricht aber nicht den Anforderungen der Union und muss entsprechend nachgebessert werden, bevor er für mich zustimmungsfähig wird.
Zentrale Frage dabei ist: Wer definiert, ob ein Inhalt gelöscht wird oder nicht und nach welchen Kriterien? Das wird vom aktuellen Gesetzentwurf jedoch ungenügend beantwortet. Position der Union war schon immer, dass die Grundsätze der Meinungsfreiheit auch im Netz zur Geltung kommen müssen und nur strafbare Inhalte gelöscht werden dürfen. Um dem Vorwurf des so genannten Overblockings (Anbieter löschen zu viel, um Bußgelder zu vermeiden) und dem damit verbundenen zu starken Eingriff in die Meinungsfreiheit effektiv zu begegnen, empfiehlt sich das System der ‚regulierten Selbstregulierung‘, wie wir es etwa aus dem Jugendmedienschutz kennen. Das würde bedeuten, dass nicht die Plattformbetreiber entscheiden, was geht und was nicht, sondern eine vom Staat kontrollierte und von den Unternehmen finanzierte Instanz. Diese prüft alle kritischen Sachverhalte nach klaren Kriterien mit geschultem Personal.
Des Weiteren müssen wir auch über den Anwendungsbereich, den Nutzerbegriff und den Schwellenwert – also ab welcher Nutzerzahl das Gesetz gelten soll – sprechen. Im Gesetz muss klar gestellt sein, dass beispielsweise Messenger-Dienste nicht inbegriffen sind. Und es muss klar sein, dass Strafen nicht schon bei der Nichtlöschung einzelner Beiträge fällig sind, sondern nur dann, wenn ein Anbieter strukturell kein wirksames Beschwerdemanagement vorhält. Außerdem gilt es, die Löschfristen zu prüfen. Sie müssen realistisch sein. Bei eindeutigen Fällen von Volksverhetzung oder Rufmord haben die Betroffenen ein berechtigtes Interesse, entsprechende Einträge schnell, also innerhalb von 24 Stunden, aus dem Netz entfernen zu lassen. Klar ist aber auch, dass Grenzfälle einer längeren Prüfung bedürfen. Final bleibt immer der Rechtsweg, denn das letzte Wort kann nur ein Gericht haben. Des Weiteren hätten wir uns auch eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots und eine digitale Gegendarstellungspflicht bei FakeNews gewünscht.
All diese Punkte werden im parlamentarischen Prozess diskutiert und verhandelt werden um letztlich ein Gesetz zu verabschieden, dass ein gutes Gleichgewicht zwischen konsequenter Rechtsumsetzung und technischer Machbarkeit darstellt.
Wer Opfer von Diffamierung und Verleumdung im Netz wird hat ein Recht darauf in Zukunft besser geschützt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Mechthild Heil

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