
Merkels autokratisches Corona-Gesetz stoppen!
Das ist die Petition:
Das Bevölkerungsschutzgesetz der Bundesregierung ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Ich fordere Sie auf, dieses Gesetz umgehend rückgängig zu machen. Reichen Sie dagegen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Bundesregierung weitet ihre Kompetenz in unzulässiger Weise zu Lasten der verbrieften Schutz- und Freiheitsrechte der Bürger aus. Eine öffentliche parlamentarische Abwägung existentieller Fragen findet nicht mehr statt. Gerade in Krisenzeiten muss das Parlament als Kontrollinstanz der Bundesregierung erhalten und geschützt werden. Als gewählter Abgeordneter des Bundestags erwarte ich Ihren Einsatz. Es darf keinen Automatismus der politischen Entscheidung geben. Reichen Sie gegen das Bevölkerungsschutzgesetz Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.
2.959 Mal Haben diese Abgeordneten die Petition schon erhalten:
- Philipp Amthor CDU 2.959 Mal
- Jens Beeck FDP 2.959 Mal
- Christoph Bernstiel CDU 2.959 Mal
- Michael Brand CDU 2.959 Mal
- Christian Dürr FDP 2.959 Mal
- Katja Hessel FDP 2.959 Mal
- Manuel Höferlin FDP 2.959 Mal
- Hans-Jürgen Irmer CDU 2.959 Mal
- Michael Kuffer CSU 2.959 Mal
- Konstantin Kuhle FDP 2.959 Mal
- Andrea Lindholz CSU 2.959 Mal
- Mathias Middelberg CDU 2.959 Mal
- Axel Müller CDU 2.959 Mal
- Petra Nicolaisen CDU 2.959 Mal
- Matthias Nölke FDP 2.959 Mal
- Josef Oster CDU 2.959 Mal
- Matthias Seestern-Pauly FDP 2.959 Mal
- Linda Teuteberg FDP 2.959 Mal
- Stephan Thomae FDP 2.959 Mal
- Florian Toncar FDP 2.959 Mal
Hintergrundinformationen
In der offiziellen Sprachvorgabe ist vom neuen Infektionsschutzgesetz oder vom dritten Maßnahmenpaket zum Bevölkerungsschutz die Rede. Fakt ist: Mit dem vorgeblichen Ziel, den Gesundheitsschutz der Bürger zu erhöhen, erteilt sich die Regierung einen Blankoscheck, jederzeit umfassende Einschränkungen der Freiheits- und Bewegungsrechte der deutschen Bevölkerung anordnen zu können. Die Grundlage dafür bildet die Krise, die „epidemische Notlage nationaler Tragweite“, die die Bundesregierung quasi zu Beginn jeder jährlichen Influenza-Saison ausrufen kann.
Die bisher auf Grundlage der Verordnung getroffenen Kontakt- und Reisebeschränkungen sowie die Einschränkungen des Demonstrations- und Versammlungsrecht werden von der Bundesregierung zur rechtsverbindlichen Norm erhöht: eine in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beispiellose Kompetenzerweiterung, die das Mitspracherecht des Parlaments aushebelt und damit die wichtigste Kontrollinstanz der Exekutive faktisch ausschaltet.
Von Alkoholverbot und Ausgangssperren, Kontakt- und Reiseverbot, zur Verhängung von Quarantänemaßregeln bis hin zum richterlich angeordneten Gewahrsam von Bürgern, die die Quarantäne mißachten: Mit dem nötigen Schutz vor Ansteckung könnte die Regierung praktisch jede Maßnahme rechtfertigen. Der Regierung geht es darum, sich Rechtssicherheit zu verschaffen für ihre zahlreichen, im Lockdown begangenen Rechtsbrüche. Weil die Verwaltungsgerichte die von der Regierung rechtswidrig verfügten Pandemiemaßnahmen mit Blick auf die Wahrung der Freiheitsrechte und die allgemeine Verpflichtung zur Verhältnismäßigkeit reihenweise gekippt haben, will sich die Bundesregierung einen eigenen „Impfschutz“ vor den millionenfach auf sie zurollenden Schadensersatzklagen verschaffen. Die Regierung will sich einen Freifahrtschein für die Krise ausstellen. Der Bevölkerungsschutz dient lediglich als ein Tarnbegriff für die umfassende Selbstermächtigung des Merkel-Kabinetts.