Legalisierung von Abtreibung stoppen!

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Das EU-Parlament plant, ein Grundrecht auf Abtreibung in der Europäischen Union zu etablieren. Ich rufe Sie als Vertreter des deutschen Volkes auf: Treten Sie allen Bestrebungen entgegen, die dazu dienen, Abtreibung vollumfänglich zu legalisieren. Verhindern Sie, dass deutsche Regelungen zum Schutz ungeborener Kinder durch die EU-Hintertür unwirksam gemacht werden. Erinnern Sie öffentlich an den Auftrag unseres Grundgesetzes, das ausdrücklich das Lebensrecht ungeborener Kinder schützt. Die Vernichtung von Leben widerspricht unserer Verfassung. Abtreibung kann und darf deshalb nicht zum Grundrecht erhoben werden. Als Politiker sind Sie den Werten des Grundgesetzes verpflichtet: Schützen Sie das Lebensrecht. Schützen Sie die ungeborenen Kinder.

Antwort von Karamba Diaby, MdB (SPD) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Schutz des ungeborenen Lebens ist ein sehr wichtiges Anliegen und ich schätze sehr, dass Sie sich dafür mit so viel Engagement einsetzen. Die im Bundestag vertretenen Parteien haben in den 70er Jahren, als es um die Reform des Schwangerschaftsabbruches nach § 218 StGB ging, lange und intensive Debatten geführt. Dabei haben sich die Abgeordneten ihre Entscheidung nicht leicht gemacht. Im Gegenteil: Die Debatte im Bundestag dauerte damals am 25. April 1974 den ganzen Tag, bis nach Mitternacht. Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes, das es zu schützen gilt, sowie das Persönlichkeitsrecht der Mutter sind aus Sicht der SPD damals wie heute in einen angemessenen und verhältnismäßigen Einklang zu bringen. Das Ergebnis der Debatte von damals war eine sehr ausdifferenzierte Rechtslage, die heute in den §§ 218 ff. StGB geregelt ist.
Aus Sicht meiner Fraktion ist es essentiell, das Wohl des Kindes zu schützen, und zwar nicht erst ab der Geburt, sondern bereits während der Schwangerschaft. Auf der anderen Seite stellt der Schwangerschaftsabbruch eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage dar. Daher ist die Vornahme einer Abtreibung in Deutschland heute unter sehr engen Voraussetzungen möglich, nämlich wenn die Schwangere durch eine Bescheinigung nachweisen kann, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle hat beraten lassen, ein Arzt oder eine Ärztin den Eingriff vornimmt und seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind. Diese Regelung stellt aus meiner Sicht eine bewährte und verhältnismäßige Regelung dar.
Nach meinen Recherchen hat das Europäische Parlament in diesem Jahr keine Entscheidung gefällt, die beabsichtigt, Abtreibungen als Menschenrecht zu deklarieren. Weder die EU noch das EU-Parlament haben in diesem Bereich die entsprechende Kompetenz für eine Rechtsänderung. Die Zuständigkeit in diesen Fragen verbleibt weiterhin bei den Mitgliedstaaten.
Nette Grüße
Karamba Diaby

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