Legalisierung von Abtreibung stoppen!

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Das EU-Parlament plant, ein Grundrecht auf Abtreibung in der Europäischen Union zu etablieren. Ich rufe Sie als Vertreter des deutschen Volkes auf: Treten Sie allen Bestrebungen entgegen, die dazu dienen, Abtreibung vollumfänglich zu legalisieren. Verhindern Sie, dass deutsche Regelungen zum Schutz ungeborener Kinder durch die EU-Hintertür unwirksam gemacht werden. Erinnern Sie öffentlich an den Auftrag unseres Grundgesetzes, das ausdrücklich das Lebensrecht ungeborener Kinder schützt. Die Vernichtung von Leben widerspricht unserer Verfassung. Abtreibung kann und darf deshalb nicht zum Grundrecht erhoben werden. Als Politiker sind Sie den Werten des Grundgesetzes verpflichtet: Schützen Sie das Lebensrecht. Schützen Sie die ungeborenen Kinder.

Antwort von Jürgen Martens, 19. Wahlperiode MdB (Unbekannt) unentscheiden bei dieser Peition

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Engagement und das Vorbringen Ihrer Anliegen. Lassen Sie mich betonen, dass der Schutz des ungeborenen Lebens ein sehr wichtiges Thema ist - insofern schätze ich, dass sie sich dafür einsetzen.
Das Europaparlament hat am 1. März 2018 in einer Entschließung zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union anerkannt, "dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen mit zahlreichen Menschenrechten im Zusammenhang steht, darunter dem Recht auf Leben, dem Recht, nicht der Folter unterworfen zu werden, dem Recht auf Gesundheit, Privatsphäre und Bildung sowie dem Diskriminierungsverbot". Die hierin zum Ausdruck kommende Stärkung der Menschenrechte auch und gerade für Frauen befürworte ich ausdrücklich. Da Sie konkret auf das Thema Abtreibung zu sprechen kommen, möchte ich betonen, dass weder die EU noch das EU-Parlament in diesem Bereich eine entsprechende Kompetenz haben. Das EU-Parlament hat vielmehr mit Beschluss vom 10.03.2015 ausdrücklich den Subsidiaritätsgrundsatz in diesem Bereich betont.
Die deutsche Regelung in §§ 218 ff. StGB ist das Ergebnis langer, intensiver Debatten. Die sehr ausdifferenzierte Rechtslage bringt den Schutz des ungeborenen Lebens sowie den Schutz der Gesundheit und Selbstbestimmung der schwangeren Frau in Einklang. Die Vornahme einer Abtreibung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich - insbesondere muss die Schwangere nachweisen, dass sie sich von einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle hat beraten lassen. Des Weiteren muss ein Arzt den Eingriff vornehmen, seit der Empfängnis dürfen nicht mehr als 12 Wochen vergangen sein. Diese Regelung hat sich meiner Ansicht nach bewährt.
Ich hoffe, Ihnen mit Ihrem Anliegen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Martens MdB

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