Keine deutschen Ersparnisse für EU-Pleitebanken

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Wir fordern Sie auf, die deutschen Sparguthaben nicht anzutasten und dazu die Einlagensicherung in nationaler Obhut zu belassen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dürfen keinen Zugriff auf die deutschen Einlagen und die deutschen Einlagensicherungssysteme bekommen. Diesen Zugriff will die EU-Kommission als nächsten Schritt, um die ohnehin schon gescheiterte Euro-Rettung fortzusetzen.

Die Sicherheit der deutschen Einlagen hängt zum einen von der Stabilität der Banken ab, bei denen sie verwahrt werden. Zum anderen ist die Stabilität der Einlagensicherungssysteme entscheidend. Wir lehnen alle Versuche ab, die deutschen Sparvermögen, die deutschen Sicherungssysteme oder ihre Rücklagen dazu heranzuziehen. Nichts davon darf dazu dienen, Banken oder Einlagen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Eurozone abzusichern. Die Risiken der jeweiligen Systeme müssen getrennt bleiben. Deutsche Sparer dürfen nicht für ausländische Banken und die dort verwahrten Einlagen haften.

Daher sagen wir: Stopp der Vergemeinschaftung der Einlagen und der Einlagensicherungssysteme!

Antwort von Christian Dürr, MdB (FDP) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielen Dank für die Zusendung der Petition.

Mit dem Anliegen der Petenten stimme ich im Kern vollkommen überein. Wir Freie Demokraten werden auf keinen Fall zulassen, dass in Europa eine Zwangs-Vergemeinschaftung von Bankeinlagen vorgenommen wird, denn damit wäre niemandem geholfen: Nicht den soliden Kreditinstituten, die für ihr verantwortungsvolles Wirtschaften im Nachhinein bestraft würden und einen Wettbewerbsnachteil erhielten; aber auch nicht den Banken mit hohen Beständen an notleidenden Krediten, da ihre nicht tragfähigen Geschäftsmodelle durch die Risikoteilung keinen Deut zukunftsfähiger würden.

Um eine solche zentralstaatlich verordnete Risikovergemeinschaftung zu vermeiden, bedarf es allerdings meines Erachtens keiner verordneten vollständigen Trennung der Einlagensicherung entlang der engen nationalen Grenzen. Grenzüberschreitende Einlagensicherung kann durchaus sinnvoll sein, wenn sie im Einzelfall zu einem optimalen Risikoverbund führt. Wann das der Fall ist, können aber nur die beteiligten Banken selbst im Sinne ihrer Kunden beurteilen. Nach meiner Überzeugung ist die Entscheidung, ob ein bestimmtes Kreditinstitut in ein Einlagensicherungssystem aufgenommen wird oder nicht, am besten vor Ort auf Ebene der direkt betroffenen Mitglieder eines Risikoverbunds zu treffen. Dabei dürfen nationale Grenzen kein Hindernis sein, denn es ist unwahrscheinlich, dass der optimale Risikoverbund stets innerhalb der Grenzen der Nationalstaaten besteht.
Daher wollen wir noch bestehende regulatorische Hürden für grenzüberschreitende Risikoverbünde abbauen. Zwang oder auch nur Druck auf Institute, für andere Banken mitzuhaften, lehnen wir jedoch glasklar ab.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Dürr MdB

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