Keine deutschen Ersparnisse für EU-Pleitebanken

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Wir fordern Sie auf, die deutschen Sparguthaben nicht anzutasten und dazu die Einlagensicherung in nationaler Obhut zu belassen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dürfen keinen Zugriff auf die deutschen Einlagen und die deutschen Einlagensicherungssysteme bekommen. Diesen Zugriff will die EU-Kommission als nächsten Schritt, um die ohnehin schon gescheiterte Euro-Rettung fortzusetzen.

Die Sicherheit der deutschen Einlagen hängt zum einen von der Stabilität der Banken ab, bei denen sie verwahrt werden. Zum anderen ist die Stabilität der Einlagensicherungssysteme entscheidend. Wir lehnen alle Versuche ab, die deutschen Sparvermögen, die deutschen Sicherungssysteme oder ihre Rücklagen dazu heranzuziehen. Nichts davon darf dazu dienen, Banken oder Einlagen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Eurozone abzusichern. Die Risiken der jeweiligen Systeme müssen getrennt bleiben. Deutsche Sparer dürfen nicht für ausländische Banken und die dort verwahrten Einlagen haften.

Daher sagen wir: Stopp der Vergemeinschaftung der Einlagen und der Einlagensicherungssysteme!

Antwort von Antje Tillmann, MdB (CDU) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für die Übersendung Ihrer Online-Petition.

Bereits Anfang November hat der Deutsche Bundestag einen Antrag beschlossen, mit dem er sich – wie von Ihnen gefordert – gegen die Vorschläge der fünf Präsidenten der europäischen Institutionen richtet, eine europäische Einlagensicherung mit gemeinsamer Haftung einzurichten. Wir lehnen eine solche gemeinschaftliche europäische Einlagensicherung ab.

Die EU-Mitgliedstaaten sollten sich darauf besinnen, zunächst einmal das umzusetzen, was bisher gemeinsam beschlossen worden ist: die Harmonisierung der Regelungen für die nationalen Einlagensicherungssysteme, darunter vor allem Mindeststandards für die Finanzausstattung der Systeme sowie die schnellere und einfachere Auszahlung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Die Einlagensicherungsrichtlinie haben bislang allerdings noch immer nicht alle Mitgliedstaaten umgesetzt, obwohl die Umsetzungsfrist bereits im Juli 2015 endete. Noch entscheidender als die rechtliche Umsetzung ist aber die Erfüllung der damit einhergehenden Pflichten: Für die Einzahlung der Mindestausstattung von 0,8% der gedeckten Einlagen haben die Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2024 Zeit. Erst dann wird sich zeigen, ob stabile und leistungsfähige Einlagensicherungssysteme überall in Europa bestehen.

Nach unserer Ansicht muss es vordringlich darum gehen, dass das Risiko der Inanspruchnahme der Einlagensicherungssysteme so gut es geht minimiert wird. Voraussetzung dafür ist, dass Banken ausreichende finanzielle Puffer haben, um Verluste im Abwicklungsfall selbst aufzufangen. Auf diesem Weg bleibt noch viel zu tun. Die Vorschläge der Präsidenten zur Vergemeinschaftung kommen daher zur absoluten Unzeit.
In entsprechender Weise haben sich die Sprecher der großen Koalition in der Debatte am 5. November 2015 im Plenum des Deutschen Bundestages geäußert.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann, MdB

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