Keine deutschen Ersparnisse für EU-Pleitebanken

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Wir fordern Sie auf, die deutschen Sparguthaben nicht anzutasten und dazu die Einlagensicherung in nationaler Obhut zu belassen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dürfen keinen Zugriff auf die deutschen Einlagen und die deutschen Einlagensicherungssysteme bekommen. Diesen Zugriff will die EU-Kommission als nächsten Schritt, um die ohnehin schon gescheiterte Euro-Rettung fortzusetzen.

Die Sicherheit der deutschen Einlagen hängt zum einen von der Stabilität der Banken ab, bei denen sie verwahrt werden. Zum anderen ist die Stabilität der Einlagensicherungssysteme entscheidend. Wir lehnen alle Versuche ab, die deutschen Sparvermögen, die deutschen Sicherungssysteme oder ihre Rücklagen dazu heranzuziehen. Nichts davon darf dazu dienen, Banken oder Einlagen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Eurozone abzusichern. Die Risiken der jeweiligen Systeme müssen getrennt bleiben. Deutsche Sparer dürfen nicht für ausländische Banken und die dort verwahrten Einlagen haften.

Daher sagen wir: Stopp der Vergemeinschaftung der Einlagen und der Einlagensicherungssysteme!

Antwort von Andrej Hunko, MdB (Gruppe Die Linke) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben bzgl. der europäischen Einlagensicherung. Meine Fraktion lehnt die aktuellen Pläne der EU-Kommission zur Vergemeinschaftung der Einlagensicherung ab.

Diese Pläne bedeuten letztlich eine Quersubvention zwischen unterschiedlichen Bankengruppen, die wir für grundlegend falsch halten. Die Finanzkrise hat klar gezeigt, dass hier eine Abgrenzung aber nicht zwischen „guten deutschen“ und „schlechten ausländischen“ Banken gezogen werden kann. In Deutschland haben sich die großen Privatbanken und die Landesbanken an den Rand des Abgrunds spekuliert, und wurden mit riesigen Rettungsschirmen aufgefangen (übrigens mit viel mehr Geld, als Deutschland zuletzt für andere Eurostaaten aufgewandt hat).

Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben währenddessen sichergestellt, dass die Wirtschaft weiter mit Kredit versorgt wurde und in Deutschland die Krise vergleichsweise glimpflich überstanden wurde. Dies war kein Zufall, sondern ihrem Geschäftsmodell geschuldet. Diese Banken sind aber nicht nur viel weniger krisenanfällig, sondern darüber hinaus ist die Institutssicherung dieser Bankengruppen mit den europäischen Sicherungssystemen schlicht nicht kompatibel (neben der geplanten gemeinsamen Einlagensicherung auch dem neuen gemeinsamen Bankenrettungsfonds). Sparkassen und Genossenschaftsbanken würden die Leistungen des vergemeinschafteten Systems nur in letzter Instanz in Anspruch nehmen, weil sie zunächst innerhalb des Verbunds füreinander einstehen. Sie wären also vor allem Zahler und kaum Nutznießer.

Die Finanzkrise hat aber auch gezeigt, dass die Sicherungssysteme der Privatbanken (wie die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“) sehr schnell überfordert waren und dies trotz der Nachbesserungen der letzten Jahre in vergleichbaren Krisenfällen immer noch sein werden. Wenn nun die Commerzbank oder die Deutsche Bank in einen Haftungsverbund mit anderen europäischen Banken eintreten, würde das nicht nur anderen Staaten Europas, sondern langfristig auch Deutschland zugutekommen und die Wahrscheinlichkeit europaweit senken, dass Steuergelder zur Rettung von Banken aufgewendet werden müssen. Insofern könnten wir einer europäischen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung zustimmen, wenn kleinteilige und dezentrale Bankengruppen wie die Sparkassen und Genossenschaftsbanken davon ausgenommen wären.

Auch wenn es zwischenzeitlich Andeutungen in diese Richtung gab, ist dies beim aktuellen Vorschlag der EU-Kommission zur Einlagensicherung nicht der Fall. Daher lehnen wir diesen Vorschlag klar ab, wie wir es in der Vergangenheit bei ähnlichen Vorstößen auch schon getan haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Andrej Hunko

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