Keine deutschen Ersparnisse für EU-Pleitebanken

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Wir fordern Sie auf, die deutschen Sparguthaben nicht anzutasten und dazu die Einlagensicherung in nationaler Obhut zu belassen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dürfen keinen Zugriff auf die deutschen Einlagen und die deutschen Einlagensicherungssysteme bekommen. Diesen Zugriff will die EU-Kommission als nächsten Schritt, um die ohnehin schon gescheiterte Euro-Rettung fortzusetzen.

Die Sicherheit der deutschen Einlagen hängt zum einen von der Stabilität der Banken ab, bei denen sie verwahrt werden. Zum anderen ist die Stabilität der Einlagensicherungssysteme entscheidend. Wir lehnen alle Versuche ab, die deutschen Sparvermögen, die deutschen Sicherungssysteme oder ihre Rücklagen dazu heranzuziehen. Nichts davon darf dazu dienen, Banken oder Einlagen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Eurozone abzusichern. Die Risiken der jeweiligen Systeme müssen getrennt bleiben. Deutsche Sparer dürfen nicht für ausländische Banken und die dort verwahrten Einlagen haften.

Daher sagen wir: Stopp der Vergemeinschaftung der Einlagen und der Einlagensicherungssysteme!

Antwort von Hans Michelbach, 19. Wahlperiode MdB (Unbekannt) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer E-Mail vom 18.10.2015 (Betreff: Keine deutschen Ersparnisse für EU-Pleitebanken) sende ich Ihnen im Anhang im Namen von Herrn Dr. h.c. Hans Michelbach einen von ihm verfassten Gastkommentar aus dem Handelsblatt vom 06.10., den Sie gerne als Antwort verwenden können.

Mit freundlichem Gruß

Christian-Friedrich Hamann
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Christian-Friedrich Hamann
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Dr. h.c. Hans Michelbach MdB
Jakob-Kaiser-Haus 5.645
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weil Verteilung und Unterbringung der Flüchtlinge die Diskussionen in Europa momentan bestimmen, besteht die Gefahr, dass andere Themen nicht genug Aufmerksamkeit erhalten, wie etwa der Plan von EU-Kommissionspräsident Juncker, der eine gemeinsame Einlagensicherung im Euro-Raum vorsieht. Diese erzwungene Vergemeinschaftung von Risiken setzt gefährliche Fehlanreize. Wie schon in den vergangenen Monaten fällt auch bei dieser Diskussion bedauerlicherweise auf, dass bei der EU-Kommission die Frage im Vordergrund steht: Wie lassen sich möglichst viele Risiken auf die starken Wirtschaftsnationen wie Deutschland abwälzen, ohne dass die Betroffenen selbst Anstrengungen leisten? Der Vorschlag ist daher aus verschiedenen Gründen abzulehnen. Zunächst lässt der politische Kommissionspräsident wie schon in der Griechenland-Krise offensichtlich ökonomische Aspekte völlig unberücksichtigt. Allerdings ist die Verbindung von Haftung und Risiko ein wesentlicher Faktor, damit es nicht zu Fehlanreizen kommt. Doch davon unbeeindruckt sollen weitere nationale Risiken auf Europa verschoben werden. Dies soll geschehen, obwohl sich nationale Wirtschafts- und Finanzpolitik bis heute stark auf Banken auswirkt. Gerade weil viele andere europäische Länder immer noch nicht auf den Pfad der haushaltspolitischen Tugend zurückgekehrt sind, sind die Risiken umso größer. Deshalb muss es wie bei der Bankenabwicklung auch bei der Einlagensicherung eine Haftungsreihenfolge geben. Damit wäre sichergestellt, dass es nur im äußersten Notfall zu einer weiteren Europäisierung der Schulden kommt. Erst diese Woche hat der Finanzausschuss beschlossen, dass der Europäische Bankenabwicklungsfonds und der Europäische Abwicklungsmechanismus wie geplant mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten können. Deutschland leistet seinen Beitrag, dass es zu einer weitreichenden Übereinstimmung von Risiko und Haftung kommt. Bei vielen anderen Ländern steht die Umsetzung des Abwicklungsmechanismusgesetzes noch aus. Offensichtlich fehlt in einigen Ländern weiterhin die Einsicht, dass Verantwortung für das eigene Handeln ein unverzichtbares Element einer funktionierenden Marktwirtschaft ist. Ich bin daher der festen Überzeugung: Wenn wir den Weg der Schulden- und Transferunion weitergehen, wird der Euro-Raum in dieser Form auf Dauer nicht bestehen. Ich plädiere deshalb dafür, der gemeinsamen Einlagensicherung den Riegel vorzuschieben. Stattdessen sollten wir uns vorerst darauf konzentrieren, die Bankenunion so zu implementieren, dass sie nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis funktioniert. Hier gibt es noch einiges zu tun, zumal die Gefahr der Verschleppung der Bankenkonsolidierung in einigen Ländern noch als nationale Aufgabe besteht und die Gesamthaftung innerhalb der Bankenunion 2016 angestrebt wird. Im Falle einer Bankenabwicklung wird nach dem neuen Abwicklungsmechanismusgesetz eine klare Haftungsreihenfolge gelten: Zunächst haften die Eigentümer und Gläubiger, dann der Bankenabwicklungsfonds, der aus Mitteln der Banken finanziert wird, und nur dann, wenn das nicht reicht, können öffentliche Mittel zum Einsatz kommen.

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