Gender-Sprache stoppen
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Diese Petition versendenIch ersuche Sie, sich für ein Verbot der genderneutralen Sprache stark zu machen. Sie verstößt gegen die Regeln der deutschen Rechtschreibung und Grammatik, behindert das Lesen und erschwert den Gebrauch der Sprache. Die Gendersprache ist nicht das Ergebnis eines demokratischen Entscheidungsprozesses, sondern das ideologische Produkt einer entschlossenen Clique politischer Aktivisten. Deshalb lehnt eine Mehrheit der Deutschen die Gendersprache ab. Ich bitte Sie, diesen Mehrheitswillen zu respektieren. Setzen Sie sich für ein Verbot der Gendersprache ein.
Antwort von Dorothee Feller, Ministerin (CDU) unentscheiden bei dieser Peition
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben über die Internetseite www.abgeordneten-check.de zum Themenbereich der geschlechtergerechten Sprache. Frau Ministerin Feller hat Ihr Schreiben gelesen und mich gebeten, Ihnen zu antworten. Gerne lasse ich Ihnen die folgende Auskunft zukommen:
Für Beschäftigte an öffentlichen Schulen gilt die Vorgabe des § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes, wonach grundsätzlich eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden ist. Für die Amts- und Rechtssprache (z. B. Zeugnisse) wurde diese Vorgabe durch einen Gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums, des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien vom 24. März 1993 schon früh konkretisiert. Er besagt, dass möglichst geschlechtsneutrale Formulierungen oder – sofern sie nicht gefunden werden können – ausgeschriebene Paarformeln (weiblich und männlich) zu verwenden sind.
Nach Beschlusslage der Kultusministerkonferenz sind Schulen an das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung gebunden, welches vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben wird. Als zwischenstaatliches Gremium wurde der Rat für deutsche Rechtschreibung von den staatlichen Stellen damit betraut, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln.
In seiner Sitzung vom 14. Juli 2023 hat der Rat für deutsche Rechtschreibung beschlossen, einen Ergänzungspassus zu Sonderzeichen ins Amtliche Regelwerk aufzunehmen. Darin wird unter anderem auf Sprachformen mit Sonderzeichen im Wortinneren (z. B. Genderstern, Gender-Doppelpunkt, Gender-Gap) Bezug genommen. Der Rat weist in dem Ergänzungspassus darauf hin, dass diese Wortbinnenzeichen nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehören. Sie sollen eine über die formalsprachliche Funktion hinausgehende metasprachliche Bedeutung zur Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten – männlich, weiblich, divers – vermitteln. Ihre Setzung kann zu grammatikalischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt sind.
In seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 hat der Rat für deutsche Rechtschreibung Erläuterungen und Begründungen zu dem Ergänzungspassus beschlossen. Darin betont der Rat, auch mit Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 zum Diskriminierungsverbot gegenüber nicht-binären Menschen, dass alle Menschen – unter anderem unabhängig von ihrem Geschlecht – angemessen und gleichwertig anzusprechen und zu behandeln sind. Zu Wortbinnenzeichen führt der Rat weitergehend aus, dass diese die Verständlichkeit, Lesbarkeit, Vorlesbarkeit, automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten beeinträchtigen, dass er jedoch auch nicht darüber hinwegsehen kann, dass Wortbinnenzeichen zur Kennzeichnung aller Geschlechter genutzt werden.
Der Rat betont, dass eine geschlechtergerechte Schreibung das Erlernen der deutschen Sprache und den Erwerb einer sicheren Rechtschreibkompetenz nicht erschweren darf. Mit Blick auf die Thematisierung und Reflexion von Wortbinnenzeichen empfiehlt er für den Schulbereich ein differenziertes Vorgehen, welches das Alter und die Rechtschreibkompetenz der Lernenden berücksichtigt.
Außerdem weist der Rat darauf hin, dass er die weitere Schreibentwicklung beobachten wird, denn geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss.
Findet die Debatte über gendergerechte Sprech- und Schreibweisen Eingang in die Schule, so ist sie in Anlehnung an den Beutelsbacher Konsens (Überwältigungsverbot und Kontroversitätsgebot) als gesellschaftlich kontrovers einzuordnen. Mit einer solchen Kontroverse im Schulalltag insbesondere unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters- und Entwicklungsstands der Lernenden verantwortungsvoll umzugehen, gehört zur pädagogischen Kompetenz der Lehrkräfte. Gleiches gilt für das Zusammenwirken von Lehrkräften und Schulleitungen mit den Eltern.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Astrid Hoffmann
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