Gender-Sexualkunde an Schulen und Kitas stoppen - Elternrecht schützen!

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In Nordrhein-Westfalen, Berlin, Schleswig-Holstein, Hessen und Baden-Württemberg drängen schwul-lesbische Initiativen in den schulischen Sexualkundeunterricht. Was die „queeren“ Netzwerke Kindern vermitteln, ist jedoch keine Bildung, sondern lobbybetriebene Erziehung zu einer bestimmten sexuellen Wertposition. Das Bundesverfassungsgericht wie auch das Schulgesetz verpflichten Schulen, im Unterricht weltanschauliche, religiöse und politische Neutralität zu wahren.

Eine Sexualkunde, die Kinder zur Akzeptanz queerer Lebensweisen anleitet, verletzt das staatliche Neutralitätsgebot. Wir fordern Sie auf, homosexuelle Aufklärung an Schulen sofort zu beenden. Das Beispiel von NRW, Berlin und anderen Bundesländern darf keine Schule machen. Kehren Sie zu einer wertneutralen Vermittlung menschlicher Fortpflanzung, Schwangerschaft und Geburt in der schulischen Geschlechterkunde zurück. Gender-Sexualerziehung hat in staatlichen Bildungsanstalten nichts verloren.

Antwort von Bernd Sibler, Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (CSU) unentscheiden bei dieser Peition

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer Petition sprechen Sie die Möglichkeit an, dass Schulen auch im Bereich der Familien- und Sexualerziehung mit sog. außerschulischen Experten zusammenarbeiten können. Für Bayern haben wir den Umgang mit außerschulischen Experten in diesem sensiblen Themenbereich in den Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen (siehe https://www.km.bayern.de/download/493_richtlinien_familien_und_sexualerziehung.pdf) klar geregelt:
Demnach können für besondere Fragestellungen und Zielsetzungen unter Einbeziehung des/der sogenannten „Beauftragten für Familien- und Sexualerziehung“ außerschulische Experten den Unterricht an weiterführenden Schulen ergänzen. Für Inhalt, Qualität und Durchführung der gemeinsamen Aktivität bleibt dabei stets die Lehrkraft verantwortlich. Der/Die Beauftragte für Familien- und Sexualerziehung prüft alle Angebote externer Anbieter zur Familien- und Sexualerziehung und stellt sicher, dass jede außerschulische Zusammenarbeit im Einklang mit den Richtlinien geschieht. Diese(r) Beauftragte für die Familien- und Sexualerziehung wird vom Schulleiter bzw. der Schulleiterin benannt. Die Schulleitung sorgt für die Einhaltung der Richtlinien. Befürchtungen im Hinblick auf Indoktrination von Schülerinnen und Schülern durch die gelegentliche Einbeziehung außerschulischer Experten sind daher unbegründet.
In diesem Zusammenhang ist es mir ein Anliegen zu betonen, dass die bayerischen Schulen verpflichtet sind, die Kinder zu einem sachgerechten und werteorientierten Umgang mit Fragen der menschlichen Sexualität zu erziehen. Nach allen meinen Beobachtungen und Erfahrungen nicht nur als Bildungspolitiker, sondern auch als Vater, setzen die bayerischen Schulen diesen Auftrag verantwortungsbewusst um. Gerade angesichts des zunehmenden Einflusses der Medien werde ich die Werteerziehung an den bayerischen Schulen noch weiter ausbauen. Dass unsere Schulen die Kinder zu eigenständigen, starken Persönlichkeiten mit höchster Wertschätzung von Ehe und Familie entwickeln, ist für mich eines der wichtigsten schulischen Bildungsziele.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kränzle

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