Gegen Gebührenzwang! Rundfunkbeitragspflicht abschaffen!

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Der Rundfunkbeitrag ist ZWANG. Er ist für jede Wohnungseinheit fällig. Sie müssen zahlen. Egal, ob Sie einen Fernseher haben oder nicht. Egal, ob Sie öffentlich-rechtliche Sender sehen oder nicht. Egal, ob Sie ein Radio empfangsbereit halten oder nicht. Es ist quasi eine Zwangsgebühr. Jedes Zeitungs-Abo können Sie abbestellen. Jeder Konsum privater Fernsehsender ist frei. Doch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden Sie nicht gefragt. Sie haben keine Wahl. Wir fordern daher die Abschaffung der Rundfunkbeitragsplicht. Es muss die Option geben, NEIN zu sagen! Wer nicht die Sendungen des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens konsumiert oder über kein geeignetes Empfangsgerät verfügt, sollte nicht zum Rundfunkbeitrag gezwungen werden dürfen.

Antwort von Florian Oßner, MdB (CSU) unentscheiden bei dieser Peition

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für das Zusenden Ihrer Petition, in der Sie das Beitragsmodell der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ansprechen. Sie kritisieren, warum Menschen, die die öffentlich-rechtlichen Programme nicht nutzen, dennoch zahlen müssen.
Zunächst ist es so, dass Rundfunk in Deutschland Ländersache ist; der Bund hat hier keine Einflussmöglichkeiten. Gerne will ich Ihnen dennoch kurz erläutern, warum für die Programme von ARD und ZDF ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat 1986 entschieden, dass der private Rundfunk aufgrund seiner Werbefinanzierung die öffentliche Kommunikationsaufgabe nicht erfüllen kann. Daher ist die zentrale Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland die Grundversorgung. Darunter fallen die Empfangbarkeit der öffentlich-rechtlichen Programme, die Gewährleistung eines inhaltlichen Standards der Programme und die Sicherung der Meinungsvielfalt. Um diese Grundversorgung leisten zu können, muss den Rundfunkanstalten eine bedarfsgerechte Finanzierung ermöglicht werden.
Früher wurden die Gebühren auf Grundlage der vorhandenen Empfangsgeräte erhoben. Während das vor Jahrzehnten sehr einfach war – entweder gab es einen Fernseher und/oder ein Radiogerät –, ist der Empfang von Radio und Fernsehen heute mit Computern, Mobiltelefone und vielen anderen Geräten möglich. Immer wieder neue Geräte für die Rundfunkgebühr zu erfassen, ist deshalb sehr aufwändig und führte auch zu großen Protesten bei den Betroffenen. Das neue Modell eines geräteunabhängigen Beitrags versucht, diese Nachteile des bisherigen Systems zu vermeiden. Es ist auf der Grundlage eines Gutachtens des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht und Experten für Finanzverfassungsfragen, Professor Dr. Paul Kirchhof, entwickelt worden. Der Rundfunkbeitrag wird für die Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben, unabhängig von den vorhandenen Rundfunkempfangsgeräten.
Mit Urteil vom 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erneut bestätigt. Es beanstandete jedoch, dass Inhaber von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen müssen. In diesem Punkt, so die Richter, verstößt die gegenwärtige Beitragserhebung gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Die Inhaber von Nebenwohnungen werden zu stark benachteiligt. Die Befreiung ist bereits auf Antrag möglich. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es nun, die derzeitigen Regelungen bis zum 30. Juni 2020 entsprechend anzupassen.
Mit den besten Grüßen
Ihr Florian Oßner

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