Gegen Gebührenzwang! Rundfunkbeitragspflicht abschaffen!

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Der Rundfunkbeitrag ist ZWANG. Er ist für jede Wohnungseinheit fällig. Sie müssen zahlen. Egal, ob Sie einen Fernseher haben oder nicht. Egal, ob Sie öffentlich-rechtliche Sender sehen oder nicht. Egal, ob Sie ein Radio empfangsbereit halten oder nicht. Es ist quasi eine Zwangsgebühr. Jedes Zeitungs-Abo können Sie abbestellen. Jeder Konsum privater Fernsehsender ist frei. Doch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden Sie nicht gefragt. Sie haben keine Wahl. Wir fordern daher die Abschaffung der Rundfunkbeitragsplicht. Es muss die Option geben, NEIN zu sagen! Wer nicht die Sendungen des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens konsumiert oder über kein geeignetes Empfangsgerät verfügt, sollte nicht zum Rundfunkbeitrag gezwungen werden dürfen.

Antwort von Manfred Grund, MdB (CDU) unentscheiden bei dieser Peition

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Thema Rundfunkbeitrag. So verständlich und nachvollziehbar Ihr Anliegen für mich ist, so unmissverständlich muss ich Ihnen antworten: Sie sind bei mir an der falschen Adresse. Sie haben Ihre Petition an mich als Abgeordneten des Deutschen Bundestages gerichtet. Fakt ist aber: Der Bundestag mitsamt seinen legislativen Kompetenzen hat mit dem Rundfunkbeitrag rein gar nichts zu tun.
Zum Hintergrund: Grundsätzlich fallen alle Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, so auch die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Die Beitragspflicht sowie die Bestimmung und Verteilung der Beiträge ergeben sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag (RBStV) bzw. dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV). Beide Staatsverträge entstammen der Gesetzgebungskompetenz der Landesparlamente. Die Beitragshöhe selbst wird durch die Ministerpräsidentenkonferenz auf Vorschlag der „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) festgelegt. Der Bundestag – als Parlament des Bundes – hat hierauf keinen Einfluss. Es steht Ihnen natürlich frei, sich mit Ihrer Petition an die zuständigen Ausschüsse der einzelnen Landesparlamente zu wenden.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund

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