Gegen Gebührenzwang! Rundfunkbeitragspflicht abschaffen!

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Der Rundfunkbeitrag ist ZWANG. Er ist für jede Wohnungseinheit fällig. Sie müssen zahlen. Egal, ob Sie einen Fernseher haben oder nicht. Egal, ob Sie öffentlich-rechtliche Sender sehen oder nicht. Egal, ob Sie ein Radio empfangsbereit halten oder nicht. Es ist quasi eine Zwangsgebühr. Jedes Zeitungs-Abo können Sie abbestellen. Jeder Konsum privater Fernsehsender ist frei. Doch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden Sie nicht gefragt. Sie haben keine Wahl. Wir fordern daher die Abschaffung der Rundfunkbeitragsplicht. Es muss die Option geben, NEIN zu sagen! Wer nicht die Sendungen des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens konsumiert oder über kein geeignetes Empfangsgerät verfügt, sollte nicht zum Rundfunkbeitrag gezwungen werden dürfen.

Antwort von Gesine Lötzsch, MdB (Gruppe Die Linke) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,
DIE LINKE hält einen Pauschalbeitrag für alle KonsumentInnen für falsch. Die Gebühr darf nicht pauschalisiert erhoben werden. Ihrem Anliegen stimmen wir daher zu, dass Nicht-NutzerInnen des öffentlichen Rundfunks auch von einer Gebühr befreit werden sollten.
Bereits zum 1. Januar 2013 wurde das gerätegebundene Gebührensystem auf einen pauschalen Haushaltsbeitrag umgestellt. Unsere Kritik von damals hat sich als berechtigt herausgestellt: Es kam zu einer Vielzahl sozialer Ungerechtigkeiten, die nunmehr dringend beseitigt werden müssen. Deshalb spricht sich DIE LINKE auch
für eine neue Festlegung der sozialen Ausnahmetatbestände aus. Geringverdiener, Studierende und Bezieher von Niedrigrenten sollen deshalb ebenso wie Arbeitslose in Hartz IV mit Zuverdienst die Möglichkeit zur Befreiung erhalten. Um einen dadurch bedingten Gebührenausfall zu kompensieren, sollen die Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften nach SGB II sowie sonstigen Träger von sozialen Leistungen für deren Empfänger die Gebühr übernehmen. Der Nachteilsausgleich der Rundfunkbeitragsbefreiung für Menschen mit Behinderungen ist entsprechend der im Rundfunkgebührenstaatsvertrag enthaltenen Regelung wieder einzuführen.
Die in all diesen Fällen aufgeführten Betroffenen sollen nach einer gesetzlichen Änderung die zu viel eingenommenen Beiträge zurückerstattet bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Norman Wolf

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