Für einen Richtungswechsel in der Familienpolitik

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Die Unterzeichner bitten Sie, das Familienminsterium bei der Bildung der kommenden Regierung nicht den Grünen zu überlassen.

Ferner verlangen wir einen Richtungswechsel in der Familienpolitik:
Wir fordern die Abgeordneten auf, Wahlfreiheit für Familien herzustellen. Ein immenser Anteil der Wertschöpfung dieses Landes wird freiwillig allein von Eltern erbracht. Wofür sie in Politik und Gesellschaft keinerlei Würdigung mehr erhalten. Die Familie gerät immer mehr in die Mühlen von Geldnot- und Karrierezwängen: Für Eltern und Kinder bleibt kaum Luft zum gemeinsamen Atmen. Familien sind keine Börsenunternehmen, sondern Lebenskultur! Der Staat muss den Zusammenhalt der Familie schützen und sie vor Angriffen schützen, um sein lebendiges Fundament zu bewahren.
Wir fordern daher

1. den generativen Beitrag von Familien für den Erhalt des Sozialversicherungssystems endlich zu berücksichtigen und die Steuer- und Abgabenbelastung erwerbstätiger Eltern deutlich abzusenken.

2. alle Kindererziehungsmodelle bei Familien – ob ganztägig durch die Eltern selbst oder in öffentlicher Fremdbetreuung – gleichwertig zu fördern.

3. die Ehe zwischen Mann und Frau zu schützen und ihren gesetzlichen Vorrang gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu erhalten.

4. einen altersgerechten Sexualkundeunterricht an Schulen wiederherzustellen, der die Indoktrionation durch Gender Mainstreaming an Schulen beendet.

5. den Schutz von ungeborenen Kindern zu stärken und für eine bessere Qualitätskontrolle der Schwangerenkonfliktberatung gemäß der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen.
Bitte setzen Sie sich dafür ein!

Antwort von Joachim Herrmann, Bayerischer Innenminister (CSU) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mails vom Juli 2017 zur „Ehe für alle“, die ich mit Interesse gelesen habe. Ich bitte um Verständnis, dass ich Sie nicht individuell ansprechen kann.
Die Ehe zwischen Mann und Frau bleibt das Leitbild der Bayerischen Staatsregierung. Die Ehe zwischen Mann und Frau steht nach den Vorgaben unseres Grundgesetzes zu Recht unter besonderem Schutz des Staates. Sie hat eine weitreichende historische Tradition. Ihr kommt eine zentrale Bedeutung für den Fortbestand der staatlichen Gemeinschaft zu.
Auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften werden Werte gelebt, die die Basis für unsere Gesellschaft bilden. Das verdient große Wertschätzung und Anerkennung. Jegliche Form von Diskriminierung gegenüber diesen Partnerschaften lehne ich ab. Diese Grundposition beinhaltet aber gerade nicht automatisch die sog. „Ehe für alle“.
An der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts bestehen seitens der Bayerischen Staatsregierung Zweifel. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Ehe eine Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Um Klarheit zu schaffen, wird die Bayerische Staatsregierung unter Einbeziehung renommierter Wissenschaftler sehr sorgfältig und gewissenhaft prüfen und anschließend entscheiden, ob eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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