Für einen Richtungswechsel in der Familienpolitik

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Die Unterzeichner bitten Sie, das Familienminsterium bei der Bildung der kommenden Regierung nicht den Grünen zu überlassen.

Ferner verlangen wir einen Richtungswechsel in der Familienpolitik:
Wir fordern die Abgeordneten auf, Wahlfreiheit für Familien herzustellen. Ein immenser Anteil der Wertschöpfung dieses Landes wird freiwillig allein von Eltern erbracht. Wofür sie in Politik und Gesellschaft keinerlei Würdigung mehr erhalten. Die Familie gerät immer mehr in die Mühlen von Geldnot- und Karrierezwängen: Für Eltern und Kinder bleibt kaum Luft zum gemeinsamen Atmen. Familien sind keine Börsenunternehmen, sondern Lebenskultur! Der Staat muss den Zusammenhalt der Familie schützen und sie vor Angriffen schützen, um sein lebendiges Fundament zu bewahren.
Wir fordern daher

1. den generativen Beitrag von Familien für den Erhalt des Sozialversicherungssystems endlich zu berücksichtigen und die Steuer- und Abgabenbelastung erwerbstätiger Eltern deutlich abzusenken.

2. alle Kindererziehungsmodelle bei Familien – ob ganztägig durch die Eltern selbst oder in öffentlicher Fremdbetreuung – gleichwertig zu fördern.

3. die Ehe zwischen Mann und Frau zu schützen und ihren gesetzlichen Vorrang gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu erhalten.

4. einen altersgerechten Sexualkundeunterricht an Schulen wiederherzustellen, der die Indoktrionation durch Gender Mainstreaming an Schulen beendet.

5. den Schutz von ungeborenen Kindern zu stärken und für eine bessere Qualitätskontrolle der Schwangerenkonfliktberatung gemäß der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen.
Bitte setzen Sie sich dafür ein!

Antwort von Stefan Heck, MdB (CDU) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,
morgen wird der Deutsche Bundestag über die "Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare" abstimmen.
Aus zahlreichen Rückmeldungen und Gesprächen weiss ich, wie sehr diese Debatte viele bewegt hat.
In der beiliegenden Erklärung möchte ich Ihnen gerne mein Abstimmungsverhalten darlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Heck
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Dr. Stefan Heck
Mitglied des Deutschen Bundestages

Erklärung zur Abstimmung im Deutschen Bundestag zur
„Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“
Der Deutsche Bundestag entscheidet am Freitag über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der vorsieht, die Eheschließung künftig auch Menschen gleichen Geschlechts zu ermöglichen.
Zu dieser bevorstehenden Abstimmung haben mich in den letzten Tagen unzählige Briefe, Anrufe und E-Mails erreicht. Ich habe mir meine Entscheidung, wie ich abstimmen werde, nicht leicht gemacht und viele Gespräche geführt – mit meiner Familie, mit Freunden und Kollegen, mit Vertretern der Kirchen und insbesondere auch mit Menschen, die von der Entscheidung des Deutschen Bundestages unmittelbar betroffen sind. Ich habe die Gespräche als sehr gut, ausgewogen und tiefgründig empfunden. Für die Impulse und Einschätzungen, die an mich herangetragen wurden, bin ich sehr dankbar.
Ich weiß, dass es vielen Kollegen im Deutschen Bundestag ganz ähnlich geht – und nicht wenige noch in diesen Stunden keine abschließende Entscheidung getroffen haben. Deshalb ist mir sehr wichtig, dass wir in dieser sehr grundsätzlichen Debatte respektvoll miteinander umgehen und die individuelle Entscheidung des jeweils anderen anerkennen und akzeptieren.
Ich werde dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Folgende Aspekte haben mich im Zusammenhang mit der Abstimmung in besonderer Weise beschäftigt:
1. Ich teile die Auffassung der Bundeskanzlerin, dass es sich bei der Entscheidung um eine Gewissensfrage handelt, die ohne Fraktionsbindung diskutiert werden sollte. In der Vergangenheit wurden Gewissensentscheidungen zu grundlegenden gesellschaftspolitischen Fragen im Deutschen Bundestag über Monate mit großer Sorgfalt behandelt. In der Regel gab es stets mehrere fraktionsübergreifende Gruppenanträge, die unterschiedliche gesetzliche Lösungen vorschlugen. Anschließend erfolgten Expertenanhörungen zu den Anträgen. Meistens erhielt am Ende ein Antrag eine Mehrheit, der differenziert Stellung bezog und sich bemühte, die unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen schonend auszutarieren.
Die Bundestagsdebatten zu solchen Gewissensentscheidungen wurden oftmals parteiübergreifend als „Sternstunden des Parlamentarismus“ bezeichnet. Ein solches Verfahren wäre der Thematik viel mehr gerecht geworden als die für morgen vorgesehene Adhoc-Abstimmung. Die Frage, wie unsere Gesellschaft mit den unterschiedlichen Formen des geschlechtlichen Zusammenlebens umgeht, ist komplexer als oftmals dargestellt.
Ich vertrete seit langem die Position, dass wir die eingetragene Lebenspartnerschaft als eigenes Institut neben der Ehe in die Verfassung aufnehmen sollten. Solche Positionen hätten in einem der Sache angemessenen parlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden können. Das Vorgehen der SPD verweigert sich einer solchen Konsensfindung und trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei.
2. Das Vorgehen der SPD, gegen den Willen des Koalitionspartners gemeinsam mit Grünen und Linkspartei im Hau-Ruck-Verfahren innerhalb von vier Tagen eine Abstimmung im Bundestag zu erzwingen, ist in der bundesdeutschen Geschichte ohne Beispiel. Es handelt sich um einen besonders schweren Vertrauensbruch, der die politische Kultur in Deutschland beschädigt. Wenn Koalitionspartner zu Beginn der Wahlperiode vereinbaren, zu einer Sachfrage keine gesetzliche Änderung herbeizuführen, muss dies für die gesamte Wahlperiode gelten.
Dass SPD-Kanzlerkandidat Schulz der Bundeskanzlerin am Sonntag auf dem SPD-Parteitag völlig unbegründet einen „Anschlag auf Seite 3/4 die Demokratie“ unterstellt, um dann zwei Tage später die elementaren Regeln der parlamentarischen Zusammenarbeit zu verletzen, offenbart ein Maß an Opportunismus, das ich mir nicht hätte vorstellen können.
3. Die Achtung unseres Grundgesetzes hat für mich höchste Priorität. Ehe und Familie sind durch Art. 6 GG besonders geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat den verfassungsrechtlichen Begriff der „Ehe“ stets als Verbindung von Mann und Frau interpretiert. Das Gericht hat diese Haltung zuletzt in einer Entscheidung von 2012 noch einmal ausdrücklich betont. Nach der vorherrschenden Meinung im deutschen Staatsrecht ist für die Ermöglichung der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner deshalb eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Auch das SPD-geführte Bundesjustizministerium hat diese Haltung lange vertreten und ist erst vor kurzem davon abgewichen. SPD, Grüne und Linkspartei nehmen mit ihrem präferierten Gesetzentwurf, der lediglich eine einfachgesetzliche Änderung des BGB vorsieht, bewusst einen Verfassungsbruch in Kauf, um die für eine Verfassungsänderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit zu umgehen.

4. Die Möglichkeit der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Partner lehne ich auch aus inhaltlichen Gründen ab. Mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft besteht bereits ein Rechtsinstitut, dass der gegenseitigen Übernahme von Verantwortung unter gleichgeschlechtlichen Partnern in vielfältiger Weise Rechnung trägt. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist mittlerweile in fast allen Fragen der Ehe rechtlich gleichgestellt. Unterschiede gibt es noch beim Adoptionsrecht. Die Frage, wer Kinder adoptieren darf, muss differenziert behandelt werden. Sie kann nicht lediglich aus Sicht der miteinander lebenden Partner beantwortet werden. Vielmehr kommt der Perspektive des Kindes dabei eine besondere Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang halte ich es für richtig, dass wir uns parteiübergreifend bemühen, im Bereich der Kindergärten und Grundschulen mehr und mehr beide Geschlechter zu gleichen Teilen einzubeziehen. Die Bemühungen, mehr Männer für den Beruf des Erziehers oder Grundschullehrers zu gewinnen, haben deshalb meine volle Unterstützung. Der ausgewogene Umgang mit beiden Geschlechtern ist für den Entwicklungsprozess von Kindern wichtig und wertvoll. Dies gilt nicht nur im staatlichen Bereich, sondern erst recht in dder Familie.

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