Für eine weltanschaulich neutrale Bildung unserer Kinder

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Schulen sind gesetzlich verpflichtet, weltanschauliche Neutralität zu wahren. Deshalb fordere ich Sie auf, sich für eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Bildungsinhalte an Schulen und Kitas einzusetzen. Eine Lehre, die einseitig auf eine bestimmte politische Weltanschauung oder eine bestimmte Position zur Sexualität beziehungsweise zum „guten Leben“ abzielt, ist aus den staatlichen Bildungsanstalten herauszuhalten. Schulen und Kitas sind keine öffentlichen Verbreitungsanstalten für Ideologien jeglicher Coleur. Sorgen Sie deshalb für die verfassungsrechtlich gebotene Neutralität an unseren Bildungseinrichtungen.

Antwort von Bernhard Loos, MdB (CSU) unentscheiden bei dieser Peition

Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen aufgeworfenen Fragen betreffen allein die Kulturhoheit der Bundesländer, nicht den Bund. Das heißt die primäre Zuständigkeit für die Gesetzgebung und Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur, also insbesondere die Zuständigkeit für Sprache, Schul- und Hochschulwesen, Bildung, Rundfunk, Fernsehen und Kunst liegt bei den Bundesländer. Diese Kulturhoheit der Länder ergibt sich im deutschen Föderalismus aus der Kompetenzregelung des Grundgesetzes nach Artikel 30 GG. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Kulturhoheit das „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“, insofern ist auch eine Änderung dieser Kompetenzverteilung nicht möglich. Daher müssten Sie sich an die Bundesländer und die dortigen Landtagsabgeordneten mit Ihren Forderungen wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bernhard Loos, MdB

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