Für eine Reform des Rentensystems

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Wir fordern die Bundesregierung auf, sich endlich für eine grundlegende Reform des Rentensystems einzusetzen. Das derzeitige System ist nicht mehr zukunftsfähig. Kosmetische Korrekturen helfen nicht weiter. Immer mehr Menschen sind von Altersarmut bedroht. Die demographische Schere zwischen Jung und Alt lässt sich nicht mehr schließen. Die Massenaltersarmut wird eine Belastung für die Sozialsysteme. Daher müssen Alternativen zum bisherigen Rentensystem auf den Tisch. Es muss geprüft und ergebnisoffen diskutiert werden, ob Systeme wie das Schweizer Modell auch für Deutschland eine tragfähige Alternative sein können.

Antwort von Sylvia Pantel, 19. Wahlperiode MdB (Unbekannt) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail mit der Aufforderung, mich für eine Reform des Rentensystems einzusetzen. Gerne nehme ich dazu Stellung.
Die Bevölkerung in Deutschland altert, die Lebenserwartung ist deutlich gestiegen und die gegenwärtige Geburtenrate liegt erheblich unter einem bestandserhaltenden Niveau. Immer weniger Bundesbürger im erwerbsfähigen Alter stehen immer mehr Rentnern gegenüber. Das sind Fakten, die das Rentensystem in Deutschland vor große Herausforderungen stellen und an der Zukunftsfähigkeit unseres Rentensystems zweifeln lassen.
Die Auswirkungen sind spürbar. Deshalb haben wir Ende vergangenen Jahres das "Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung" beschlossen. Zu diesem Rentenpaket gehören unter anderem die Mütterrente, die verbesserte Erwerbsminderungsrente, die Stabilisierung von Rentenniveau und Beitragssatzgarantie und die Entlastung von Geringverdienerinnen und Geringverdienern.
Wir werden es in dieser Legislaturperiode nicht allein bei dieser Reform belassen und den Koalitionsvertrag weiter abarbeiten. Wir werden prüfen, wie die Rentensituation der Spätaussiedler und für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess verbessert werden kann. Außerdem wollen wir eine Grundrente sowie eine säulenübergreifende Renteninformation einführen. Schließlich soll auch geprüft werden, wie Rentenübergänge weiter flexibilisiert und die Rahmenbedingungen für die Privatvorsorge optimiert werden können.
Das alles ist möglich, weil sich die Finanzlage der Rente dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung und der Lage am Arbeitsmarkt - trotz der Mehrausgaben aus dem Rentenpaket - weiter verbessert hat. Die Rücklage der allgemeinen Rentenversicherung befand sich 2018 auf einem Rekordniveau in Höhe von über 38 Milliarden Euro. Die Beiträge zur Rentenversicherung sind seit 2011 schrittweise von 19,9 % auf 18,6 % gesunken und werden voraussichtlich einige Jahre auf diesem niedrigen Niveau stabil bleiben. Im selben Zeitraum sind die Renten in Westdeutschland um 16,6 % und im Osten sogar um über 21,8 % gestiegen. Dies war von Experten vor Jahren nicht für möglich gehalten worden.
Dem Grundrentenkonzept von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil können weder ich noch meine Kolleginnen und Kollegen in der Unionsfraktion zustimmen. Zum einen ist aus Sicht der Union nicht ausreichend geklärt, wie die Vorschläge des Ministers finanziert werden sollen. Zum anderen ist strittig, wie den tatsächlich bedürftigen Menschen geholfen werden kann, denn die Einkommensstrukturen und die Alterseinkünfte der Menschen in Deutschland sind sehr unterschiedlich. Uns ist es wichtig, dass zielgenau den Menschen geholfen wird, die trotz längerer Erwerbstätigkeit im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Sie sollen besser gestellt werden als diejenigen, die keine Rentenbeiträge geleistet haben.
Handlungsbedarf sehe ich auch hinsichtlich der Ungerechtigkeit, dass Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben werden, rechtlich dem Ehegatten gehören, der sie erworben hat. Ein Ausgleich findet nicht statt, und der hinterbliebene Partner erhält nur 55 Prozent der Rente des verstorbenen Gatten.
Immer wieder suggerieren Studien, dass die umlagefinanzierte gesetzliche Alterssicherung auf Dauer nicht in der Lage sein wird, dem demografischen Wandel standzuhalten und die Finanzierung der Alterssicherung von einem umlagefinanzierten auf ein kapitalbildendes System umgestellt werden müsse. Allerdings wird dabei oft ignoriert, dass sich der demografische Wandel nicht nur über das Rentensystem gestalten lässt.
Sicher ist, dass die Bevölkerung in Deutschland altert. Doch wie schnell und wie stark sie altert und wie man diesen Alterungsprozess bis weit in die Zukunft verkraftbar bewältigen kann, ohne dass viele Rentnerhaushalte in Altersarmut gleiten oder Beitragszahler finanziell überfordert werden, ist strittig. Die Beantwortung dieser Fragen erfordert angesichts der extremen Unsicherheit, die mit über Jahrzehnte in die Zukunft reichenden Fortschreibungen verbunden ist, einen umfassenden Ansatz, der alle möglichen Stellschrauben berücksichtigt, mit deren Hilfe das gesetzliche Rentensystem den demografischen Herausforderungen begegnen kann.
Selbstverständlich sind uns die Herausforderungen der Rente bewusst und wir arbeiten weiter daran, die Rente auch dauerhaft generationengerecht und zukunftsfest auszugestalten. Dazu haben wir im vergangenen Jahr eine Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" eingerichtet, die sich insbesondere damit beschäftigt, wie die Alterssicherung für die Zeit nach 2025 ausgestaltet werden muss. Entsprechend der Vorgabe im Koalitionsvertrag gehören der Kommission Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft an. Sie sollen Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 finden und damit das Fundament für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag schaffen.
Die Kommission wird ihren Bericht im Frühjahr 2020 vorlegen. Wir als Gesetzgeber werden dann zu prüfen haben, welche weiteren Schritte einzuleiten sind, damit unsere Alterssicherung auch sicher bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Pantel MdB

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