Familiennachzug stoppen

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Durch die Politik der offenen Grenzen von Bundeskanzlerin Angela Merkel sind allein im Jahr 2015 über eine Million Migranten in die Bundesrepublik gekommen. Dieser Zustrom überfordert die deutsche Gesellschaft und stellt eine erhebliche Belastung für die Bürger dar. Durch den seit 01.8.2018 bestehenden Familiennachzug werden diese Zahlen noch weiter explodieren.

Die Bundesregierung muss deshalb die Möglichkeit des Familiennachzuges dauerhaft und real abschaffen. Der Anspruch auf Familiennachzug muss für Flüchtlinge und Asylbewerber über die bisherigen halbherzigen Einschränkungen hinaus außer Kraft gesetzt werden. Wenn nötig, auch durch Ergänzung des Grundgesetzes und Überarbeitung der internationalen Verträge.

Antwort von Jürgen Martens, 19. Wahlperiode MdB (Unbekannt) gegen diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Petition über Abgeordneten-Check.
Der Familiennachzug zu Personen, die in Deutschland subsidiären Schutz genießen ist, ist über seine eigentliche Bedeutung hinaus zu einem Symbolthema für den Umgang Deutschlands mit Menschen geworden, die bei uns Schutz suchen. Die Fraktion der Freien Demokraten hat daher zu dieser Frage am 15. Januar 2018 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Balance zwischen Menschlichkeit und Machbarkeit herstellt.
Denn einerseits stehen die Kommunen und Städte durch die Flüchtlingskrise noch immer vor großen Herausforderungen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund beklagt das Fehlen von ausreichend Wohnraum sowie von Kinderbetreuungs- und Schulplätzen für Geflüchtete. Wir dürfen daher nicht vernachlässigen, dass unsere Möglichkeiten zur Integration begrenzt sind. Sonst besteht die Gefahr, dass die Integrationsbereitschaft Deutschlands insgesamt leidet. Auch dies wollen wir nicht, denn als Freie Demokraten wünschen wir uns ein vielfältiges und weltoffenes Land.
Der Familiennachzug zu Menschen mit vorübergehendem humanitärem Schutz und subsidiärem Schutz muss aus unserer Sicht grundsätzlich ausgeschlossen sein und sollte nur möglich sein, wenn es sich um einen Härtefall handelt, der sowohl in der Person sowohl in der Person des nachzuholenden Angehörigen als auch in der Person des vorübergehend humanitär Schutzberechtigten begründet sein kann, oder wenn die Person gut integriert und in der Lage ist, nicht nur sich selbst, sondern auch die nachzuholenden Familienangehörigen selbst zu versorgen.
Humanitärer Schutz und Einwanderung von Fachkräften muss aus unserer Sicht klar voneinander getrennt werden. Deutschland ist auf qualifizierte Einwanderung angewiesen, um seinen Wohlstand dauerhaft erhalten zu können. Dies gilt besonders angesichts der demographischen Entwicklung Deutschlands. Schon jetzt können auf dem Arbeitsmarkt nicht alle Stellen besetzt werden. Deutschland befindet sich hier im Wettbewerb mit anderen Einwanderungsländern, um die besten und klügsten Köpfe, und muss in diesem Wettbewerb erfolgreicher werden. Dies wird aber nur gelingen, wenn qualifizierte Einwanderung auch als Chance gesehen wird und auf Akzeptanz in der Gesellschaft trifft. Wie jedes Einwanderungsland wollen auch wir uns aussuchen, wem wir eine Chance auf dem deutschen Arbeitsmarkt geben.
Diese Anforderungen erfüllt das geltende Recht nicht. Es ist bis heute versäumt worden, einen in sich schlüssigen Rechtsrahmen zu schaffen, der eine geordnete Migration gewährleistet. Die gegenwärtigen Regelungen sind überkomplex, auch für Experten nur schwer durchschaubar und machen auch die Anwendung durch die zuständigen Behörden fehleranfällig.
Aus diesem Grund wird die Fraktion der Freien Demokraten in der nächsten Woche dem Bundestag Eckpunkte für ein Einwanderungsgesetz vorlegen. In diesem Rahmen fordern wir einen neuen Status für Kriegsflüchtlinge, der diese einerseits ausreichend schützt, andererseits aber verpflichtet, nach dem Ende des Konflikts schnell wieder in ihr Heimatland zurückzukehren.
Ich hoffe, Ihre Frage hierdurch beantwortet zu haben, und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Martens MdB

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