Familiennachzug stoppen

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Durch die Politik der offenen Grenzen von Bundeskanzlerin Angela Merkel sind allein im Jahr 2015 über eine Million Migranten in die Bundesrepublik gekommen. Dieser Zustrom überfordert die deutsche Gesellschaft und stellt eine erhebliche Belastung für die Bürger dar. Durch den seit 01.8.2018 bestehenden Familiennachzug werden diese Zahlen noch weiter explodieren.

Die Bundesregierung muss deshalb die Möglichkeit des Familiennachzuges dauerhaft und real abschaffen. Der Anspruch auf Familiennachzug muss für Flüchtlinge und Asylbewerber über die bisherigen halbherzigen Einschränkungen hinaus außer Kraft gesetzt werden. Wenn nötig, auch durch Ergänzung des Grundgesetzes und Überarbeitung der internationalen Verträge.

Antwort von Sylvia Pantel, 19. Wahlperiode MdB (Unbekannt) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich allgemein auf das Thema Flüchtlinge und Schutz zu sprechen kommen, bevor ich detailliert auf den Familiennachzug eingehe. Viele Menschen kommen nach Deutschland. Sie fliehen vor politischer Verfolgung oder einem Krieg. Es gibt aber auch diejenigen, die sich in Europa ein besseres Leben aufbauen wollen. Beide Gründe sind an sich völlig nachvollziehbar. Wir alle haben meist sehr viel geleistet, um unseren Kindern ein besseres Leben zu ermöglichen und würden für unsere Familien viel auf uns nehmen. Für diese Art der Zuwanderung gibt es aber feste Regeln und Verfahren. Und bei Arbeitsmigration ist auch klar: Wir können nicht jeden nach Deutschland ziehen lassen. Es müssen schon gewisse Standards in der Ausbildung und der finanziellen Sicherheit erfüllt sein.

Das Asylrecht aus dem Grundgesetz schützt Menschen, die politisch verfolgt werden. Etwa den jungen Blogger, der Korruption aufgedeckt hat oder den christlichen Pfarrer, der von einem islamistischen Regime verfolgt wird. Internationale Abkommen wie die Genfer Flüchtlingskonvention schützen Menschen, die vor Krieg und Gewalt fliehen. Es ist ein selbstverständlicher Akt der Menschlichkeit, dass wir Menschen Schutz bieten, solange in ihrem Heimatland Krieg herrscht. Dieser Schutz ist aber zeitlich begrenzt, bis die Menschen wieder in ihre Heimatländer zurückkehren können.

Mit dem Asylpaket II haben wir wichtige Maßnahmen zur Ordnung und Begrenzung des Asylzustroms ergriffen. Die ergriffenen Maßnahmen wirken auch: Die Asylzuwanderung ist zurückgegangen, das BAMF reduziert die Zahl der offenen Verfahren stetig, und die Länder schieben nicht Schutzberechtigte vermehrt in ihre Heimatländer ab. Ein wesentliches Element zur Begrenzung der Zuwanderung ist die bis Frühjahr 2018 befristete Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Subsidiär Schutzberechtigte haben in Deutschland keine dauerhafte Bleibeperspektive. Bereits nach einem Jahr wird bei diesen geprüft, ob die Bedrohung im Herkunftsland fortbesteht. Wenn Menschen in absehbarer Zeit Deutschland wieder verlassen müssen, macht en Familiennachzug keinen Sinn. Daher sollte der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auch über 2018 hinaus ausgesetzt werden. Dies trägt zum Erhalt der Integrationsfähigkeit unseres Landes bei. Eine Aufhebung der bestehenden Regelung würde die Kommunen überfordern. Bei aller Härte, die dies für die Betroffenen in Einzelnen bedeuten mag: Wir müssen die Steuermöglichkeiten, die wir haben, nutzen. Nur so kann eine Akzeptanz für unser Asylsystem erhalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Pantel

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