Familien vor staatlichem Zugriff schützen

Diese Peition wurde 198.200 mal versendet

Diese Petition versenden

Die Abgeordneten von CDU/CSU, Die Linke und Grüne wollen Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen. Das ist überflüssig, denn der grundgesetzliche Schutz für Kinder ist bereits im Elternrecht von Artikel 6 sichergestellt. Eltern wissen selbst, was ihre Kinder brauchen. Ein isoliertes Kinderrecht verbessert die Lage von Kindern nicht, sondern beschränkt die Erziehungsfreiheit der Eltern. Nutznießer ist der Staat, der über den gesetzlichen Hebel „Kinderrechte“ in die privaten Beziehungen der Familien hinein regieren kann. Deshalb fordere ich Sie auf: Lassen Sie die Pläne zur Kinderrechtsreform fallen. Der natürliche Anwalt der Kinder sind deren Eltern und nicht der Staat. Lassen Sie das Grundgesetz, so wie es ist.

Antwort von Kerstin Vieregge, MdB (CDU) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 11. Januar 2021 hat sich die von den Spitzen der Koalition eingesetzte Arbeitsgruppe von Union und SPD auf eine Regelung zur ausdrücklichen Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz verständigt. Auf diese Weise wird nicht nur ein mehr seit 30 Jahren währender Streit über die Sichtbarmachung dieser Rechte beigelegt, sondern auch die Vorgabe des Koalitionsvertrags aus dem Jahr 2018 wie auch aus dem gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU aus dem Jahr 2017 umgesetzt, ohne dass Elternrechte eingeschränkt werden.

Klar ist zunächst: Aus rechtlichen Gründen hätte es keiner Neuregelung bedurft. Schließlich sind Kinder schon nach geltendem Verfassungsrecht Grundrechtsträger - von Anfang an, wie alle Menschen. Sie sind über Artikel 1 des Grundgesetzes, die Menschenwürde, schon jetzt geschützt und haben an allen Grundrechten schon jetzt Anteil, auch wenn sie je nach Alter noch nicht alle selbständig ausüben können. Sie haben zum anderen ebenfalls schon jetzt über Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz Anspruch auf rechtliches Gehör. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Glauben und Gewissen werden geschützt, weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher Religion sie angehören wollen. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Mittelpunkt aller unserer Überlegungen war von Anfang an die uneingeschränkte Geltung des Rechts der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung beinhaltet. Die Familie als Keimzelle unserer Gesellschaft ist die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Es sind die Eltern, die die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit tragen. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht mehr wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen.

Es war deshalb von vorneherein unser Ziel, dieses sorgsam austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat unverändert zu bewahren. Dies ist uns mit der nun in intensiven Verhandlungen sowohl mit der SPD als auch innerhalb der CDU/CSU gefundenen Kompromissformulierung gelungen. Diese Aspekte zusammen zu bringen, war dabei eine wirkliche Gratwanderung, was sich nicht zuletzt in der Dauer der Debatte gezeigt hat. Umso mehr ist der vorliegende Vorschlag in doppelter Hinsicht ein Erfolg für die Union, da wir eine staatliche "Lufthoheit über die Kinderbetten" erfolgreich verhindert haben.

Der gefundene Kompromiss lautet: Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz:

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
Mit der nun erreichten Verständigung wird ein Thema befriedet, das seit Jahrzehnten immer wieder für Streit und Unsicherheit gesorgt hat. Dass sich der nächste Bundestag diesem Thema erneut annimmt, ist unwahrscheinlich. Wir jedenfalls werden das nicht tun und eine notwendige Zweidrittel-Mehrheit dürfte ohne uns kaum erreichbar sein.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegen uns die Kinder besonders am Herzen. Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. Das wollen wir mit und in den Familien erreichen, nicht gegen Eltern. Das wollen wir durch diese Änderung im Grundgesetz zum Ausdruck bringen.

Ein explizites Kindergrundrecht sollte nach unserem Verständnis vor allem den Belangen der Kinder und der Familien in der Abwägung mit anderen politischen Zielen und in den politischen Entscheidungen auf allen Ebenen mehr Sichtbarkeit verschaffen, damit es bei wichtigen politischen Entscheidungen die ihm gebührende Aufmerksamkeit und Berücksichtigung erhält, sei es bei der Entscheidung über Ressourcen, sei es bei der Ausgestaltung von Kinderschutz oder von Mitwirkungsrechten oder etwa in Fragen von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Vieregge MdB

Zurück zu allen Antworten auf Petitionen von Kerstin Vieregge, MdB (CDU)