Daniel Günther, treten Sie zurück - Meinungsfreiheit statt Zensur und Verbote
Das ist die Petition:
An die Abgeordneten des Deutschen Bundestages,
ich fordere Sie auf, Ihrer parlamentarischen Verantwortung gerecht zu werden und die notwendigen politischen Schritte einzuleiten, um einen sofortigen Rücktritt des Ministerpräsidenten Daniel Günther zu bewirken.
Wer als höchster Repräsentant eines Bundeslandes dennoch in Richtung staatlicher Medienkontrolle oder -einschränkung und sogar Verbot argumentiert, stellt sich bewusst gegen dieses zentrale Verfassungsprinzip. Ein Ministerpräsident, der die Verfassung auf diese Weise missachtet, ist für dieses Amt nicht tragbar. Um Schaden von unserer Verfassung und den Institutionen abzuwenden, fordere ich Sie zum Rücktritt auf.
2.770 Mal Haben diese Abgeordneten die Petition schon erhalten:
- Adis Ahmetovic SPD 2.770 Mal
- Daniel Bettermann SPD 2.770 Mal
- Wiebke Esdar SPD 2.770 Mal
- Michael Frieser CSU 2.770 Mal
- Michael Hose CDU 2.770 Mal
- Holger Mann SPD 2.770 Mal
- Martin Rabanus SPD 2.770 Mal
- Pascal Reddig CDU 2.770 Mal
- Nora Seitz CDU 2.770 Mal
- Johannes Volkmann CDU 2.770 Mal
Hintergrundinformationen
Der schleswig-holsteinische CDU-Ministerpräsident Daniel Günther hat in der ZDF-Sendung bei Markus Lanz (Januar 2026) Positionen vertreten, die fundamentale Prinzipien eines freiheitlichen Rechtsstaats und des Grundgesetzes in eklatanter Weise missachten – oder zumindest gefährlich in Frage stellen.
Unter dem Deckmantel des „Schutzes der Demokratie“ vor Desinformation und „faktenfreien Kampagnen“ propagierte Günther Maßnahmen, die in Wahrheit meinungsfreiheitsfeindlich und zensurbejahend sind. Besonders gravierend: Auf die direkte Nachfrage des Moderators, ob man bestimmte Inhalte/Angebote regulieren, zensieren oder im Extremfall sogar verbieten müsse, antwortete Günther mit einem klaren „Ja“ – bevor er den Satz in Richtung eines Social-Media-Verbots für unter 16-Jährige lenkte. Selbst wenn man ihm zugutehalten wollte, dass er später versuchte, dieses „Ja“ ausschließlich auf das Jugendverbot zu beziehen: Die ursprüngliche, unkonditionierte Zustimmung zu Zensur und Verbot als denkbaren Instrumenten gegen unliebsame Medieninhalte bleibt ein verfassungsrechtlicher Skandal.
Art. 5 Abs. 1 GG schützt die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit gerade ohne Vorbehalt – auch dann, wenn Inhalte polemisch, einseitig, übertrieben oder nach Ansicht des Staates „faktenfrei“ sind. Der Staat darf nicht entscheiden, welche Medien „Feinde der Demokratie“ sind (so Günthers wörtliche Brandmarkung von Portalen wie Nius). Eine solche staatliche Etikettierung und die daraus abgeleitete Forderung nach systematischer Regulierung, Zwei-Quellen-Prüfung als Voraussetzung für Legitimität oder gar Verbotsoptionen erinnert fatal an autoritäre Muster, in denen der Staat definiert, was „richtiger Journalismus“ ist und was „Kampagne“ oder „Desinformation“.
Noch problematischer wird es, wenn Günther gleichzeitig ein Parteiverbot gegen die AfD ins Spiel bringt und parallel alternative Medien pauschal als demokratiezerstörend diffamiert. Beides zusammen zeichnet das Bild eines Politikers, der pluralen Meinungswettbewerb nur noch dann akzeptiert, solange er den eigenen demokratischen Konsens nicht ernsthaft herausfordert. Genau das aber ist das Wesen einer offenen Gesellschaft: Auch Positionen, die man für falsch, gefährlich oder populistisch hält, genießen grundrechtlichen Schutz – solange sie nicht strafbar sind oder zur Gewalt aufrufen.