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Sehr geehrter Herr Harbarth ,
die Bundesregierung plant einen Gesetztesentwurf zur Sterbehilfe, der am 31.01.2013 im Bundestag verabschiedet werden soll. (Siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711126.pdf). Im Artikel 2 des zu ändernden §217 wird die Sterbehilfe von Angehörigen und Nahestehenden straffrei gestellt. Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz sehr schwammig und kann der Euthanasie und dem Verbrechen Tor und Tür öffnen.
Erst vor kurzem hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, der die Abtreibung von Kindern mit Downsyndrom straffrei stellt. Ist so etwas nicht Eugenik? Ich frage mich da: Deutschland, wohin geht die Reise?
Zufällig ziemlich genau vor 80 Jahren hat in Deutschland ein düsteres Kapitel begonnen. Euthanasie und Eugenik sind Begriffe aus dieser dunklen Vergangenheit. Wer garantiert uns eigentlich die Freiheit hier in Deutschland? Wer vertritt unsere christlichen Interessen in der Öffentlichkeit und in der Politik?
Wenn erstmal die aktive Sterbehilfe legalisiert ist, dann ist es auch nicht mehr weit bis zur legalisierten Euthanasie. Hoffentlich kommt nicht später mal jemand auf die Idee, das Problem der vielen älter werdenden Menschen in Deutschland durch Legalisierung der Euthanasie zu regeln. ...Bitte verhindern Sie die aktive Sterbehilfe straffrei zu stellen. Danke!
Mit freundlichem Gruß
Andreas Franke
Sehr geehrter Herr Franke,
vielen Dank für Ihre Email vom 7. Januar zur gewerblichen Sterbehilfe.
Krankheit und Sterben sind Teil des Lebens. Von Gott - sofern man an ihn glaubt
- ist uns die Menschenwürde von Anfang bis zum Ende des Lebens gegeben. Das
Nachdenken über den Sinn des Lebens und den eigenen Tod gehört zum Menschsein
dazu. Die letzten Dinge regeln zu können und zu wissen, dass man in der letzten
Phase seines Lebens begleitet wird, ist von größter Bedeutung.
Die Frage einer menschenwürdigen Sterbebegleitung gewinnt mit der steigenden
Lebenserwartung sowie dem medizinischen und technischen Fortschritt immer mehr
an Bedeutung. Es gibt kein menschenunwürdiges und lebensunwertes Leben. Es gibt
nur einen menschenunwürdigen Umgang des Menschen mit sich selbst und eine
menschenunwürdige Behandlung von Menschen durch Menschen. Palliativmedizin und
Hospizarbeit sind für ein Sterben in Würde unverzichtbar. Wer sich am Ende des
Lebens gut versorgt weiß, der kann hoffentlich ohne Angst dem Sterben
entgegensehen.
Jeder kann Suizid begehen, das Sterben als Dienstleistungsangebot um der
Geschäftemacherei willen widerspricht jedoch unserem christlichen Menschenbild
und Grundüberzeugungen. Deshalb ist die bedingungslose Aufrechterhaltung des
Verbotes der aktiven Sterbehilfe richtig und wichtig. Vielmehr müssen wir die
Rahmenbedingungen so schaffen, dass ein Sterben in Würde für jeden Menschen
möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Harbarth
7 Bürger haben die Antwort empfohlen
Bitte wenden Sie sich im Bundestag gegen die Erhöhung der Bürgschaft Deutschlands im ESM-Vertrag.
Sie hatten dem ESM zugestimmt. Könnten Sie uns Ihre zum Zeitpunkt der Abstimmung vorliegenden Erkenntnisse erläutern, die Sie zu dieser Entscheidung bewogen haben?
kein Bürger hat sich der Frage angeschlossen 46 Bürger haben die Frage empfohlen
Sehr geehrter Herr Harbarth,
bitte setzen Sie sich dafür ein, dass es nicht zur Einrichtung des ESM kommt. Der nachfolgenden Argumentation des Ifo-Institutes schliesse ich voll und ganz an:
Kritik des ifo-Instituts
Die Einführung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus wurde unter anderem vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung kritisiert, dessen Präsident Hans-Werner Sinn davor warnte, dass der Rettungsschirm für Deutschland „ein unkalkulierbares Abenteuer“ und „eine sichere Wachstumsbremse“ darstelle. Er begründete dies unter anderem damit, dass Deutschland de facto die Gewährleistung für die Schulden der anderen Eurostaaten übernehme und dadurch die Refinanzierungskosten für den deutschen Staat steigen würden.[46] Er plädiert für die kontrollierte Beendigung des Milliardentransfers in hilfsbedürftige Länder und kritisiert die Bundesregierung und den Bundestag dafür, durch Versäumnisse zur Forderung nach eindeutigen Kreditbedingungen den Euro zu schwächen und das europäische Einigungswerk zu gefährden.[47]
Über 70% der deutschen Bevölkerung sind gegen die Übernahme von weiteren Haftungsrisiken für andere Länder. Setzen Sie sich nicht über die Meinung des Volkes/der Wählerschaft hinweg. Was die CDU bei der letzten Landtagswahl in BW erlebt hat, war nichts gegen das, was in 2013 auf die CDU zukommen wird, wenn es zur Einrichtung des ESM und der 190 Mrd.-Haftung kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Fridhelm Reddig
Sehr geehrter Herr Reddig,
vielen Dank für Ihre Email.
Die Entscheidungsfindung der Politik beim Krisenmanagement wird dadurch erschwert, dass auch die Wissenschaft keine nur annähernd eindeutigen Empfehlungen zu geben vermag. Die vergangenen Wochen und Monaten haben dies besonders eindrucksvoll illustriert. Kaum hatten die von Ihnen genannten Professoren um Herrn Sinn ihr Papier veröffentlicht, haben viele andere - nicht minder anerkannte - Hochschullehrer dem energisch widersprochen.
Da auch ein Abgeordneter nicht Experte für alle Fragen sein kann, ist er in
besonderer Weise auf Expertenrat angewiesen. Wenn der Expertenrat jedoch in derart unterschiedliche Richtungen weist, wie dies vorliegend der Fall ist, muss die Politik sich notwendig entscheiden. Wenn Wissenschaftler in einigen Jahren oder Jahrzehnten feststellen, dass man sich heute besser anders entschieden hätte, hilft uns dies in der jetzigen Entscheidungssituation leider nur sehr wenig.
Aus meiner Sicht ist der grundsätzlich vorgesehene Mechanismus, Staaten
konditioniert Überbrückungsdarlehen zur Verfügung zu stellen, wenn sie sich am Kapitalmarkt nicht mehr refinanzieren können, im Ansatz richtig. Dass dies so ist, belegt etwa das Beispiel Irland. Hätte man auf den
Rettungsschirm-Mechanismus verzichtet, wäre Irland, das nach allgemeiner
Einschätzung heute auf dem Weg der Gesundung ist, nie die Chance hierzu erhalten; Irland wäre längst pleite (mit weit reichenden Kollateralschäden).
Die eigentlich wichtige Frage ist, welchen Ländern man zu welchen Konditionen solche Darlehen zur Verfügung stellt. Insbesondere die Konditionierung - also keine Zusagen ohne Reformmaßnahmen - ist ein zentraler Bestandteil unserer Politik, der allerdings gerade von der Opposition immer wieder kritisiert wird.
Da mithin ein "Rettungsmechanismus" existieren muss, habe ich dem ESM ebenso wie dem zeitgleich beschlossenen Fiskalvertrag zugestimmt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 stützt diesen Weg.
Der ESM darf freilich nicht überdecken: Die Krise muss primär an ihren
Wurzeln bekämpft werden: Wir brauchen in den von der akuten Krise betroffenen Mitgliedstaaten solide Staatsfinanzen und Strukturreformen für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.
Zur Kontrolle der Hilfeleistungen an die Krisenstaaten: Alle finanzwirksamen Entscheidungen im ESM bedürfen der vorherigen Zustimmung des Bundestags. Da die Entscheidungen im Gouverneursrat nur einstimmig bzw. mit einer Mehrheit von 85% der Stimmen getroffen werden können und Deutschland über 27% des ESM-Kapitals verfügt, kann der Bundestag jede Entscheidung des Gouverneursrat blockieren. Die Sorge, der ESM könne ohne parlamentarische Kontrolle Zahlungsverpflichtungen für Deutschland beschließen, ist also unbegründet.
Wozu wir uns auf Dauer verpflichtet haben, sind unser Anteil von 22 Milliarden Euro für den Kapitalstock des ESM und der Garantierahmen von 168 Milliarden Euro. Zusätzlich hat das Bundesverfassungsgericht verfügt, dass völkerrechtlich sichergestellt sein muss, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung der deutschen Vertreter in den ESM-Gremien - Gouverneursrat und Direktorium - geändert werden könne. Die Karlsruher Richter haben zu Recht betont, dass Deutschland nicht überfordert werden darf.
Ob letztlich mit ESM und Fiskalpakt die dauerhafte Stabilisierung des Euro
gelingt, kann niemand mit Sicherheit prognostizieren. Gerade für Deutschland wären jedoch die wirtschaftlichen und politischen Folgen eines Scheiterns unabsehbar (auch Herr Professor Sinn warnt eindringlich davor). Ein Ende des Euro wäre nicht nur eine Gefahr für unseren Export, ein Ende des Euro wäre zudem ein kaum mehr gutzumachender Rückschlag für die europäische Einigung.
Ich muss als Abgeordneter den Weg beschreiten, der nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile aus meiner Sicht derjenige ist, der die bestmöglichen Chancen und die geringstmöglichen Risiken beinhaltet. An diesem Maßstab habe ich mein Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit ebenso orientiert, wie ich dies in der Zukunft tun werde.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Harbarth
41 Bürger haben die Antwort empfohlen
Sehr geehrter Herr Harbarth,
heute wird ein Gutachten bekannt, wonach "der ESM sich bei der EZB unbegrenzt Geld besorgen (kann), weil die rechtlichen Grundlagen für den neuen Schirm schwammig formuliert sind. Eine Banklizenz für den ESM ist damit faktisch gegeben. Das deutsche Parlament habe, als es dem ESM-Vertrag vor wenigen Wochen seinen Segen gab, einen „Blanko-Scheck“ ausgestellt, ..."
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/esm-verfuegt-de-facto-ueber-banklizenz-bundestag-gab-euro-rettern-blankoscheck/7068358.html
Damit dürften auch die viel beschworenen Argumente zu einer eindeutigen Beschränkung der Haftungshöhe Deutschlands obsolet sein.
Die (zeitaufwändige) Prüfung und Auslegung, die jetzt bei Gutachtern und in Karlsruhe läuft, wäre zuallererst Aufgabe des Bundestags gewesen.
Die Sorgen von vielen Bürgern aus Ihrem Wahlkreis waren Ihnen bekannt. Ebenso das gewaltige finanzielle Risiko, das wir alle mit dem ESM auf uns nehmen (müssen).
Bitte erläutern Sie mir, wieso Sie als Jurist nicht auf einer intensiveren rechtlichen Prüfung und Diskusstion VOR der Abstimmung im Bundestag bestanden haben, sondern durch (vor-)schnelles Abstimmen einen "Blanko-Scheck" über das Geld der Bürger ausgestellt haben.
Freundliche Grüße
Christoph Hache
kein Bürger hat sich der Frage angeschlossen 40 Bürger haben die Frage empfohlen
Nun haben Sie dem ESM zugestimmt. Könnten Sie uns Ihre zum Zeitpunkt der Abstimmung vorliegenden Erkenntnisse erläutern, die Sie zu dieser Entscheidung bewogen haben?
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