MdB-Profil: Franz-Josef Holzenkamp

Franz-Josef Holzenkamp

    CDU

    Wahlkreis:
    Cloppenburg - Vechta
    Ergebnis:
    62,3% (Wahlkreis gewonnen)
    Wohnort:
    Emstek
    Beruf:
    Industriekaufmann, Landwirtschaftsmeister
    Geburtstag:
    08.01.1960
    Portrait Franz-Josef Holzenkamp
    Ausschuß-Mitgliedschaften:
    Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Ordentliches Mitglied) / Haushaltsausschuß (Stellvertretendes Mitglied)
    Nebentätigkeiten:
    Landwirt, selbständig, Garthe (bis 30.06.2010) Vertragspartner 01, 03-04, 07-09, 11, 13, 20 / LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G., Münster, Vorstandsbeirat / LVM-Krankenversicherungs AG, Münster, Mitglied des Aufsichtsrates / LVM-Lebensversicherungs AG, Münster, Mitglied des Aufsichtsrates / LVM-Rechtsschutzversicherungs AG, Münster, Mitglied des Aufsichtsrates / Qualitätspartnerschaft Nord-West GmbH (QPNW), Osnabrück, Vorsitzender des Aufsichtsrates / Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt/Main, Mitglied der Vertreterversammlung / Christoph Holzenkamp GbR, Garthe / Wiltrud Holzenkamp GbR, Garthe / WKA Holzenkamp GmbH & Co. KG, Garthe
    Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen:
    Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Nordwest e.V. (AGE), Oldenburg, Stellv. Vorsitzender / Landvolk Niedersachsen - Landesbauernverband e.V., Hannover, Vizepräsident
    Portrait Franz-Josef Holzenkamp
    EU-Referendum jetzt!, Keine Antwort
    Helft LEBEN - nicht TÖTEN!, Keine Antwort
    JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!, Befürworter, Antwort lesen
    Schluß mit Schuldenunion. Raus aus dem ESM. Zurück zu Demokratie, Blockierer, Antwort lesen
    PID stoppen - Selektion verhindern, Befürworter, Antwort lesen
    Subventionsabbau jetzt!, Befürworter
    Männerfeindlichkeit stoppen !, Keine Antwort
    Familienfaire Sozialreform anpacken, Keine Antwort
    Kein Steuergeld für Griechenlands Schulden!, Keine Antwort
    Familienlasten gerecht ausgleichen. Gute Scheine statt Gutschein, Keine Antwort
    Unseren Kindern das volle Existenzminimum, Keine Antwort
    Kindergartenpflicht verhindern, Keine Antwort
    Steuererhöhungen verhindern, Keine Antwort

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Fragen & Antworten

Betreff: Gesetzesentwurf zur aktiven Sterbehilfe
Recht: | 07.01.2013 | Verfasst von: Andreas Franke

Sehr geehrter Herr Holzenkamp ,
die Bundesregierung plant einen Gesetztesentwurf zur Sterbehilfe, der am 31.01.2013 im Bundestag verabschiedet werden soll. (Siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711126.pdf). Im Artikel 2 des zu ändernden §217 wird die Sterbehilfe von Angehörigen und Nahestehenden straffrei gestellt. Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz sehr schwammig und kann der Euthanasie und dem Verbrechen Tor und Tür öffnen.
Erst vor kurzem hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, der die Abtreibung von Kindern mit Downsyndrom straffrei stellt. Ist so etwas nicht Eugenik? Ich frage mich da: Deutschland, wohin geht die Reise?
Zufällig ziemlich genau vor 80 Jahren hat in Deutschland ein düsteres Kapitel begonnen. Euthanasie und Eugenik sind Begriffe aus dieser dunklen Vergangenheit. Wer garantiert uns eigentlich die Freiheit hier in Deutschland? Wer vertritt unsere christlichen Interessen in der Öffentlichkeit und in der Politik?

Wenn erstmal die aktive Sterbehilfe legalisiert ist, dann ist es auch nicht mehr weit bis zur legalisierten Euthanasie. Hoffentlich kommt nicht später mal jemand auf die Idee, das Problem der vielen älter werdenden Menschen in Deutschland durch Legalisierung der Euthanasie zu regeln. ...Bitte verhindern Sie die aktive Sterbehilfe straffrei zu stellen. Danke!
Mit freundlichem Gruß
Andreas Franke

Franz-Josef Holzenkamp antwortete am 22.02.2013

Sehr geehrter Herr Franke,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Sterbebeihilfe.

Ziel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Selbsttötung ist, die gewerbsmäßig geleistete Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen. Dieser Tatbestand ist bisher im Strafrecht nicht geregelt. Es kann nicht sein, dass die kommerzielle Beihilfe als normale Dienstleistung in Deutschland angeboten wird.

Gemäß dem Gesetzentwurf soll künftig die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich unter Strafe gestellt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Angehörige und nahestehende Personen des Sterbewilligen. Wenn diese ihren sterbewilligen Angehörigen oder Freunden beistehen wollen, sollen sie nicht bestraft werden.

Es geht ausdrücklich nicht darum, die aktive Sterbehilfe zu legitimieren. In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe gemäß § 216 Strafgesetzbuch als „Tötung auf Verlangen“ nach wie vor strafbar. Mit meinen christlichen und ethischen Werten ist eine Lockerung des bestehenden Lebensschutzes unvereinbar.

Den von Ihnen aufgeworfenen Zusammenhang zum grausamen sogenannten „Euthanasie-Programm" der Nationalsozialisten möchte ich in aller Entschiedenheit zurückweisen – dieser Vergleich ist unangebracht und entbehrt jeglicher Grundlage.

Sehr geehrter Herr Franke, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein erster Schritt, um die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe zu stellen. Dabei ist vor allem auch die ethische Bewertung der ehrenamtlich angebotenen Suizidbeihilfe höchst umstritten. Nicht nur unser Koalitionspartner hat gegenüber deren Kriminalisierung erhebliche Vorbehalte.

Deshalb wird derzeit innerhalb der Koalition intensiv über das Thema der Sterbehilfe beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Franz-Josef Holzenkamp

20 Bürger haben die Antwort empfohlen

Betreff: Meine mail v. 29.11., Ihre Antwort v. 12.12., Bundestagsabstimmung v. 30.11..
Finanzen: | 14.12.2012 | Verfasst von: Hans Groß

vielen Dank für Ihre Antwort, die in der Sache wohl richtig ist (außer den Fortschritten in der Steuerverwaltung GRs), aber Ihre Zustimmung zu den krampfhaften Rettungsversuchen einer Lösung der griechischen Staatsschuldenkrise nicht rechtfertigt. Hier hätte die Chance bestanden, durch eine Ablehnung des von verblendeten Rettungseuropäern vorgelegten Beschlusses die Fiction einer ehrlichen Politik des griechischen Kabinetts aufzudecken und vielleicht noch eine Umkehr zu einem friedlichen Vereinten Europa der Vaterländer zu erreichen. Wie beim Beitritt Griechenlands bereits betrogen wurde, und welche Mächte hinter dem ganzen Finanzdebakel stehen, können Sie aus dem FAZ Artikel über nichtzugängliche Berichte der EZB sehen:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/kritik-an-notenbank-abgeordnete-fordern-von-ezb-brisante-griechen-berichte-11992627.html

Abgeordnete von CDU, FDP und auch der SPD prangern dieses Verhalten der EZB an und fordern Aufklärung. Diskutieren Sie mit den Herren Wilsch (CDU), Schäffler (FDP) und Schneider (SPD) und bilden Sie sich eine eigene Meinung zu der zum Untergang eines freien Europas führenden Rettungspolitik, bei der es nur noch um die Profite von Banken, Fonds und das politische Überleben einer korrupten Kaste Rettungeuropäer geht.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Groß.

2 Bürger haben sich der Frage angeschlossen     42 Bürger haben die Frage empfohlen

Betreff: Bundestagsabstimmung am 30.11.2012
Recht: | 29.11.2012 | Verfasst von: Groß, Hans

bei einer Zustimmung zum Griechenlandbeschluss der Regierung ignorieren Sie das vorl. Urteil des BVG zum ESM, das die Verschuldung Deutschlands auf € 190 Mill begrenzte. 90 Mill an GR kommen mit dem Neuen Paket hinzu.
Wie können Sie das mit Ihrem Amtseid vereinbaren?
Ein besorgter Bürger.

Franz-Josef Holzenkamp antwortete am 12.12.2012

Sehr geehrter Herr Groß,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30. November 2012.

Es stimmt, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 12. September 2012 klargestellt hat, dass die Haftung Deutschlands im Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) auf 190 Mrd. Euro begrenzt ist.

Bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 30. November 2012 ging es aber nicht um den ESM oder neue Hilfen für Griechenland. Es handelte sich um Anpassungen am bestehenden Programm, dem sogenannten Griechenland II-Paket. Im Rahmen des befristeten Euro-Rettungsschirms, der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), werden Griechenland insgesamt 43,7 Mrd. Euro in mehreren Tranchen als Darlehen zur Verfügung gestellt – vorausgesetzt es erfüllt die Bedingungen der internationalen Geldgeber. Innerhalb des EFSF betragen die deutschen Gewährleistungen für Griechenland derzeit ca. 42 Mrd. Euro bei einem maximalen Gewährleistungsrahmen von 67,8 Mrd. Euro.

Aufgrund der unerwartet schlechten Wirtschaftsentwicklung und Verzögerungen bei der Umsetzung der zugesagten Reformen durch die Neuwahlen des griechischen Parlaments wurden Veränderungen an den ursprünglichen Plänen notwendig. Mit dieser Maßnahme wird Griechenland mehr Zeit für seine Haushaltssanierung und Bankenrestrukturierung eingeräumt. Damit werden ausdrücklich die Reformanstrengungen der griechischen Regierung anerkannt, die gerade im Bereich der Steuerverwaltung und im Gesundheitssystem große Fortschritte erzielt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Franz-Josef Holzenkamp

38 Bürger haben die Antwort empfohlen

Betreff: Griechenland"rettung"
EU: | 29.11.2012 | Verfasst von: Klein Alfred


morgen ist wieder Durchwinktag. Ich befürchte, Sie werden mich wieder enttäuschen, wie auch die anderen Vertreter meiner (dann nicht mehr) Partei.
Sie haben kürzlich einem Bürger hier Ihre Auffassung über die Retterei mitgeteilt.

Sie wissen oder könnten sehr genau wissen, das alles das nicht gekommen ist. Und nun? Durchwinken? Sie können doch nicht dauerhaft als Opposition die Arbeit verweigern. Was meinen Sie, warum Ihre Partei noch jemand wählen soll? Ich dann nicht mehr. Und werden Sie Zypern auch durchwinken? Heute steht schon wieder in der FAZ: dass die beantragten "Rettungsmilliarden" ausschließlich zur Rettung russischen Schwarzgeldes dient. Findet auch das Ihre bedingungslose Zustimmung? Lesen Sie sowas nicht? Allein Griechenland wurde bisher mit 246 Milliarden gerettet. Seine Schuldenlast wird trotz aller Polittricks immer größer! Und lesen Sie doch Mal z.B. Zeit online. Die Menschen machen sich vor lauter Verzweiflung über die ahnungslosen Abgeordneten doch nur noch lustig. Und warum glauben Sie, dass die Eurozone zusammenbricht, wenn Griechenland endlich in Konkurs darf und sich so erholen kann? Wegen des Exports! Das sind doch blosse völlig unbewiesene Annahmen, welche wir doch von Merkel und Schäuble schon genügend als Märchen kennen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass alle die heute unglaubliche Gesetze durchwinken, welche zum Bankrott Deutschland führen, genau so schuld sind, wie frau Merkel. Sie können sich später nicht rechtfertigen. Griechenlands Bürger haben von den Rettungsmilliarden nix. Die sind nur für Hegefonds, Reiche und Kapitalisten. Diese zahlen bis heute immer noch keine Steuern. Wären sie bei den doofen Deutschen auch ganz schön blöd (Kommentar FAZ von heute - auch mal lesen) Warum informieren Sie und Ihre Partei sich nicht richtig? Namhafte Ökonomen wie z.B. Prof. Sinn oder Otte würden es Ihnen bestimmt gerne erklären. Haben Sie endlich Mut und Rückgrat und winken Sie dem Publikum im Bundestag, aber hören Sie auf, für Merkel und Schäuble zu winken. Sie sind nur dem Deutschen Volk verpflichtet.
Warum fordern Sie nicht die Verstaatlichung der Großbanken, wenn diese zu wichtig sind, als dass man sie pleite gehen lässt? Was bitte spricht denn wirklich dagegen, außer die Interessen der Kapitalisten? Und Sie wissen genau, dass Länderrettung verboten ist, lt. EU-Recht. Stand heute auch zum zigsten mal in der FAZ.
Ich wünsche Ihnen Beistand von oben.
Alfred Klein

Franz-Josef Holzenkamp antwortete am 12.12.2012

Sehr geehrter Herr Klein,

die Anpassung des EFSF-Hilfspakets für Griechenland am 30. November 2012 wurde nicht einfach „durchgewunken“, sondern die Beratungen mussten vor dem Hintergrund der Eurogruppengespräche am 13. Dezember 2012 zügig abgeschlossen werden, um eine pünktliche Auszahlung der nächsten vereinbarten Tranche zu gewährleisten. Das schnelle Handeln war ein wichtiger Schritt, um die Finanzmärkte zu beruhigen und ein unmissverständliches Zeichen für ein solidarisches Europa.

Das ändert nichts daran, dass Griechenland die Erleichterungen nur dann erhalten wird, wenn es seine Reformmaßnahmen weiter konsequent umsetzt.

Die Bundestagsfraktionen stehen dazu – auch jenseits der öffentlichen Debatten – im ständigen Austausch mit dem Bundesfinanzministerium sowie Fachleuten und Partnern auf europäischer und internationaler Ebene. Viele Dokumente und Zwischenstände sind daher bereits im Vorfeld verfügbar und entsprechend für die Abgeordneten einsehbar.

Deshalb helfen Ihre pauschalen Anschuldigungen hier nicht weiter. Auch Zypern ist ein völlig anderes Thema.

Entgegen Ihrer Auffassung sprechen die Reformfortschritte in Griechenland eine andere Sprache. So belegen die aktuellsten Zahlen, dass Griechenland verstanden zu haben scheint und eine umfassende Haushaltskonsolidierung auf den Weg gebracht hat: Die Staatsausgaben wurden von 2009 bis 2012 um 20 Prozent reduziert sowie die vollständige Reform der Steuerverwaltung, die Anhebung des Renteneintrittsalters ab dem 1. Januar 2013 auf 67 Jahre und die Reduzierung der Lohnnebenkosten beschlossen.

Trotz dieser Maßnahmen wird sicherlich wird noch ein sehr weiter Weg zu gehen sein, bis Griechenland sich eigenständig wieder am Kapitalmarkt refinanzieren kann. Doch solange Griechenland den Reformanstrengungen gerecht wird, gilt es diese Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen – und das nicht zuletzt, um die unvorhersehbaren Folgen eines unabgesicherten Zahlungsausfalls Griechenlands für Deutschland und Europa unter allen Umständen zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Franz-Josef Holzenkamp

45 Bürger haben die Antwort empfohlen

Betreff: Griechenland: "Eilrettung" durch MdB
EU: | 28.11.2012 | Verfasst von: John B. McNamara

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Holzenkamp,
für mich als Steuerzahler und Wähler ist es unglaublich. Ein wahres Unding. Widersinnig. Nun müssen wir beobachten wie, unmittelbar nach einem autark eigenbrötlerischen und in sorgfältig gehütetem Geheimgespräch auf "Euroebene", unsere Volksvertreter schon wieder einmal im Plenum in schwindelerregender Blitzeile "debattieren" und abnicken (Verzeihung, "abstimmen") müssen. Zum wievielten Male nun? Warum denn? Wieso diese Eile? Hat jemand irgendwas zu verbergen, oder was? Und wie oft in den letzten Jahren haben wir erleben müssen, wie in aller Offenheit taktiert wird, um zu versuchen, das Oberhaus, den Bundesrat, mit Gesetzesvorhaben zu umgehen? Herr Holzenkamp, es dürfte doch jedem einleuchten, daß dies und die damit verbundene Denkweise in Regierungskreisen nicht geht! Griechenland ist nun mindestens zwei Wochen lang maßgeblich mit dem Sparkontengeld des deutschen Volkes "abgesichert". Was soll diese Hektik bitte schön? Verstehen SIE sie? Trotz taktischer Behauptungen der Regierung, haben die wenigsten Mitglieder des Bundestages und -rates, wie so oft bisher, so gut wie keine wirkliche Ahnung über das was beim Gipfel besprochen wurde. Anders gesagt: keine Ahnung von der Materie. Wie damals bei der EU-"Verfassung", bei "Lissabon" und beim ESM. Wann wird dieser Unsinn endlich einmal ein Ende finden? Schon wieder wird eine öffentliche Debatte, obwohl in einer echten Demokratie und einem echten Rechtsstaat üblich, verhindert? Merken Sie sich als MdB bitte folgendes: trotz aller Heimlichkeit ist eines beim so eben zu Ende gegangenen "Gipfel" glasklar – diesmal fließen weitere Gelder unmittelbar aus dem Bundeshaushalt. MEIN Geld! Ab jetzt herrscht "Cash auf die Kralle"! MEIN Cash! Bitte erinnern Sie sich an den von Ihnen mir gegenüber abgelegten Mandatseid! Ich verlange dies von Ihnen! Und überlegen SIE sich bitte intensiv, ob Sie nicht irgendwann einmal aufhören sollten, einfache Abnickkraft zu spielen!

Franz-Josef Holzenkamp antwortete am 12.12.2012

Sehr geehrter Herr McNamara,

vielen Dank für Ihr Frage vom 29. November 2012 zur Abstimmung zum Hilfsprogramm für Griechenland am 30. November 2012.

Bei dieser Abstimmung ging es nicht um neue Gelder für Griechenland, sondern um Anpassungen des bestehenden EFSF-Programms, dem sogenannten Griechenland II-Paket. Die Laufzeit und das Volumen bleiben unangetastet.

Bereits zu Beginn der Debatte um die Eurokrise wurde deutlich, dass die Entscheidungen über Finanzhilfen nicht Beratungszeiten von mehreren Wochen in Anspruch nehmen können. Die überaus angespannte Situation in der Eurozone verlangt zügige, aber selbstverständlich auch mit der notwendigen Sorgfältigkeit getroffene Entscheidungen. Das war auch dieses Mal so: Der Bundesregierung musste noch vor den abschließenden Gesprächen der Eurogruppe am 13. Dezember 2012 der Rücken gestärkt werden, um eine pünktliche Auszahlung der nächsten vereinbarten Tranche zu gewährleisten. Damit hat der Deutsche Bundestag ein klares Zeichen der europäischen Solidarität gesetzt und zur Beruhigung der internationalen Finanzmärkte beigetragen. Voraussetzung für die Auszahlung ist allerdings eine erfolgreiche Schuldentragfähigkeitsanalyse, deren Ergebnisse noch ausstehen.

Die Bundestagsfraktionen stehen dazu im regelmäßigen Austausch mit dem Bundesfinanzministerium und den Partnern auf europäischer und internationaler Ebene. Viele Dokumente und Zwischenstände sind daher bereits im Vorfeld verfügbar und entsprechend für die Abgeordneten einsehbar.

Eine mögliche Verzögerung der Hilfszahlungen durch eine spätere Abstimmung wäre zudem für die Menschen in Griechenland aufgrund der Reformfortschritte nicht gerechtfertigt. Denn die neusten Zahlen belegen, dass Griechenland verstanden zu haben scheint und massive Einsparungen und Ausgabenkürzungen vorgenommen hat.

Diesen Weg gilt es jetzt konsequent fortzusetzen und zu unterstützen. Zudem bleibt es dabei: Die Finanzhilfen sind an strikte Auflagen gebunden. Griechenland erhält diese nur, wenn es sich streng an die vereinbarten Reformbedingungen hält und konsequent seine Schulden abbaut.

Mit freundlichen Grüßen
Franz-Josef Holzenkamp

41 Bürger haben die Antwort empfohlen

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