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Sehr geehrte Herr Gröhe,
Bin ich als Wähler unwürdig von Ihnen eine Antwort zu erhalten?
Ich habe gefragt warum Deutschland vom Euro profitiert Aber im Kreis Neuss die kaputtesten Straßen Deutschlands zu finden sind?
Ich warte immer noch auf eine konkrete Antwort von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Hermann Bodewig
Sehr geehrter Herr Bodewig,
ich darf Ihnen zunächst mitteilen, dass mir eine E-Mail, in der Sie mich nach den Vorteilen des Euro für die Bundesrepublik Deutschland gefragt haben, nicht zugegangen ist.
Gerne weise ich darauf hin, dass die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in vielfältiger Weise von der europäischen Gemeinschaftswährung profitieren. Der Euro fördert Arbeit und Wohlstand – gerade in Deutschland. Knapp 60 Prozent unserer Exporte gehen in die Staaten der Europäischen Union, fast 40 Prozent der deutschen Exporte allein in die Eurozone. Unsere Wirtschaft profitiert überdies davon, dass es in der Eurozone keine Wechselkursschwankungen mehr gibt. Deutsche Unternehmen sparen dadurch Jahr für Jahr Kosten in erheblichem Umfang. Gäbe es die D-Mark noch, hätte es die deutsche Wirtschaft auf den internationalen Märkten viel schwerer, weil die D-Mark sicher höher bewertet wäre als andere Währungen.
Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von der beschriebenen Entwicklung: Preistransparenz und ein stärkerer Wettbewerb auf dem europäischen Markt führen zu größerer Produktvielfalt und günstigeren Preisen.
Der Euro stärkt zudem die Bedeutung Europas. Nach dem US-Dollar ist der Euro zur zweitwichtigsten Währung weltweit geworden. Der Euro ist für die europäische Integration unverzichtbar – und ein starkes Europa ist auch für ein starkes Deutschland eine wesentliche Voraussetzung.
Dass mir die Beantwortung aller Bürgeranfragen besonders am Herzen liegt, ist Ihnen gewiss anhand der umfassenden E-Mail deutlich geworden, die ich Ihnen am 16. April zu Ihren Anmerkungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zugeschickt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
9 Bürger haben die Antwort empfohlen
Sehr geehrter Herr Gröhe,
die Bundesregierung plant einen Gesetztesentwurf zur Sterbehilfe, der am 31.01.2013 im Bundestag verabschiedet werden soll. (Siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711126.pdf). Im Artikel 2 des zu ändernden §217 wird die Sterbehilfe von Angehörigen und Nahestehenden straffrei gestellt. Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz sehr schwammig und kann der Euthanasie und dem Verbrechen Tor und Tür öffnen.
Erst vor kurzem hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, der die Abtreibung von Kindern mit Downsyndrom straffrei stellt. Ist so etwas nicht Eugenik? Ich frage mich da: Deutschland, wohin geht die Reise?
Zufällig ziemlich genau vor 80 Jahren hat in Deutschland ein düsteres Kapitel begonnen. Euthanasie und Eugenik sind Begriffe aus dieser dunklen Vergangenheit. Wer garantiert uns eigentlich die Freiheit hier in Deutschland? Wer vertritt unsere christlichen Interessen in der Öffentlichkeit und in der Politik?
Wenn erstmal die aktive Sterbehilfe legalisiert ist, dann ist es auch nicht mehr weit bis zur legalisierten Euthanasie. Hoffentlich kommt nicht später mal jemand auf die Idee, das Problem der vielen älter werdenden Menschen in Deutschland durch Legalisierung der Euthanasie zu regeln. ...Bitte verhindern Sie die aktive Sterbehilfe straffrei zu stellen. Danke!
Mit freundlichem Gruß
Andreas Franke
Sehr geehrter Herr Franke,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Januar 2013. Gerne lasse ich Ihnen einige grundlegende Informationen zum "Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung" zukommen.
Eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ist mit den ethischen Überzeugungen der CDU Deutschlands nicht vereinbar. Aktive Sterbehilfe ist die gezielte Herbeiführung des Todes eines anderen durch aktives Handeln auf den ausdrücklichen Wunsch des Sterbewilligen hin – z. B. durch Verabreichung einer tödlichen Spritze oder eines tödlichen Medikaments. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland als so genannte "Tötung auf Verlangen" strafbar (§ 216 Strafgesetzbuch). Der Ihrerseits angesprochene Gesetzentwurf sieht insofern gerade keine Änderung vor.
Beihilfe zur Selbsttötung ist dagegen die Hilfeleistung zur Selbsttötung eines anderen – z.B. durch Beschaffung und Bereitstellung eines tödlichen Medikaments. Eine solche Beihilfe zur Selbsttötung ist bisher in Deutschland nicht strafbar. § 217 Absatz 1 Strafgesetzbuch soll nach dem derzeit diskutierten Gesetzentwurf vorsehen, dass die Beihilfe zur Selbsttötung künftig strafbar ist, wenn sie gewerbsmäßig erfolgt, d.h.: mit Wiederholungs- und Gewinnerzielungsabsicht. Ein bisher strafloses Verhalten soll also unter Strafe gestellt und nicht etwa ein bisher strafbares Verhalten straffrei gestellt werden.
Der in Ihrer Anfrage kritisierte Entwurf für § 217 Absatz 2 Strafgesetzbuch sieht lediglich für bestimmte Personen eine Ausnahme von der Teilnahme-Strafbarkeit vor, wenn sich diese als Anstifter oder Gehilfen an einer Selbsttötung beteiligen. Diese Ausnahme bezieht sich selbstverständlich nicht auf den Täter. Sie gilt vielmehr für Angehörige des Suizidwilligen oder ihm nahestehende Personen, sofern diese bei ihrer Unterstützung nicht gewerbsmäßig handeln.
Der Gesetzentwurf soll also die Möglichkeit zur straffreien Sterbehilfe einschränken, nicht ausweiten. Zudem darf ich darauf hinweisen: Wir nehmen die von Ihnen und anderen – beispielsweise auch von den beiden großen Kirchen – geäußerten Befürchtungen sehr ernst und werden diese auch im weiteren parlamentarischen Verfahren immer wieder vorbringen. Zugleich können wir nicht verschweigen, dass unser Koalitionspartner, die FDP, jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereit ist, über die im Koalitionsvertrag verabredete Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung hinaus eine Rechtsverschärfung vorzunehmen.
Eine Zustimmung zu dem angesprochenen Gesetzentwurf wäre für mich in jedem Fall mit der Verpflichtung verbunden, die weitere Entwicklung in diesem Bereich sehr aufmerksam zu verfolgen, um immer wieder zu prüfen, ob weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
29 Bürger haben die Antwort empfohlen
Sehr geehrter Herr Gröhe,
seit Monaten verfolge ich die Debatte und die Entscheidungen bzgl. des ESM. Trotz der Verankerung von Entscheidungen im Bundestag bin ich zunehmend beunruhigt über die Art der recht einfachen und der durchweg positiven Kommunikation zu diesem komplexen und sehr ernsten Thema. Letztlich ist eine falsche Entscheidung an dieser Stelle schon recht fatal für die Folgegenerationen...
Sicherheit ist relativ, aber ich würde mir wünschen, dass eine kritische Diskussion zu diesem Thema mehr Raum bekommt, als es derzeit offensichtlich "statthaft" ist.
Die Verantwortung auf den Schultern der Entscheidungsträger ist sehr hoch, daher muss eine offenere Auseinandersetzung über Entscheidungen, die uns alle nachhaltig angehen, gefördert werden. Mir ist bewusst, dass dies auch viel Mut bedeutet, grad weil die Zeit drängt...!
Mich würde interessieren, wie Sie dies als wichtige politische Person meines Wahlkreises betrachten, vielen Dank dafür!
Mit freundlichem Gruß von Detlef Volke
Sehr geehrter Herr Volke,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 31. August.
Ihre Ausführungen habe ich mit großem Interesse gelesen. Gleichwohl haben mich Ihre Anmerkungen ein wenig überrascht. Ich bin der Ansicht, dass in der Diskussion um die europäische Staatsschuldenkrise im allgemeinen und den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im besonderen jederzeit auch kritische Stimmen ausführlich und öffentlich zu Wort kommen. Das gilt nicht nur für die verschiedenen Aussprachen, die im Deutschen Bundestag zu den genannten Themen in den vergangenen Jahren und Monaten stattgefunden haben. Das sachlich kontroverse, im Tonfall aber respektvolle Ringen um politische Entscheidungen in der aktuellen Krise spiegelt sich bundesweit auch in der Tagespresse und in Wochenzeitungen, in zahlreichen Talkshows sowie bei Fachtagungen, Workshops und Abendveranstaltungen vieler politischer Stiftungen und wissenschaftlicher Einrichtungen. Ich selbst halte die Politik von Angela Merkel für ebenso umsichtig wie ziehlführend. Das gilt insbesondere in Fragen der europäischen Finanz- und Wirtschaftspolitik. Dennoch ist es auch für mich – ebenso wie für zahlreiche andere Politikerinnen und Politiker der Unionsparteien und der FDP – selbstverständlich, dass ich davon abweichende oder gegenteilige Meinungen anhöre, um dann darüber in fairen und offenen Gesprächen zu diskutieren. Dies ist für unser demokratisches Gemeinwesen unverzichtbar.
Nicht zuletzt hat in den vergangenen Monaten die Zahl der Bürgeranfragen zur europäischen Staatsschuldenkrise auch in meinem Bundestagsbüro deutlich zugenommen. Dabei ist mir deutlich geworden, dass viele Bürgerinnen und Bürger mit den zentralen Punkten, aber auch mit vielen Einzelheiten der europäischen Staatsschuldenkrise immer besser vertraut werden. Dies begrüße ich ausdrücklich. Denn dass sich die Bürgerinnen und Bürger in die politischen Diskussionen einbringen, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende und lebendige Demokratie. Hilfreich sind dafür auch die neuen Wege der gemeinschaftlichen Kommunikation, die das Internet mit Onlineforen, Chatrooms und sozialen Netzwerken eröffnet hat.
Die Diskussion um den ESM wird vielstimmig, lebhaft, fair und immer auch angemessen kritisch geführt – und so soll und wird es auch bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
________________________________________
Deutscher Bundestag
Abgeordnetenbüro Hermann Gröhe, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030/227-77321
Telefax: 030/227-76249
E-Mail: hermann.groehe@bundestag.de
48 Bürger haben die Antwort empfohlen
Sehr geehrter Herr Gröhe,
Wie stehen Sie zu einer Rückholung der Währungshoheit? Steht diese nicht für die Souveränität eines Volkes und für die Volkswirtschaft? Ist es nicht so, dass eine Gemeinschaft erst aus der jeweiligen Souveränität des einzelnen Staates erstehen kann?
Über Ihre Antwort freue ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Magdalena Börsig-Hover
Sehr geehrte Frau Dr. Börsig-Hover,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur europäischen Finanzpolitik vom 23. Juli 2012, die ich mit Interesse gelesen habe. Zunächst bitte ich um Verständnis dafür, dass ich nach meinem Familienurlaub in der parlamentarischen Sommerpause erst jetzt dazu komme, Ihnen zu antworten.
Der Begriff der „Währungshoheit“ wurde und wird gerne von jenen kritischen Stimmen verwendet, die in der Ablösung vieler nationaler Währungen durch den Euro die zentrale Ursache für die krisenhafte finanzpolitische Entwicklung der letzten Jahre sehen. Gerne nutze ich daher meine Antwort an Sie für zwei grundlegende Anmerkungen.
1.) Die Krise, welche Europa bzw. die Eurozone erfasst hat, ist keine Krise unserer gemeinsamen europäischen Währung. Vielmehr handelt es sich um eine Staatsschuldenkrise, die auf die verfehlte nationale Haushaltspolitik mehrerer Staaten der Europäischen Union in den vorangegangenen Jahrzehnten zurückzuführen ist. Die Verschuldung der von der Krise am härtesten getroffenen Staaten hatte bereits lange vor der Einführung des Euro ein nicht mehr zu verantwortendes Ausmaß angenommen und ist von der Erfolgsgeschichte des Euro getrennt zu betrachten.
2.) Mit Blick auf die aktuellen Maßnahmen zur nachhaltigen Bewältigung der Schuldenkrise ist mir daran gelegen zu betonen: Deutschland bzw. der Deutsche Bundestag nimmt seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) auch weiterhin in vollem Umfang wahr. Alle wesentlichen Entscheidungen, die der ESM treffen kann, müssen einstimmig durch den Gouverneursrat des ESM getroffen werden. Das gilt auch und gerade für die Gewährung finanzieller Hilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital.
Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat dabei in allen wichtigen Entscheidungen des ESM über ein Vetorecht. Mit dem ESM-Finanzierungsgesetz ist dieses Vetorecht dem Bundestag übertragen worden, indem dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat ein umfangreicher Parlamentsvorbehalt vorgeschaltet wurde. Hat der Bundesfinanzminister als deutscher Vertreter im Gouverneursrat nicht die Zustimmung des Bundestages, muss er mit Nein stimmen.
Aufgrund dieser bewusst verankerten gesetzlichen Regelung muss der Deutsche Bundestag immer dann vorher zustimmen, wenn der ESM ein neues finanzielles Risiko eingeht. Das ist insbesondere bei Entscheidungen über neue Hilfsprogramme oder bei Änderungen von bestehenden Programmen der Fall.
Insofern ist klar: Die Ihrerseits angemahnte Souveränität Deutschlands ist auch innerhalb der Europäischen Union bzw. bei der Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise gewahrt. Abschließend darf ich darauf hinweisen: Die wiederholt eingeforderte Rückkehr zur D-Mark wäre ein verhängnisvoller Schritt in die falsche Richtung.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
________________________________________
Deutscher Bundestag
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