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Ich schreibe Ihnen heute als besorgter Bürger. Mein Anliegen betrifft den ESM. Natürlich muss ich eingestehen, dass ich nicht viel von Politik verstehe und dass Sie als Befürworter des ESM sicher Gründe haben, die Sie als richtig erachten in Hinsicht auf das „Ganze“.
Mich beunruhigt allerdings (nur) ein Teil des Ganzen und das ist die undemokratische Leitung und Verwaltung des ESM. Die Tatsache dass der Gouverneur und das Direktorium unbegrenzt, einen prozentual bedenklich hohen Teil des deutschen Kapitals anfordern können, dabei völlige Narrenfreiheit haben und nicht einmal demokratisch gewählt wurden, beunruhigt mich sehr.
Bitte erklären Sie mir, wie Sie diese Fakten hinnehmen können. Und benutzen Sie dabei bitte nicht das Wort „Solidarität“. Sie sind dem deutschem Volk verpflichtet und dieses schreit nicht gerade nach Einsparungen in Bildung, Rente und Sozialhilfe um finanzielle Mittel mobil zu machen für Länder, denen das Volk gar nicht solidarisch gegenüber stehen will. Das Volk hat eine Meinung und die Regierung muss diese vertreten. Egal ob das im Ausland unsolidarisch scheint oder nicht.
Mit diesem Schreiben möchte ich den Stimmen gegen den ESM eine hinzufügen. Ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme, Ihre Stimme gegen den ESM und darum, sich für eine Volksabstimmung einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Bertram
1 Bürger hat sich der Frage angeschlossen 9 Bürger haben die Frage empfohlen
Wie stehen Sie, als Abgeordneter meines Wahlkreises,zu den Entscheidungen zum ESM-Vertrag?
Bedenken Sie bei Ihren Abstimmungen, daß Sie die Bevölkerung Ihres Wahlkreises vertreten, oder ist dies für Sie nicht relevant, daran zu denken, wenn ihre Partei die Zukunft seiner Bürger nicht umfassend dabei einbezieht?
Ich als aktiver Nochwähler wünsche mir, daß in einem angeblich demokratischen Land bei solchen politischen Entscheidungen deutlich mehr die Bedenken der Masse des Volkes in Betracht kommen sollten. Oder sind Sie sich auch sicher, daß die immer wiederkehrenden Rettungsversprechungen für unsere Zukunft und die unserer Nachkommen,wirklich wirksam werden, wenn dadurch die Gesamtverschuldung unseres und der anderen EU-Länder dadurch stetig steigt?
Ich und viele Menschen im Land sind da völlig anderer Ansicht.
Danke für Ihre eventuelle Antwort.
Mit freunmdlichem Gruß
H. Keim
1 Bürger hat sich der Frage angeschlossen 19 Bürger haben die Frage empfohlen
Kennen Sie M. Thatcher's empörte Reaktion: "I want my money back."? Ich fordere Sie auf, dafür zu sorgen, dass ich mein Geld aus Griechenland zurückerhalte.
Wer sich wie die BT-Abgeordneten derart von griechischen Politikern anlügen lässt, wie bisher geschehen, hat selbst ein gestörtes Verhältnis zur Wahrheit.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Petrauschke
kein Bürger hat sich der Frage angeschlossen 19 Bürger haben die Frage empfohlen
Sehr geehrter Abgeordneter Kekeritz
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie dem dauerhaften „Euro-Rettungsschirm“ ESM im Bundestag zustimmen werden?
Ich wende mich an Sie, weil Sie für unseren Wahlkreis Fürth
in den Bundestag gewählt wurden. Noch in diesem Frühjahr werden Sie voraussichtlich über den dauerhaften „Euro-Rettungsschirm“ ESM im Bundestag abstimmen. Ich lehne den ESM ab, weil er unsere nationale Souveränität, unsere Demokratie, unsere Freiheit und unser Einkommen und Vermögen in großem Ausmaß bedroht. Meine Meinung dazu wird von der überwiegenden Mehrheit der deutschen Bevölkerung geteilt.
Ich fordere Sie deshalb auf, dem Willen der Menschen zu entsprechen und gegen den ESM zu stimmen. Bitte informieren Sie auch andere Abgeordnete zu: Strafgesetzbuch Besonderer Teil (§§ 80 - 358) 22. Abschnitt - Betrug und Untreue (§§ 263 - 266b) § 266 Untreue (siehe abschließende Begründung unten)
Ihr Abstimmungsverhalten werde ich beobachten. Es wird auf der Seite Abgeordneten-Check.de dokumentiert.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Melchior
Begründungen, die alle Abgeordnete BINDEN:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html
…. nur nach Maßgabe der Gründe dieser Entscheidung mit dem Grundgesetz vereinbar und die Begleitgesetzgebung teilweise verfassungswidrig ist…..
…. Soweit im öffentlichen Raum verbindliche Entscheidungen für die Bürger getroffen werden, insbesondere über Eingriffe in Grundrechte, müssen diese Entscheidungen auf einen frei gebildeten Mehrheitswillen des Volkes zurückreichen.
Rand# 216 komplett:
c) Das demokratische Prinzip ist nicht abwägungsfähig; es ist unantastbar (vgl. BVerfGE 89, 155 <182>). Die verfassungsgebende Gewalt der Deutschen, die sich das Grundgesetz gab, wollte jeder künftigen politischen Entwicklung eine unübersteigbare Grenze setzen. Eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche die in Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig (Art. 79 Abs. 3 GG). Mit der sogenannten Ewigkeitsgarantie wird die Verfügung über die Identität der freiheitlichen Verfassungsordnung selbst dem verfassungsändernden Gesetzgeber aus der Hand genommen. Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch.
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/37944857_kw09_neunergremium/index.html
Mit Definitionsargumentationen ist in keiner Weise zu rechtfertigen, dass nicht die Gesamtheit des Bundestages das Abstimmorgan für Entscheidungen mit DIESER TRAGWEITE ist.
Zitat Kekeritz: „Über den von Ihnen erwähnten ESM wird erst im Frühjahr 2012 abgestimmt. Sie können aber sicher sein, dass wir Grünen keiner unbegrenzten Budgetermächtigung des ESM zustimmen werden was im Übrigen auch gegen die Verfassung verstieße. Das Bundesverfassungsgericht hat uns in dieser Sache auch Recht gegeben.“
NUR ein Volksentscheid würde einen dauerhaften „Euro-Rettungsschirm“ ESM legitimieren!
Auch alle anderen Abgeordneten machen sich strafbar, wenn Sie wider die (mehrheitlichen) Vermögensinteressen der deutschen Bürger verstoßen:
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) 22. Abschnitt - Betrug und Untreue (§§ 263 - 266b)
§ 266 Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was sagt ein Anwalt dazu:
"Nach § 266 StGB beträgt der Strafrahmen einer "einfachen" Untreue bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Die EU-Milliarden-Veruntreuung dürfte wegen des großen Ausmaßes des Vermögensschadens jedoch den Tatbestand des besonders schweren Falls der Untreue erfüllen (§ 266 i.V.m. § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StGB). Der BGH (Bundesgerichtshof) sieht das Tatbestandmerkmal des Vermögensverlustes großen Ausmaßes als erfüllt an, sobald der Schaden ca. 50.000,- EUR beträgt. Der Strafrahmen reicht hier von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe."
Was sagt „Bürger“ dazu:
Seit dem gegen die Mastrichtverträge, den Lissabonvertrag und das Urteil des Verfassungsgerichts dazu verstoßen wird, ist der Tatbestand der Untreue großen Ausmaßes wohl erwiesen.
Alle Abgeordneten MÜSSTEN über Parteigrenzen hinweg nach ihrem Gewissen einen Volksentscheid fordern zu einem „Euro-Rettungsschirm“ ESM, dessen Umfang und Weichenstellung bestimmend über fremde Vermögensinteressen großen Ausmaßes für alle Staatsbürger wäre.
4 Bürger haben sich der Frage angeschlossen 30 Bürger haben die Frage empfohlen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kekeritz,
ich wende mich an Sie, weil Sie für den Wahlkreis Fürth in den Bundestag gewählt wurden. Noch in diesem Frühjahr werden Sie voraussichtlich über den dauerhaften "Euro-Rettungsschirm" ESM im Bundestag abstimmen. Ich lehne den ESM ab, weil er die bereits an Brüssel, durch einige EU-Verträge, reichlich übertragene nationale Souveränität noch in erheblichem Maße ergänzen wird. Aufgrund dieser fortgesetzten Übergabebereitschaft des Bundestages und des Bundesrates, wird unsere Demokratie, unsere Freiheit und unser hart verdientes Einkommen und Vermögen akut bedroht. Wer sich aber über die diesbezügliche Meinung der Wählerschaft anhand von Leserbriefen, Blogs und Kommentaren informiert, erkennt sofort, daß eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung und somit auch der Wähler in Ihrem Wahlkreis diese Ansicht der Mitglieder der Regierungsorgane nicht teilt.
Ich fordere Sie deshalb auf, dem Willen der Menschen zu entsprechen und gegen den ESM zu stimmen. Ihr Abstimmungsverhalten werde ich beobachten. Es wird auf der Seite Abgeordneten-Check.de dokumentiert. Ich sage klar:
Wenn Sie gegen den ESM stimmen, werde ich Sie und Ihre Partei bei der nächsten Bundestagswahl unterstützen. Ich werde darüber hinaus möglichst viele Personen aus meinem Umkreis von Ihrem Abstimmungsverhalten informieren und für Sie sowie Ihre Partei werben.
Stimmen Sie jedoch für den ESM, werde ich Sie und Ihre Partei bei der nächsten Bundestagswahl nicht mehr unterstützen. Auch in diesem Fall werde ich möglichst viele Personen aus meinem Umkreis von Ihrem Abstimmungsverhalten informieren.
Deshalb bitte ich Sie hiermit, mir im voraus mitzuteilen, wie Sie abstimmen werden.
Mit freundlichen Grüßen
14 Bürger haben sich der Frage angeschlossen 32 Bürger haben die Frage empfohlen
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