MdB-Profil: Jürgen Koppelin

Jürgen Koppelin

    FDP

    Wahlkreis:
    Steinburg - Dithmarschen Süd
    Ergebnis:
    12,8%
    Wohnort:
    Bad Bramstedt
    Beruf:
    Rundfunk-Redakteur
    Geburtstag:
    14.09.1945
    Portrait Jürgen Koppelin
    Ausschuß-Mitgliedschaften:
    Haushaltsausschuß (Ordentliches Mitglied) / Verteidigungsausschuß (Stellvertretendes Mitglied) / Ausschuß für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Stellvertretendes Mitglied)
    Nebentätigkeiten:
    Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH, Eschborn, Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich / TellSell Consulting GmbH, Frankfurt/main, Mitglied des Beirates / Deutschlandradio, Köln, Berlin, Mitglied des Hörfunkrates / Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt/Main, Mitglied des Verwaltungsrates
    Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen:
    Aktion Deutschland Hilft e.V., Bonn, Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich / Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e.V., Berlin, Vizepräsident, ehrenamtlich / Deutsches Institut für Reines Bier e.V., Berlin, Vizepräsident, ehrenamtlich / Otto-von-Bismarck-Stiftung, Friedrichsruh, Stellv. Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
    Portrait Jürgen Koppelin
    EU-Referendum jetzt!, Unentschieden, Antwort lesen
    Helft LEBEN - nicht TÖTEN!, Keine Antwort
    JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!, Befürworter, Antwort lesen
    Schluß mit Schuldenunion. Raus aus dem ESM. Zurück zu Demokratie, Befürworter, Antwort lesen
    PID stoppen - Selektion verhindern, Blockierer, Antwort lesen
    Subventionsabbau jetzt!, Befürworter
    Männerfeindlichkeit stoppen !, Keine Antwort
    Familienfaire Sozialreform anpacken, Keine Antwort
    Kein Steuergeld für Griechenlands Schulden!, Keine Antwort
    Familienlasten gerecht ausgleichen. Gute Scheine statt Gutschein, Keine Antwort
    Unseren Kindern das volle Existenzminimum, Keine Antwort
    Kindergartenpflicht verhindern, Keine Antwort
    Steuererhöhungen verhindern, Befürworter

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Fragen & Antworten

Betreff: ESM-Vertrag
Allgemein: | 24.09.2012 | Verfasst von: Klaus Steep

Wer soll das noch stemmen und das Geld in die Töpfe einzahlen? Die Arbeitnehmer mit dem Mindestlohn? Kleinunternehmer oder der Mittelstand, die bald nicht mehr aufrecht stehen können? Oder etwa die Konzerne....? Und wenn die Regierung sich der Verantwortung entledigt und alles Brüssel überlässt, wie schnell, lange und hart sollen wir noch arbeiten?
Klaus Steep

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Betreff: Ihre Verantwortung
EU: | 25.07.2012 | Verfasst von: Koebbel

Können Sie es verantworten, dass durch den ESM-Vertrag wesentliche Paragraphen unseres
Grundgesetzes einfach ignoriert und gebrochen werden? Jeder, der dieses befürwortet, solltet vor ein Gericht gestellt werden, dass nach den Prinzipien des Grundgesetzes urteilt und nicht nach politischer Richtung.
Manfred Koebbel,Dipl.-Betriebswirt

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Betreff: ESM-Vertrag
EU: | 22.06.2012 | Verfasst von: Storm

Guten Tag,
wie wollen Sie verhindern, daß das ESM-Direktorium unbegrenzt Geld nachfordern kann und Deutschland zahlen muß, da es gegen das Direktorium weder Widerspruch einlegen nochklagen kann?
Wie soll Deutschland seine Schuldenpolitik in den Griff bekommen, wenn es hunderte von Milliarden Euro an Brüssel, bzw. andere Länder, bzw. Banken verteilt? Wie wollen Sie verhindern, daß der Euro und die Schulden Europa letztlich zerteilen und zu Bürgerkrieg führt? Wie wollen Sie Demokratie noch vertreten, wenn in Wirklichkeit die wichtigen, d.h.finanziellen Entscheidungen am Parlament vorbei und sogar an Deutschlands Regierung vorbei in Brüssel getroffen werden? Wie soll das verhindern, daß immer mehr Menschen nicht mehr wählen und sich für Politik nicht mehr interessieren? Wo bleibt die wirkliche Mitbestimmung der Menschen real im Alltag und für das, was alle betrifft? Was soll eine gewollte Gleichmacherei in Europa, wo jeder weiß, daß die Wirtschaft, Gesellschaft und Politik überall verschieden ist? Wird nicht gerade mit immer mehr Europa-Zentrierung das zerstört, was Europa ausmachen könnte, nämlich eine bunte Vielfalt von Entwürfen, die in Verschiedenheit miteinander freundschaftlich umgehen? Wie verhindern Sie eine abgehobene Eurokraten-Diktatur, z.B. durch das per ESM-Vertrag nicht und durch niemand kontrollierbare und niemandem Rechenschaft schuldende und nicht absetzbare ESM-Direktorium? Warum wird nicht wirklich Wort für Wort der ESM-Vertrag öffentlich diskutiert? Warum werden nicht die Menschen bei uns und in den anderen Ländern gebeten, jeweils selbst darüber abzustimmen? Wollen Sie und die FDP zum Steigbügelhalter einer neuen Brüsseler Diktatur werden? Oder sind Sie und die FDP, wie es immer wieder vorgeworgen wird, antidemokratisch und abhängig von einer gewissen Lobby?

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Betreff: matthiasgertz@mac.com
Finanzen: | 03.05.2012 | Verfasst von: Matthias Gertz

ESM


Sehr Geehrter Herr Koppelin,

ich las, dass "Bedenken gegen den ESM nachvollziehen und die aktuelle Entwicklung selbst kritisch verfolgen".
Darüber freue ich mich.

Ferner las ich, dass Sie der Meinung sind, "durch den ESM-Vertrag wird das Haushaltsrecht des Bundestages nicht beschnitten."
Das kann ich nicht nachvollziehen.
Soweit ich das verstanden habe ist die ganze Konstruktion des ESM (Gouverneursrat, Immunität, keine externe Kontrolle, jederzeit das Recht Gelder abzurufen) zutiefst undemokratisch und zudem mit Rechten ausgestattet, die sehr wohl unsere finanzielle Souveränität betreffen.


Die Eckdaten so wie ich sie verstanden habe:

Höhe und Haftung (Art. 8–11, 36)
Das Grundkapital des ESM, das jederzeit erhöht wer- den kann, beträgt bislang offiziell 700 Milliarden Euro, das anfänglich einzubringende Eigenkapital 80 Milliarden Euro. Das restliche Geld kann bei Bedarf jederzeit abgerufen werden. Gemäß dem Beitragsschlüssel hat Deutschland einen Anteil von etwas mehr als 27 % an der Gesamtsumme, was einen Haftungsrahmen von rund 190
Mrd. Euro ergibt.
Die Haftung jedes ESM-Mitglieds ist zwar auf seine Einlage auf das Grundkapital zum Emissionskurs beschränkt, allerdings können neue Kapitalanteile auch zu anderen Kursen als dem Nennwert ausgegeben werden (hier versteckt sich die Möglichkeit zur Hebelung), so dass eine unbegrenzte Vergabe und damit auch unbegrenzte Haftung möglich ist. Zudem kann das Stammkapital auch jederzeit erhöht werden. Da sich die ESM-Mitglieder „unwiderruflich und bedingungslos“ bereit erklären, das Geld „binnen 7 (sieben) Tagen“ zur Verfügung zu stellen, wird mit dem Vertrag de facto in das nationale Haushaltsrecht der Mitgliedsstaaten eingegriffen, ohne dass der einzelne Mitgliedsstaat die Möglichkeit bzw. die Zeit hat, sich damit zu befassen bzw. dem Kapitalabruf zu widersprechen.

Führung / Entscheidung (Art. 4–7, 32)

Der ESM besteht aus einem Gouverneursrat, einem Direktorium und einem Geschäftsführenden Direktor. Der Gouverneursrat wird aus den Finanzministern der Länder bestehen. Dieser bestimmt den geschäftsführenden Direktor, der als gesetzlicher Vertreter des ESM tätig wird und die laufenden Geschäfte des ESM gemäß den Weisungen des Direktoriums führt. Jedes Gouverneursratsmitglied bestellt zudem einen Direktor.
Dass alle Macht beim Gouverneursrat bleibt und ein Mitgliedsstaat nicht aus der Reihe tanzen kann, machen folgende beiden Regelungen deutlich:
- Zahlt ein ESM-Mitglied einen fälligen Betrag ganz
oder teilweise nicht, ist diesem für die Dauer dieses Versäumnisses die Ausübung seiner Stimmrechte untersagt.
- Bei Streitigkeiten zwischen einem Mitglied des ESM und dem ESM oder zwischen Mitgliedern des ESM entscheidet der Gouverneursrat. Das Stimmrecht der Gouverneursratsmitglieder der betroffenen ESM-Mitglieder wird für diese Entscheidung ausgesetzt.
Anders ausgedrückt: Wenn sich jemand weigert zu zahlen oder anderer Meinung ist, wird er ausgeschlossen und der Rest der Mitglieder kann einfach über das Mitglied hinweg die Entscheidung wie gewünscht treffen. So sieht moderne Demokratie aus!

Demokratische Kontrolle (Art. 24, 25)

Eine Kontrolle des ESM findet nur über einen „internen“ Rechnungsprüfungsausschuss statt, dessen drei Mitglieder vom Gouverneursrat ernannt werden. Zwar erfolgt die Prüfung der Rechnungsführung des ESM durch unabhängige externe Prüfer, da diese allerdings vom Gou- verneursrat bestätigt, d. h. bestellt, werden, dürfte man es mit der „Unabhängigkeit“ im Zweifelsfall nicht zu genau nehmen. Wo auf dieser Welt darf sich denn eine Institution die eigenen Prüfer aussuchen? Einer Kontrolle durch Dritte unterliegt der ESM damit nicht.

Rechtsstaatliche Kontrolle (Art. 27, 30)

Der Vertragsentwurf: „Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen unabhängig von ihrem Standort und Besitzer umfassende gerichtliche Immunität“. Sie sind unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, von „Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede ahndere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzesweg befreit.“ Die Archive des ESM und alle ihm gehörenden oder in seinem Besitz befindlichen Dokumente sowie die Räumlichkeiten sind unverletzlich. De facto gibt es also für niemanden auch nur die kleinste Möglichkeit, das Handeln der Personen in irgendeiner rechtsstaatlichen Form zu überprüfen. Dass natürlich auch alle Personen Immunität besitzen, versteht sich von selbst.

Fazit:
Der ESM-Vertrag ist ein totalitärer Anschlag auf das geltende deutsche Verfassungsrecht, auf die Demokratie, auf das Primat der Parlamente der europäischen Länder, auf die Nationalstaaten selbst, auf die europäischen Steuerzahler, sogar auf diejenigen, die noch gar nicht geboren sind. Der Vertrag ist ein Anschlag auf die soziale Marktwirtschaft – und er widerspricht jeder ökonomischen Vernunft. Daher sei an dieser Stelle auch nochmals auf Art. 20 GG hingewiesen.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokrati- scher und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Ich fordere Sie auf: Stoppen Sie diesen Wahnsinn. Und ich freue mich, wenn Sie mich zu Ihrem Meinungsbildungsprozess auf dem Laufenden halten. Vielen Dank.

Beste Grüße,
Matthias Gertz

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Betreff: Waffenverbot der Bündnis 90/ Die Grünen
Recht: | 14.11.2011 | Verfasst von: Stefan Gohl

Sehr geehrter Herr Koppelin,

in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes vom 09.11.2011 fordert die Partei "Bündnis 90/ Die Grünen" das Verbot von "halbautomatischen Schusswaffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut sind".

Zur Begründung beruft sich die Partei "Bündnis 90/ Die Grünen":

1. Auf den Massenmord von Andreas Breivik. Dazu ist an zu merken, dass in Norwegen bereits ein Verbot von sogenannten "Anscheinswaffen" existiert und die Taten mit einem in den USA sehr gebräuchlichen Jagdgewehr, einem -eben nicht kriegswaffenähnlich aussehenden- Ruger Mini 14 Ranch Rifle begangen wurden. Ein Verbot von "halbautomatischen Schusswaffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut sind" hätte die Morde also nicht verhindert.

2. Auf die, diplomatisch ausgedrückt, "Annahme", dass sich solche Waffen weder für Sportschießen noch zur Jagdausübung eignen und es daher keinen Grund für den Bürger gibt, solche Gewehre zu besitzen. Auch diese "Annahme", man kann auch von einer Lüge sprechen, ist falsch, denn:

- Bei den vom Innenministerium anerkannten Verbänden "Bund Deutscher Schützen", "Bund Deutscher Militär und Polizeischützen" und der "Deutschen Schießsport Union" existieren viele sportliche Disziplinen, bei denen Waffen zum Einsatz kommen, die unter das von "Bündnis 90/ Die Grünen" geforderte Verbot fallen würden.

- Werden von vielen Jägern militärisch aussehende Halbautomaten verwendet, da sich diese auf Grund ihrer Kombination von Präzision, Schussfolge und Funktionssicherheit besonders für die sogenannte Drückjagd eignen.

3. Auf die Tatsache, dass es in der Vergangenheit zu Polizeieinsätzen gekommen ist, bei denen die Einsatzkräfte auf zumeist Jugendliche trafen, die im öffentlichen Raum mit Waffen-Imitaten „spielten“. Es handelte sich hier um Softair oder Spielzeugwaffen, die äußerlich einer Kriegswaffe ähneln. Dass das Führen eines solchen Imitates in der Öffentlichkeit schon seit längerem durch das Waffengesetz verboten ist wird von den Grünen ignoriert oder aus Berechnung verschwiegen.

Fazit:

Im Gesetzesentwurf der Partei "Bündnis 90/ Die Grünen" erkenne ich nur den Versuch, sich nach dem Wegfall des programmatischen Dreh- und Angelpunktes "Atomkraft" im Gespräch zu halten.

Einen Beitrag zur Steigerung der inneren Sicherheit leistet dieser Gesetzentwurf nicht.

Wie Sie gerne nachprüfen können, sind "halbautomatische Schusswaffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut sind" in Deutschland nicht deliktrelevant, vielmehr tauchen sie in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht einmal auf.

Als (fast)Besitzer einer solchen "Anscheinswaffe" empört es mich, dass ich mit einem Mörder wie Andreas Breivik in einen Topf geworfen und quasi in Sippenhaft genommen werde.

Ihr fordere Sie auf, im Falle einer Abstimmung gegen den von der Partei "Bündnis 90/ Die Grünen" eingebrachten Gesetzesentwurf zu stimmen und in einer stattfindenden Debatte die durchsichtigen Gründe, die überhaupt zu diesem Gesetzesentwurf geführt haben, offen zu legen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Gohl

kein Bürger hat sich der Frage angeschlossen     38 Bürger haben die Frage empfohlen

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