MdB-Profil: Beate Walter-Rosenheimer

Beate Walter-Rosenheimer

    B'90/Grüne

    Wahlkreis:
    Fürstenfeldbruck
    Ergebnis:
    Nachrücker
    Wohnort:
    Beruf:
    Diplompsychologin
    Geburtstag:

    Initiativen Beteiligung

    Stoppt EU-Schulden- und Inflationsunion (ESM-Vertrag)!

    BlockiererAntwort lesen

    Portrait Beate Walter-Rosenheimer
    Ausschuß-Mitgliedschaften:
    Ordentliches Mitglied im Ausschuß für Wirtschaft und Technologie
    Nebentätigkeiten:
    Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen:
    Portrait Beate Walter-Rosenheimer

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Fragen & Antworten

Betreff: Rettungsschirme - nicht nur EFSF-ESM - u.a. BuBa - Target II
Finanzen: | 05.03.2012 | Verfasst von: Hannelore Fesenmeier

Sehr geehrte Frau Walter-Rosenheimer,
danke für Ihr mühevolles feedback zu meiner Email vom 06.02.2012, um mir Ihr Wissen zu den auf Schulden basierenden Verträgen zu vermitteln. Entsetzt bin ich insofern über den Versuch den BürgerInnen unseres Landes den ESM "noch schmackhaft" zu machen. Ich frage Sie allen Ernstes: Wann konnte historisch betrachtet die Politik nur einen Staatsbankrott bzw. eine Währungsreform verhindern? Es ist wirklich mühsam unseren gewählten VertreterInnen Glauben zu schenken, solange eine - Entschuldigung! - Volksverdummung stattfindet, die jeder Beschreibung spottet.
Bitte sehen Sie mir meine Unmutsäußerungen über den für mich derzeit in der Politik herrschenden prekären Zustand in unserem Lande nach.
Mit freundlichen Grüßen
H. Fesenmeier

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Betreff: Ihr Wissen zum ESM
EU: | 01.03.2012 | Verfasst von: Dagmar Kohlrausch

Sehr geehrte Frau Walter-Rosenheimer,

ich bin erschüttert, wie "fundiert" ihr Wissen über dem ESM ist. Ich zitiere den Anfang einer ihrer Antworten:

"Sehr geehrte Frau Fesenmeier,
dem Gouverneursrat gehört auch ein Regierungsvertreter Deutschlands an(Finanzminister). Alle wichtigen Entscheidungen (Kapitalabruf, Gewährung von Finanzhilfen) werden im Einvernehmen getroffen. Somit hat Deutschland eine ausreichende Kontrollmöglichkeit." Der Gouverneursrat besteht aus den 17 Finanzministern der Euro-Staaten, sprich 5 Nettozahler und 12 Nehmer. Da besteht die Kontrollmöglichkeit des deutschen Finanzsministers höchstens noch im Dabeisein.

Laut Vertragsentwurf des ESM geniesst dieser absolute und umfassende Immunität, es darf nicht einmal ein Rechenschaftsbericht eingefordert werden. Ist das transparent?

In vielen Passagen heißt es: Der ESM ist ermächtigt... Ermächtigungsgesetz, so etwas gab es schon einmal und ich sehe Paralellen.

Der Gouverneursrat kann über die Höhe der Einlagen entschließen und Erhöhungen müssen innerhalb von 7 Tagen in jeder gefordeten Höhe überwiesen werden. Welchen Einfluss hat da noch der Bundestag?

Dieser Stil zieht sich durch den ganzen Vertragstext und das ist für mich inakzeptabel.

Wie stehen sie zu einem Europa mit einer Währungsgemeinschaft und Raum für die Nationalstaaten? Viele Bürger der EU ziehen das einer Gemeinschaftswährung die überall nur Not und elend einleitet vor.

1 Bürger hat sich der Frage angeschlossen     4 Bürger haben die Frage empfohlen

Betreff: Es geht um mehr als den ESM-Vertrag.
Allgemein: | 29.02.2012 | Verfasst von: Eckehard Kraska

Sehr verehrte Frau Abgeordnete Walter-Rosenheimer,

besteht in dem Parlament ein Bewußtsein, daß für die Zukunft Verpflichtungen eingegangen werden durch Politiker, die durch die definitiv nicht eingetroffenen Zusagen anläßlich der Einführung des Euro das Vertrauen in die Treffsicherheit ihrer Zusagen bereits verloren haben.

Bedeutet die Vorgehensweise dieses Parlaments, daß wir Bürger uns nun zu gedulden haben, bis unser Staat entweder in der EU aufgelöst - das scheint das bevorzugte Ziel zu sein - oder aber zu Bruch gegangen sein wird?

Existiert irgendeine Ihnen bekannte politische Kraft in der BRD, durch deren Wahl man als Bürger diesem Vorgehen wenigstens demokratisch etwas entgegensetzen könnte?

Oder sind wir Bürger mittlerweile völlig wehrlos?

Beate Walter-Rosenheimer antwortete am 09.03.2012

Sehr geehrter Herr Kraska,

die derzeitige Europapolitik erfordert eine genaue Analyse von Handlungsmöglichkeiten und Risiken. Ich bin davon überzeugt, dass niemandem im Parlament eine wichtige Entscheidung leicht fällt. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Kosten um ein Vielfaches höher wären, wenn die Politik jetzt nicht entschlossen und pragmatisch handeln würde.

Zu Ihrer letzten Frage: Jeder Bürger darf sich in unserem Land politisch engagieren.

Mit freundliche Grüßen,

Beate Walter-Rosenheimer

7 Bürger haben die Antwort empfohlen

Betreff: Ablehnung der EFSF und des ESM
EU: | 09.02.2012 | Verfasst von: John B. McNamara

Sehr verehrte Frau Abgeordnete Walter-Rosenheimer,

ich wende mich an Sie, weil Sie für den Wahlkreis Fürstenfeldbruck in den Bundestag gewählt wurden. Noch in diesem Frühjahr werden Sie voraussichtlich über den dauerhaften „Euro-Rettungsschirm“ ESM im Bundestag abstimmen. Ich lehne den ESM ab, weil er die bereits an Brüssel, durch einige EU-Verträge, reichlich übertragene nationale Souveränität noch in erheblichem Maße ergänzen wird. Aufgrund dieser fortgesetzten Übergabebereitschaft des Bundestages und des Bundesrates, wird unsere Demokratie, unsere Freiheit und unser hart verdientes Einkommen und Vermögen akut bedroht. Wer sich aber über die diesbezügliche Meinung der Wählerschaft anhand von Leserbriefen, Blogs und Kommentaren informiert, erkennt sofort, daß eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung und somit auch der Wähler in Ihrem Wahlkreis diese Ansicht der Mitglieder der Regierungsorgane nicht teilt.

Ich fordere Sie deshalb auf, dem Willen der Menschen zu entsprechen und gegen den ESM zu stimmen. Ihr Abstimmungsverhalten werde ich beobachten. Es wird auf der Seite Abgeordneten-Check.de dokumentiert. Ich sage klar:
Wenn Sie gegen den ESM stimmen, werde ich Sie und Ihre Partei bei der nächsten Bundestagswahl unterstützen. Ich werde darüber hinaus möglichst viele Personen aus meinem Umkreis von Ihrem Abstimmungsverhalten informieren und für Sie sowie Ihre Partei werben.

Stimmen Sie jedoch für den ESM, werde ich Sie und Ihre Partei bei der nächsten Bundestagswahl nicht mehr unterstützen. Auch in diesem Fall werde ich möglichst viele Personen aus meinem Umkreis von Ihrem Abstimmungsverhalten informieren.

Deshalb bitte ich Sie mir hiermit im voraus mitzuteilen, wie Sie abstimmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Walter-Rosenheimer antwortete am 29.02.2012

Sehr geehrter Herr Peter Braun, sehr geehrter Herr McNamara

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Ereignisse in der Eurozone und die
Entwicklung der Verschuldungs-, Finanz- und Wirtschaftskrise sind
besorgniserregend.

Unterm Strich wird die Grüne Bundestagsfraktion der Errichtung des
Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM) - so wie er derzeit geplant
ist - zustimmen. Wir glauben, dass er hilft, die Eurozone zu
stabilisieren und den Weg für mehr europäische Integration bereitet. Das
kostet Geld und Mut. Aber die Kosten des Nichthandelns wären größer.
Viel zu eng ist inzwischen die wirtschaftliche Verflechtung zwischen den
Mitgliedstaaten, als dass ein Herausbrechen einzelner Staaten ohne
massiven Schaden für alle Beteiligten möglich wäre. Und politisch
brauchen wir eine starke und handlungsfähige EU, um den globalen
Herausforderungen begegnen zu können. Deutschland allein hat in einer
globalisierten Welt auf Dauer kein Gewicht – wir brauchen Europa.
Deshalb kann die Antwort auf die Krise nur heißen: mehr Integration.

Mehr Integration heißt für die Grüne Bundestagsfraktion: Der ESM kann
nur ein Element der finanzpolitischen Zusammenarbeit in Europa sein. Wir
brauchen einen starken Stabilitäts- und Wachstumspakt mit klaren Regeln
zur Vermeidung von übermäßiger Verschuldung, eine Wirtschaftsregierung,
die Fehlentwicklungen in einzelnen Staaten frühzeitig erkennt und eine
Kultur finanzpolitischer Verantwortung. Dafür muss sich die
Bundesregierung in Brüssel einsetzen – ohne Wenn und Aber.

Mich stört, dass die Bundesregierung den Menschen nicht genug erklärt,
was auf dem Spiel steht. So entstehen auch Gerüchte, die nicht der
Wahrheit entsprechen.


Punkt 1: Der ESM bedeutet keine Übertragung von nationalen
Haushaltsrechten an Brüssel

Der ESM stellt Kredite für Staaten zur Verfügung, die zeitweise
Schwierigkeiten haben, am Kapitalmarkt Geld zu bekommen. Sollte es
absehbar sein, dass der Staat seine Kredite nicht zurückzahlen kann,
darf der ESM kein Geld mehr geben und der Staat muss Insolvenz anmelden.
Dieses Insolvenzrecht wird gerade auf europäischer Ebene erarbeitet ist
die Garantie dafür, dass der ESM kein Fass ohne Boden wird. Ein Fass
ohne Boden ist er auch deswegen nicht, weil die Summe der deutschen
Leistungen klar begrenzt ist. Über diese Summe entscheidet der Deutsche
Bundestag und sie kann nicht überschritten werden.


Punkt 2: Der ESM enthält verbindliche Regeln zur Beteiligung von Banken.

Im ESM-Vertrag ist festgelegt, dass ein überschuldeter Staat erst dann
Kredithilfen aus dem ESM bekommt, wenn die privaten Gläubiger (zum
Beispiel Banken) beteiligt werden. Das ist richtig, denn wer Wertpapiere
eines Landes kauft und Zinsen kassiert, muss auch das Risiko eines
Ausfalls tragen. In den vorgesehenen Klauseln zu einer möglichen
Umschuldung (Collective Action Clauses), die nun bis Ende des Jahres
ausgearbeitet werden sollen, wird ein Verfahren zur Beteiligung des
Privatsektors festgeschrieben. Solch eine verbindliche Insolvenzordnung
ist ein zentraler Schlüssel zur Stabilisierung der Eurozone. Zudem muss
der ESM gegenüber anderen Gläubigern - so wie im ESM-Vertrag bereits
vorgesehen - im Falle eines Bankrotts des betroffenen Staates bevorzugt
werden. Damit haben Steuergelder immer Vorfahrt vor privaten Geldern.


Punkt 3: Die umfassende Beteiligung des Deutschen Bundestages an den
Entscheidungen des ESM ist möglich

Die Regierung zankt seit Monaten mit ihren Fraktionen, wir Grüne sagen
wie es geht: Die bereits bestehenden Gesetze über die Mitwirkung und
Beteiligung des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der EU (EUZBBG
und IntVG) müssen als Vorbild für die künftige Parlamentsbeteiligung
beim ESM herangezogen werden: Art und Höhe der deutschen Beiträge
werden durch Gesetz bestimmt und können nur nach einem Änderungsgesetz
verändert werden. Ebenso muss der Bundestag zustimmen, wenn dem ESM
weitere Handlungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden sollen.
Darüber hinaus soll die Bundesregierung vor jeder Anwendung des
Rettungsschirms Einvernehmen mit dem Bundestag herstellen. Der Bundestag
muss sich zu ESM-Aktionen positionieren, ein Schweigen reicht nicht aus!

Freundliche Grüße,
Beate Walter-Rosenheimer

5 Bürger haben die Antwort empfohlen

Betreff: Dauerhafte Rettungsschirme
Finanzen: | 06.02.2012 | Verfasst von: Hannelore Fesenmeier

Sehr geehrte Frau Walter-Rosenheimer,
danke für Ihre ausführliche Stellungnahme in der Angelegenheit "Dauerhafte Rettungsschirme".
Wenn ich mich - so hoffe ich - korrekt informiert habe, genießt der ESM (European Stability Mechanism) mit seinem Gouverneursrat in Brüssel ab Inkrafttreten volle Immunität - auch hinsichtlich der von diesem zu bestimmenden Einlagen und dessen Verwendung.
Inwieweit können die MdB bzw. kann der Deutsche Bundestag von einem Zustimmungs- u/o Änderungsrecht nach Inkrafttreten dieses Vertrages Gebrauch machen?
Sie beklagen, dass BürgerInnen von der Bundesregierung nicht genug erklärt wird,
was auf dem Spiel steht und merken an, dass so auch Gerüchte entstehen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Wäre denn Ihre Anregung - dies in die Tat umzusetzen - nicht ein Verbesserungsvorschlag in parlamentarischer Runde?
Mit freundlichen Grüßen
H. Fesenmeier

Beate Walter-Rosenheimer antwortete am 29.02.2012

Sehr geehrte Frau Fesenmeier,

dem Gouverneursrat gehört auch ein Regierungsvertreter Deutschlands an (Finanzminister). Alle wichtigen Entscheidungen (Kapitalabruf, Gewährung von Finanzhilfen) werden im Einvernehmen getroffen. Somit hat Deutschland eine ausreichende Kontrollmöglichkeit. Sobald die haushaltspolitische Gesamtverantwortung berührt ist wird der der Bundestag im Vorfeld zustimmen müssen, sowie es bereits im Stabilisierungsmechanismusgesetz geregelt war. Dies gilt z.B. für Änderungen des Rahmenvertrags oder den Vereinbarungen für Notmaßnahmen. Auch bei Eilbedürftigkeit, bei der eine effektive und zeitnahe Handlungsmöglichkeit des ESM sichergestellt werden muss, wird es eine Kontrolle des Bundestags geben. Hierzu wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet, das die Verfassungsmäßigkeit eines verkürzten Zustimmungsverfahren prüft (im vorliegenden Falle des sog. „9-er Gremiums“).

Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass die Kontrollrechte des Bundestags umfangreich gewahrt werden.

Die Immunität der ESM-Akteure (Mitglieder des Gouverneursrat sowie die Mitglieder des Direktoriums) bezieht sich auf ihre amtlichen Handlungen. Das heißt, niemand soll etwa angeklagt werden können, weil er ein bestimmtes Land zum Beispiel für nicht solvent befunden hat. Die Immunität erstreckt sich jedoch nicht auf strafbare Handlungen, die nichts mit Amtshandlungen zu tun haben. Zudem kann die Immunität aufgehoben werden (Artikel 30).

Freundliche Grüße,
Beate Walter-Rosenheimer

4 Bürger haben die Antwort empfohlen

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