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Sehr geehrte Frau Dött,
die Bundesregierung plant einen Gesetztesentwurf zur Sterbehilfe, der am 31.01.2013 im Bundestag verabschiedet werden soll. (Siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711126.pdf). Im Artikel 2 des zu ändernden §217 wird die Sterbehilfe von Angehörigen und Nahestehenden straffrei gestellt. Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz sehr schwammig und kann der Euthanasie und dem Verbrechen Tor und Tür öffnen.
Erst vor kurzem hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, der die Abtreibung von Kindern mit Downsyndrom straffrei stellt. Ist so etwas nicht Eugenik? Ich frage mich da: Deutschland, wohin geht die Reise?
Zufällig ziemlich genau vor 80 Jahren hat in Deutschland ein düsteres Kapitel begonnen. Euthanasie und Eugenik sind Begriffe aus dieser dunklen Vergangenheit. Wer garantiert uns eigentlich die Freiheit hier in Deutschland? Wer vertritt unsere christlichen Interessen in der Öffentlichkeit und in der Politik?
Wenn erstmal die aktive Sterbehilfe legalisiert ist, dann ist es auch nicht mehr weit bis zur legalisierten Euthanasie. Hoffentlich kommt nicht später mal jemand auf die Idee, das Problem der vielen älter werdenden Menschen in Deutschland durch Legalisierung der Euthanasie zu regeln. ...Bitte verhindern Sie die aktive Sterbehilfe straffrei zu stellen. Danke!
Mit freundlichem Gruß
Andreas Franke
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