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Wolfgang Tiefensee

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Fragen & Antworten

Betreff: Gesetzesentwurf zur aktiven Sterbehilfe
Recht: | 06.01.2013 | Verfasst von: Andreas Franke

Sehr geehrter Herr Tiefensee,
die Bundesregierung plant einen Gesetztesentwurf zur Sterbehilfe, der am 31.01.2013 im Bundestag verabschiedet werden soll. (Siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711126.pdf). Im Artikel 2 des zu ändernden §217 wird die Sterbehilfe von Angehörigen und Nahestehenden straffrei gestellt. Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz sehr schwammig und kann der Euthanasie und dem Verbrechen Tor und Tür öffnen.
Erst vor kurzem hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, der die Abtreibung von Kindern mit Downsyndrom straffrei stellt. Ist so etwas nicht Eugenik? Ich frage mich da: Deutschland, wohin geht die Reise?
Zufällig ziemlich genau vor 80 Jahren hat in Deutschland ein düsteres Kapitel begonnen. Euthanasie und Eugenik sind Begriffe aus dieser dunklen Vergangenheit. Wer garantiert uns eigentlich die Freiheit hier in Deutschland? Wer vertritt unsere christlichen Interessen in der Öffentlichkeit und in der Politik?

Wenn erstmal die aktive Sterbehilfe legalisiert ist, dann ist es auch nicht mehr weit bis zur legalisierten Euthanasie. Hoffentlich kommt nicht später mal jemand auf die Idee, das Problem der vielen älter werdenden Menschen in Deutschland durch Legalisierung der Euthanasie zu regeln. ...Bitte verhindern Sie die aktive Sterbehilfe straffrei zu stellen. Danke!
Mit freundlichem Gruß
Andreas Franke

Wolfgang Tiefensee antwortete am 23.01.2013

Sehr geehrter Herr Franke,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Januar 2013 zum Gesetzesentwurf der
Bundesregierung §217 StGB "Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der
Selbsttötung".

Ich kann Ihre Bedenken durchaus nachvollziehen und es bedarf sicher einer
differenzierten Abwägung von Für und Wider, um sich eine Meinung bilden zu
können, die man auch mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Die bisherigen
Beratungen im Bundestag waren leider eine Farce.

Nach aktuellem Stand der Dinge wird es am 31. Januar 2013 zu keiner
Verabschiedung des Gesetzes kommen, da sich CDU/CSU und FDP wieder einmal bei
einem Thema nicht einigen können und das Gesetz auf unbestimmte Zeit verschoben
wurde. Ich vermute, dass der Streit innerhalb der Bundesregierung zu keinem
Kompromiss vor den Bundestagswahlen im September führen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Tiefensee

31 Bürger haben die Antwort empfohlen

Betreff: Schuldengrenze
Wirtschaft: | 10.09.2012 | Verfasst von: Dr. Ales Zahradnicek

Sehr geehrter Tiefensee,
wo liegt den die Schuldengrenze, bis zu der Sie maßlose Verschuldung durchwinken wollen?

Die EU-Politik ist eine Aufforderung dazu, ungehemmt weitere Schulden zu produzieren

kein Bürger hat sich der Frage angeschlossen     38 Bürger haben die Frage empfohlen

Betreff: Menschenrechte?
Allgemein: | 09.09.2012 | Verfasst von: Hausler

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

vielleicht haben Sie mal eineinhalbminuten Zeit, um mir/uns anhand dieses Videos

http://www.youtube.com/watch?v=3iuPA48VwIM

zu erläutern, wo dieser EU-Irrsinn mit all seinen halb- und undemokratischen Organen, welche jede Demokratie, Eigenständigkeit und Freiheit zu untergraben versuchen (!),
eigentlich hinsteuert.
Wollen Sie so etwas verantworten?

Bedenken sie den täglich wachsenden Widerstand des Souveräns gegen DIESES Europa, bzw. gegen DIESE völlig pervertierte Europa-Idee.

Mit freundlichen Grüßen,

A. Hausler
Arzt

kein Bürger hat sich der Frage angeschlossen     52 Bürger haben die Frage empfohlen

Betreff: Europa - ESM
EU: | 04.09.2012 | Verfasst von: Dr. Hans Reckmüller

Sehr geehrte Herr Tiefensee,

bitte setzen Sie sich dafür ein, dass der ESM nicht zum Tragen kommt. Dies wäre das Ende des deutschen Staates, da die Haushaltssouvärinität an ein Gremium nicht gewählter Direktoren abgetreten würde. Wie können Sie dies mit Ihrem Gewissen vereinbaren?

Mit freundlichen Grüßen

Hans Reckmüller

Wolfgang Tiefensee antwortete am 10.09.2012

Sehr geehrter Herr Reckmüller,

vielen Dank für Ihre Mail vom 5. September 2012.
Der ESM-Vertrag ist innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion ausgiebig und zum Teil sehr kontrovers diskutiert worden. Wir haben uns die Entscheidung nicht leichtgemacht, denn wir sind uns der finanziellen Risiken bewusst, die mit dem ESM-Vertrag einhergehen.
Die SPD hat durchgesetzt, dass wichtige Ergänzungen, wie die Vorverlegung des ESM auf Juli 2012, aufgenommen wurden. Die Materie ist komplex und Details der Stabilisierung des Euro ändern sich fast täglich. Jedoch habe ich mich nach Abwägung der mir bekannten Fakten entschlossen, meine Zustimmung zu geben.

Insbesondere die deutsche Bundesregierung hat jedoch auf europäischer Ebene immer wieder blockiert, gezögert und die Krise damit nicht einzudämmen vermocht. Die Vorschläge von Bundeskanzlerin Merkel und dem ehemaligen französischen Präsidenten Sarkozy zielen einseitig auf Kürzungen in den öffentlichen Haushalten ab und stellen keine nachhaltige Lösung der Krise dar, auch andere Länder mit eigentlich soliden Haushalten sind in der Vergangenheit von den Märkten abgestraft worden. Einseitige Ausgabenkürzungen führen nicht zu wirtschaftlicher Erholung und verschärfen zusätzlich die soziale Schieflage in vielen Ländern.

Der Rettungsschirm ESM ist Ausdruck der innereuropäischen Solidarität. Diese Solidarität ist selbstredend keine Einbahnstraße. Die betroffenen Staaten müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und Schulden abbauen. Klare und strikte Bedingungen für Hilfsmaßnahmen, die Haushalte zu konsolidieren, sind unerlässlich. Aber ebenso wichtig ist es jedoch, Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Die notwendige Konsolidierung kann ohne wirtschaftliche Belebung nicht gelingen.

Wir lehnen es ab, in erster Linie die Steuerzahler und nicht die Krisenverursacher die Zeche zahlen zu lassen. Deshalb fordern wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten seit geraumer Zeit die Einführung einer Steuer auf Spekulationen (Finanztransaktionssteuer). Diese würde auch die Banken an der Bezahlung der Krise beteiligen und neue Mittel generieren, um gezielt Wachstumsimpulse zu setzen. Mit der kürzlich erfolgten Zustimmung Bundesregierung zu diesem Projekt, konnte ein erster Erfolg erzielt werden.

Der ESM kann harte Auflagen und Bedingungen für die betroffenen Länder vereinbaren, aber auch Wachstum befördern. Der ESM kann notleidenden Staaten Darlehen gewähren oder deren Staatsanleihen aufkaufen. Hierfür stehen dem Rettungsschirm Garantien und Eigenkapital zur Verfügung.

Aus Sicht der SPD soll der ESM zu einem schlagkräftigen Krisenreaktionsmechanismus ausgebaut werden, um die Währungsunion dauerhaft zu stabilisieren. Eine gemeinschaftliche Lösung in Form eines „Europäischen Währungsfonds“ ist unser Ziel. Nicht alleine die Staats- und Regierungschefs sollen über Hilfsmaßnahmen und Anpassungsprogramme entscheiden. Die Gemeinschaftsinstitutionen, insbesondere das Europäische Parlament, aber auch die nationalen Parlamente sind zu stärken, um die demokratische Legitimation zu erreichen.

Der ESM kann natürlich nicht das einzige Mittel sein; er ist der übergeordnete Schutzschirm der verschuldete Staaten davor bewahren soll, noch tiefer in die Krise zu gleiten.

Zusätzlich fordern wir ein Sofortprogramm gegen Jugendarbeitslosigkeit. Außerdem darf nicht nur einseitig gespart werden, stattdessen müssen zusätzlich Wachstumsimpulse durch Investitionen gesetzt werden. Hierzu soll beispielsweise die europäische Investitionsbank mit mindestens 10 Mrd. Euro mehr Eigenkapital ausgestattet und damit ein Vielfaches an Kreditvolumen mobilisiert werden. Wozu einseitiges sparen führen kann, sieht man am Beispiel Griechenlands, dessen Wirtschaft in eine bedrohliche Rezension gestürzt ist.

Auch wenn diese Lösung nicht innerhalb weniger Wochen umsetzbar ist, ist dieser Weg ein nachhaltiger Beitrag zur Krisenbewältigung und eine europäische Antwort. Und insbesondere um die derzeitigen Probleme zu meistern, brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Europa. Nur mit einer starken Europäischen Union wird Deutschland in einer immer stärker globalisierten Welt auch in Zukunft wirtschaftlich und politisch eine Rolle spielen.

Klar ist: Klar ist: Deutschland geht durch die Gewährung von Bürgschaften für notleidende Staaten im Rahmen der europäischen Rettungsschirme erhebliche finanzielle Risiken ein. Allerdings wären die Risiken, die von einem Auseinanderfallen der Eurozone ausgehen würden, noch erheblich größer. Daher sind die Risiken, die durch die Gewährung der Bürgschaften entstehen, vertretbar.

In der aktuellen Debatte über die mit der Euro-Rettung verbundenen Kosten rückt der Mehrwert der Euro-Mitgliedschaft für die Bürgerinnen und Bürger leider immer weiter in den Hintergrund.

Zu einer ehrlichen Bilanz gehört aber, Belastungen und Vorteile gleichermaßen in den Blick zu nehmen. Wer das beherzigt, erkennt, dass Deutschland nicht der „Zahlmeister Europas“, sondern der größte Gewinner der Währungsunion ist.

Etwa 40 Prozent der deutschen Exporte gehen in die Eurozone, wodurch in Deutschland mehr als drei Millionen Arbeitsplätze gesichert werden. Im Jahr 2010 belief sich der positive Effekt der Währungsunion für die deutsche Wirtschaft auf 165 Milliarden Euro, das entspricht 6,4 Prozent der Wirtschaftsleistung.

Die Stabilität des Euro und unserer Partnerländer liegt deswegen vor allem im deutschen Interesse, denn ein Zusammenbruch der Währungsunion würde uns am härtesten treffen. Deutschland als Exportnation kann es langfristig nicht gut gehen, wenn der Rest Europas am Boden liegt.

Wenn es uns nicht gelingt, unsere Nachbarländer dauerhaft zu stabilisieren, dann droht die Krise auch auf Deutschland überzugreifen. Wir retten nicht nur Griechenland oder Spanien, sondern wir retten letztlich auch den Wohlstand und die Arbeitsplätze in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Tiefensee

41 Bürger haben die Antwort empfohlen

Betreff: ESM Vertrag und Fiskalpakt
EU: | 24.06.2012 | Verfasst von: Spranger

Sehr geehrter Herr Tiefensee,
mit großer Sorge verfolge ich die zutiefst undemokratisch abgewickelten politischen Vorgänge in Richtung ESM und Fiskalpakt.
Es wird angestrebt hoheitliche Rechte des Staates an Brüssel abzutreten, dieses ist durch das Grundgesetz nicht gedeckt und erfüllt den Tatbestand des Hochverrats.


Zitat Grundgesetz :

Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Dieser umfasst die staatliche Einheit von Bund und Ländern, deren Gebietsintegrität und die völkerrechtliche Souveränität des Bundes (Bestandshochverrat).

„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

– § 81 StGB

Die Verfasung ist unser höchstes Gut, sie gilt es zu schützen und zu bewahren.
Ich bitte Sie bei allen Ihren Entscheidungen das Grundgesetz und die Vorgaben des Verfassungsgerichtes zu beachten. Wie werden Sie bezüglich des ESM stimmen?

Mit freundlichen Grüssen

Ralf Spranger





Wolfgang Tiefensee antwortete am 20.07.2012

Sehr geehrter Herr Spranger,

vielen dank für Ihr Schreiben vom 26. Juni 2012.

Der ESM-Vertrag ist innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion ausgiebig und zum Teil sehr kontrovers diskutiert worden. Wir haben uns die Entscheidung nicht leichtgemacht, denn wir sind uns der finanziellen Risiken bewusst, die mit dem ESM-Vertrag einhergehen. Allerdings sind wir auch der Ansicht, dass der ESM nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Die SPD hat durchgesetzt, dass wichtige Ergänzungen, wie die Vorverlegung des ESM auf Juli 2012 und ein Bekenntnis zur Finanztransaktionssteuer, aufgenommen wurden. Deswegen habe ich mich nach Abwägung der mir bekannten Fakten entschlossen, meine Zustimmung zu geben.

Aus Sicht der SPD soll der ESM zu einem schlagkräftigen Krisenreaktionsmechanismus ausgebaut werden, um die Währungsunion dauerhaft zu stabilisieren.
Des Weiteren soll der ESM natürlich nicht das einzige Mittel zur Krisenbewältigung sein; er ist der übergeordnete Schutzschirm der verschuldete Staaten davor bewahrt, noch tiefer in die Krise zu gleiten.

Zusätzlich fordern wir ein Sofortprogramm gegen Jugendarbeitslosigkeit. Außerdem darf nicht nur einseitig gespart werden, stattdessen müssen zusätzlich Wachstumsimpulse durch Investitionen gesetzt werden. Hierzu soll beispielsweise die europäische Investitionsbank mit mindestens 10 Mrd. Euro mehr Eigenkapital ausgestattet und damit ein Vielfaches an Kreditvolumen mobilisiert werden.
Denn wozu einseitiges sparen führen kann, sieht man unter anderem am Beispiel Griechenlands, dessen Wirtschaft in eine bedrohliche Rezension gestürzt ist.

Zum, von Ihnen suggerierten, Vorwurf des Hochverrats möchte ich Ihnen folgenden Auszug aus dem deutschen Grundgesetz entgegenhalten:

„Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.“ (Artikel 23 GG)

Dieser sogenannte „Europartikel“ ist seit 1992 in der hier zitierten Form in unserem Grundgesetz verankert und sieht eben genau die nun geschehene Übertragung von Hoheitsrechten vor. Dieser Artikel ist vor allem ein deutliches Zeichen an die europäischen Nachbarländer, dass unser wiedervereinigtes Deutschland sich ganz der friedlichen demokratischen Einigung Europas verschrieben hat.

Vielleicht haben sie ja auch die Bundestagsdebatte zum ESM, am 29. Juni 2012, verfolgt. In dieser sind meines Erachtens das vielfältige Stimmungsbild, aber auch die unterschiedlichen Begründungen für Zustimmung oder Ablehnung von ESM und Fiskalpakt deutlich geworden.

Der deutsche Bundestag und der Bundesrat haben beide in einer demokratischen Abstimmung für eine Ratifizierung des ESM gestimmt. Vorausgegangen waren dieser Abstimmung harte Verhandlungen um die Bedingungen von ESM und Fiskalpakt, genau so wie es in einer lebendigen Demokratie sein sollte. Hier von einem „zutiefst undemokratischen“ Prozess zu sprechen halte ich für unangebracht.

Ich stimme Ihnen jedoch in der Hinsicht zu, dass der ESM in seiner momentanen Verfasstheit nur eine Übergangslösung zur Krisenbewältigung sein kann. Unser Ziel ist eine gemeinschaftliche Lösung in Form eines „Europäischen Währungsfonds“. Nicht alleine die Staats- und Regierungschefs sollen über Hilfsmaßnahmen und Anpassungsprogramme entscheiden. Die Gemeinschaftsinstitutionen, insbesondere das Europäische Parlament, aber auch die nationalen Parlamente sind weiter zu stärken, um die demokratische Legitimation zu verbessern.

Gerade der sozialdemokratische Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz, setzt sich für eine Stärkung der parlamentarischen Rechte auf EU-Ebene ein. So hat das Europäische Parlament hat im Zuge der vergangenen Vertragsreformen schrittweise immer mehr Zuständigkeiten bei der EU-Gesetzgebung hinzugewonnen. Wir streben an die Kompetenzen des EU-Parlaments auszubauen, so das dieses gemeinsam mit dem europäischen Rat an Beschlüssen über zentrale europäische Weichenstellungen mit verhandeln kann: was die künftige mehrjährige EU-Haushaltsplanung betrifft, die Reform der Agrar- oder Regionalpolitik, Klimaschutz oder strittige Fragen der Innen- und Rechtspolitik.

Zu guter Letzt möchte ich betonen, dass die Probleme und Kosten einer Pleite der Krisenstaaten respektive eines Austritts aus der Währungsunion im Moment nur schwer abschätzbar sind. Ein Fallenlassen, denn nichts anderes wäre die Ablehnung des ESM gewesen, würde dazu beitragen, dass das Vertrauen in die Europäische Union als Solidargemeinschaft noch weiter untergraben wäre. Außerdem wäre es ein verheerendes politisches Zeichen an die Weltöffentlichkeit und alle anderen kriselnden Staaten.

Deutschland benötigt ein starkes Europa, doch dazu müssen wir ein Zeichen der Stärke senden. Die Unterstützung der Krisenstaaten durch den ESM ist solch ein Zeichen der Stärke und Solidarität innerhalb der Europäischen Union.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Tiefensee

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