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Sehr geehrte Frau Molitor,
bei der Durchsicht der Stellungnahnen der Abgeordneten
bzgl. ESM stelle ich zu Ihrer Positionierung Folgendes fest:
1. Nach Art. 10,1 ESM bedarf eine Stammkapitalerhöhung IN KEINSTER WEISE der BT-Zustimmung; lesen Sie genau: der Beschluß der SK-Erhöhung tritt in Kraft, nachdem die Mitgliedsstaaten dem "Verwahrer den Abschluß ihrer jeweiligen nationalen Verfahren (was auch immer damit gemeint ist) NOTIFIZIERT haben"(also mitgeteilt, nicht RATIFIZIERT o.ä.!!!) Die Formulierung ist offensichtlich eine Falle: NOTIFIZIEREN und RATIFIZIEREN sind keine Synonyme!
Diese Formulierung ist wolkig, schwammig und wird dem BT kein Mitspracherecht bringen, nur Streit und Unfrieden.
Ein Bundestags-Veto EXISTIERT NICHT UND SOLLTE AUCH NICHT KOMMEN (ggf erst durch das BVG)
2. Bereits Nachschüsse bis auf (vorerst) 700 Mrd.€ erfordern KEINE BT-Befragung und diese ist auch nicht gewünscht; alleine dies ist schon unverantwortlich.
3. Der deutsche Gouverneur kann völlig unabhängig vom BT entscheiden, er ist NICHT an seine Weisung gebunden,nur formal ("Not kennt kein Gebot!").
DIESER hat ein Vetorecht, nicht der BT und somit auch nicht das Volk. -Oder Sie zeigen mir den Passus im ESMV, der Anderes besagt.
4.Eine Bankenlizenz ist in keinster Weise nötig, da der ESM wie eine Bank agieren kann; das ist ja gerade sein Sinn ( s. Art.32 Abs.9: "Der ESM ist...von jeglicher Lizenzpflicht befreit"). Der kommenden Ankauf fauler Kredite und Hinterlegung bei der ESM bzw. Eurobonds i.S. der Definition sind schon IM TEXT vorgesehen.(Art.1, 12-21, 22-24).)
5. "Externe Prüfer" werden von den Gouverneuren BESTELLT! Nur einer soll vom Europ. Rechnungshof kommen und wird (wohl) auch ausgewählt. (Art. 30):
Erkennen Sie hierin ernsthaft eine von vornherein objektive Prüfung?
6.Sie sprechen nur von der -sicher nötigen- Immunität der ESM-Verantwortlichen, aber Sie banalisieren: es geht doch um die KONTROLLE der GESCHÄFTE etc. eines nicht einmal gewählten und trotzden so mächtigen Gremiums; als Prüfungsergebnisse und Jahresberichte kann uns viel vorlegt werden, da es ja keinerlei Einsicht gibt! DARUM geht's!- Immunität hin oder her.
7. Haben Sie schon 'mal den Fiskalvertrag gelesen? -
60% Präambel, keine wirklichen, eher wandernde Defizitgrenzen, welche ohnehin dann aufgeweicht werden können,keine ernstzunehmenden Sanktionen, alles KANN, kein MUSS - ein himmelschreiender Unsinn! Nehmen Sie doch die Kommentierung des Bundes der Steuerzahler (Bayern/Europa) zu Hilfe, und Sie werden erkennen, was ich meine.
Letztlich bitte ich Sie, sich angesichts eines solch grossen und IRREVERSIBLEN Eingriffs in Demokratie und Freiheit bei einer ggf. Neuvorlage des ESM, z.B. bei Änderung bzgl. DIREKTER Bankenhilfe oder bei evtl. Änderung nach BVG-Urteil, sich UNABHÄNGIG beraten zu lassen, bevor Sie unser aller UNBEGRENZTE (!)HAFTUNG freigeben.
Vergessen Sie auch nicht, dass sich der aussenpolitische Widerstand im Volk gegen das ESM-Machwerk ständig erhöht.
UND: ES gibt genügend - sicher nicht leichte- aber gesündere und sich terminierende Alternativen, man muss sich nur TRAUEN, diese aus-/anzusprechen.
MfG,
A. Hausler
Sehr geehrte(r) Frau / Herr Hausler,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24. August 2012, in der Sie sich
kritisch mit dem Europäischen Stabilitäts-Mechanismus (ESM) auseinandersetzen.
Gerne werde ich Ihnen hierzu meine Position darlegen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. September 2012 hat
noch einmal unterstrichen, dass der Weg der christlich-liberalen Koalition weg
von europäischen Schuldenhaushalten und hin zu mehr Haushaltsdisziplin richtig
ist. Nur durch ein Mehr an Solidität, durch die Übernahme von Verantwortung
für das eigene Handeln und durch zielgerichtete Reformen, werden die finanziell
angeschlagenen Mitglieder der Europäischen Union (EU) und des Euroraums wieder
in die Position kommen, um sich am Finanzmarkt mit vernünftigen Zinsen zu
refinanzieren. Deutschland und seine europäischen Partner werden sich dabei
auch weiterhin für ein starke und verlässliche EU einsetzen.
Dabei basiert unsere Solidarität auf der tiefen Überzeugung, dass die EU mehr
ist als ein lose zusammengefügter Wirtschafts- und Währungsraum. Europa und
wir Deutsche haben es vor allem der Bildung der EU vor mehr als 60 Jahren zu
verdanken, dass wir die vergangenen Jahrzehnte in Frieden und Wohlstand leben
konnten. Das sollte bei allen Diskussionen über Hilfszahlungen und notwendige
Reformen nicht vergessen werden. Darüber hinaus sind wir uns sicher, dass
Deutschland seine wirtschaftliche Spitzenposition nur innerhalb einer starken EU
auch weiterhin in der globalisierten Welt behaupten kann. Ohne den europäischen
Binnenmarkt und ohne verlässliche Absprachen zwischen den europäischen
Partnern würde Deutschlands Wirtschaft und unser politischer Einfluss in der
Welt erheblich beeinträchtigt. Gerade als Exportvizeweltmeister können wir
nicht auf die EU verzichten.
Diese Position vertritt auch das BVerfG. Die von Ihnen angeführten
Kritikpunkte am ESM-Vertrag wurden vom BVerfG zum Teil ebenfalls kritisiert und
es wurden Präzisierungen hinsichtlich der maximalen Haftungsobergrenze für
Deutschland eingefordert. Diese Änderungen werden in den kommenden Wochen und
Monaten auf deutscher und europäischer Ebene erarbeitet. Nach deren
Implementierung wird kein Zweifel mehr daran bestehen, dass 1. Deutschland nur
für einen vorher festgelegten Betrag haftet und dass 2. der Bundestag bei jeder
Entscheidung das letzte Wort hat. In diesem Sinne werden die bereits bestehenden
Regeln, nach denen der Vertreter Deutschlands im ESM-Gouverneursrat nur nach
vorheriger Konsultierung des Bundestages abstimmen darf, noch einmal detailliert
ausgearbeitet. Diese Entscheidung ist zu begrüßen, da sie viele Ängste und
Kritikpunkte aus Gesellschaft und Politik aufnimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Molitor
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Gabriele Molitor MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 - 227 71 799
Fax : 030 - 227 76 779
gabriele.molitor@bundestag.de
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22 Bürger haben die Antwort empfohlen
Sehr geehrter Herr Brandner,
ich bin verwundert und erstaunt, mit welcher Naivität im Deutschen Bundestag das Thema ESM diskutiert wird. Wer will, kann sich schnell und unkompliziert über die Bedingungen informieren.
Es soll eine Institution installiert werden, die nie vom Souverän gewählt wurde, deren Entscheidungen von keinem Gremium kontrolliert oder unterbunden werden kann, deren Mitglieder Immunität genießen und die trotzdem den uneingeschränkten Zugriff auf die Nationalhaushalte erhalten soll. Eine solche Installation kann doch nur mit dem Begriff Absolutismus beschrieben werden.
Ich würde gerne Ihre Antworten auf folgende Fragen haben.
- zum Artikel 9 (Kapitalabrufe):
Könne Sie sich vorstellen, dass Sie „DEM DEUTSCHEN VOLKE“ nützen und dienen, indem Sie entscheiden, dass der ESM bedingungslos und unwiderruflich und in beliebiger Höhe aus dem deutschen Volksvermögen Kapital abrufen kann?
- zum Artikel 27 (Rechtsstellung des ESM…):
Können Sie sich vorstellen, dass Sie „DEM DEUTSCHEN VOLKE“ nützen und dienen, indem Sie entscheiden, dass der ESM ohne demokratische Legitimation uneingeschränkt auf die Finanzmittel eines Staates (und damit auf die des Volkes) zugreifen kann?
- zum Artikel 30 (Immunität von Personen):
Können und wollen Sie mögliche Verfehlungen von Gouverneursratsmitgliedern, Direktoren und Stellvertreter des ESM durch Immunität schützen lassen?
Ich fordere Sie auf, sich Ihrer Verantwortung als vom deutschen Volk gewählter Parlamentarier gerecht zu werden und den Lohn der Arbeit vieler fleißiger Bürger zur Entwicklung des Landes einzusetzen.
Stimmen Sie im Interesse Deutschlands uns seiner Zukunft gegen dieses Gesetz! Solche undemokratischen Gesetze haben Deutschland noch nie gut getan.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn-Steffen Liebig
Sehr geehrter Liebig,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Juni, in der Sie mich um eine
Stellungnahme zu ausgewählten Detailfragen des geplanten Europäischen
Stabilisierungs-Mechanismus (ESM) bitten. Gerne werde ich Ihnen meine Position
hierzu darlegen.
Wie Sie richtig anmerken, entscheidet der Gouverneursrat über Veränderungen
des genehmigten Stammkapitals und eine etwaige Anpassung des maximalen
Darlehnsvolumens des ESM. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um ein
unabhängiges Gremium, das autonome Entscheidungen über europäische
Steuergelder treffen kann. Ganz im Gegenteil besteht der Gouverneursrat aus den
Finanzministern des Euro-Währungsgebiets, die die gewählten Regierungen der
Eurostaaten repräsentieren. Alle wesentlichen Entscheidungen, einschließlich
der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, werden
grundsätzlich einstimmig durch die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets
getroffen – Deutschland hat jederzeit ein Vetorecht.
Dem Deutschen Bundestag soll dieses Vetorecht faktisch übertragen werden,
indem wir dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat
einen Parlamentsvorbehalt vorschalten, wie wir es bereits bei der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazillität (EFSF) auf Druck der FDP getan haben. Auf diese
Weise muss sich der deutsche Vertreter im Gouverneursrat des ESM zunächst die
Zustimmung des Bundestages einholen, bevor er einer etwaigen Ausweitung
zustimmen kann. Sollte der Bundestag diese Zustimmung verweigern, muss der
deutsche Vertreter mit „Nein“ stimmen und kann damit eine Ausweitung von
Hilfen im Rahmen des ESM effektiv verhindern. Die FDP-Bundestagsfraktion wird
auch weiterhin verhindern, dass der ESM - wie von der Opposition gefordert -
eine Banklizenz erhält. Somit ist eine weitere Begrenzung der Mittel
sichergestellt.
Hinzu kommt, dass Artikel 29 des ESM-Vertrags gewährleistet, dass eine externe
Finanzkontrolle des ESM umgesetzt wird. Der Gouverneursrat ist für die
Bestellung der externen Prüfer verantwortlich und wird Einzelheiten der
externen Kontrolle festlegen. Die Mitglieder des Gouverneursrats werden dafür
Sorge tragen – allen voran der deutsche Gouverneur – dass die externe
Prüfung so unabhängig und strikt wie möglich und voll und ganz im Einklang
mit der für uns so wichtigen finanzpolitischen Stabilitätskultur ausgestaltet
sein wird.
Bei den von Ihnen angesprochenen Immunitätsregelungen für den ESM handelt es
sich um bei internationalen Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die
Tätigkeit des ESM beinhaltet, so z.B. bei der Privatsektorbeteiligung,
äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit Risiken
behaftet sind. In der Regel handelt es sich um Immunität im Zusammenhang mit
der Tätigkeit der Organisation. Handlungen der Bediensteten sind folglich nur
dann geschützt, wenn sie offizieller Natur sind. Allerdings ist für die Spitze
der Organisationen, also z. B. den Präsidenten, teilweise weitergehende
Immunität vorgesehen. Diese Immunität entspricht der Immunität, die
Diplomaten im zwischenstaatlichen Verkehr zukommen. Der Gouverneursrat des ESM,
in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw.
der Geschäftsführende Direktor können die Immunität der Amtsträger und
Bediensteten bei Bedarf aufheben. Vergleichbare Regelungen gelten u.a. für den
IWF, die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie z.B. die Afrikanische
Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB).
Was Ihre Ausführungen zu Artikel 9 des ESM angeht, so verweise ich auf die
Regelungen in Artikel 8 Absatz 5 des ESM-Vertrags. Hier ist klar geregelt, dass
die Haftung eines Mitgliedstaates unter allen Umständen auf seinen Anteil am
genehmigten Stammkapital beschränkt bleibt. Der deutsche Anteil am genehmigten
Stammkapital beträgt rund 190 Mrd. Euro. Er setzt sich aus 21,7 Mrd. Anteil an
dem eingezahlten Stammkapital (von insgesamt 80 Mrd.) und 168,3 Mrd. Euro Anteil
am abrufbaren Kapital (von insgesamt 620 Mrd.) zusammen.
In Artikel 9 Absatz 3 des ESM-Vertrags heißt es zwar: „Die ESM-Mitglieder
verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der
Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb
von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.“ Allerdings bezieht
sich dieser Passus auf bereits genehmigtes Kapital, das bereits durch die
nationalen Parlamente bzw. Regierungen zugesagt wurde. Hierdurch soll die
Handlungsfähigkeit des ESM gewährleistet und einer etwaig aufkommenden
schlechten Zahlungsmoral der Mitgliedstaaten vorgebeugt werden.
Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass die Verzahnung zwischen ESM-Vertrag
und Fiskalvertrag in den Erwägungsgründen beider völkerrechtlicher Verträge,
die deutschen Interessen in sachgerechter Weise gewährleistet. Zusätzlich zu
den strikten Auflagen, an die die Gewährung von Finanzhilfen nach dem
ESM-Vertrag in Übereinstimmung mit dem neuen Art. 136 Abs. 3 AEUV geknüpft
wird, ist es damit gelungen, eine präzise geregelte Verknüpfung mit den auf
Prävention abzielenden Regelungen im Fiskalpakt zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Molitor
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Gabriele Molitor MdB
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31 Bürger haben die Antwort empfohlen
Sehr geehrte Frau Molitor, selbst wenn der Ausbau der Kinderkrippen zügig genug voran geht, woher will man das gute Personal dafür in ausreichendem Maß nehmen? Sollen wirklich viele Kinder von wenigen Kräften in Krippen besser betreut werden können als von ihrer Familie und im Sinn der Familie? Warum lässt man die Plätze nicht denen, die sie wirklich dringend brauchen z.B. Alleinerziehenden?
Freundliche Grüße
Ursula Zöller
Sehr geehrter Frau Zöller,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Juni zum Thema
„Krippenplätze“. Gerne werde ich Ihnen hierzu meine Position darlegen.
Unabhängig davon, dass ich zuversichtlich bin, dass der Ausbau der
Krippenplätze sowie die Ausbildung des dafür notwendigen Personals zeitgerecht
erfüllt wird – zumal sich Bund und Länder gerade auf eine stärkere
finanzielle Unterstützung durch den Bund geeinigt haben – teile ich Ihre
Ansicht, dass nur diejenigen Eltern bzw. Alleinerziehende einen Krippenplatz in
Anspruch nehmen sollten, die ihn auch wollen und benötigen. Gleichzeitig weise
ich darauf hin, dass es in Deutschland keine Pflicht zur Kinderbetreuung in
Kinderkrippen gibt. Es ist also den Eltern bzw. den Alleinerziehenden selbst
überlassen, ob sie ihr Kind in die Krippe geben wollen oder nicht. Ich sehe
daher in dieser Hinsicht keinen politischen Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Molitor
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Gabriele Molitor MdB
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32 Bürger haben die Antwort empfohlen
Sehr geehrte Frau Molitor,
Ihr Schreiben wirft bei mir eine Menge Fragen auf. Ich wiederhole Ihre Aussagen:
1. „Um Ihre Frage direkt zu beantworten: Wenn der ESM die von deutscher Seite gewünschten Kriterien zum Schuldenabbau, zur Haushaltsdisziplin und zu den Einflussmöglichkeiten der nationalen Parlamente enthält, werde ich seiner Einführung zustimmen.“
Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass der ESM tatsächlich den gewünschten Erfolg bringt?
2. „Ich bedauere, dass Sie Ihre Wahlentscheidung bei der nächsten Bundestagswahl einzig von dieser Frage abhängig machen wollen – zumal die momentane herausragende Position Deutschlands im Vergleich mit seinen europäischen Nachbarn zum großen Teil der erfolgreichen Politik der christlich-liberalen Koalition geschuldet ist. Diesem Ansatz folgend könnten Sie 2013 voraussichtlich nur „Die Linke“ wählen, da der ESM nach derzeitigem Stand eine breite Zustimmung durch FDP, CDU/CSU, die SPD und durch die Grünen erhalten wird.“
Deutschland hatte schon vor Einführung des Euros eine herausragende Position im Vergleich mit seinen europäischen Nachbarn. Heute freut sich Deutschland, wenn es an seine Nachbarn großzügig deutsche Steuergelder bezahlen darf und wird mit seinen Nachbarn deswegen auch bald gemeinsam untergehen, denn es wirft gerade seinen Nachbarn die letzten Rettungsboote ab, damit die anderen auf dem Trockenen sitzen.
Bereits seit einigen Jahren macht sich in der deutschen Bevölkerung der Trend breit, nicht mehr wählen zu gehen, um seinen Protest zu demonstrieren. Anders geht es nämlich nicht. Ansonsten tauchen immer neue kleine Parteien auf, die eine gute Chance haben, wenn CDU, FDP, SPD und Grüne so weitermachen.
3. „Entgegen Ihren Ausführungen gefährdet der ESM weder unsere nationale Souveränität, noch unsere Demokratie oder unsere Freiheit. Auch unsere Einkommen und unser Vermögen sind durch den ESM nicht gefährdet. Ganz im Gegenteil, wird der ESM zukünftig ein wichtiger Garant für all dies sein.“
Können Sie Ihre Behauptungen auch begründen? Ansonsten kann ich sie leider nicht berücksichtigen.
M.E. wird unsere Souveränität gefährdet, weil der ESM uns dazu verpflichtet, für die Misswirtschaft anderer zu bezahlen. Südliche Länder waren nämlich schon immer etwas ärmer, obwohl dort aus klimatischen Gründen alles wuchs. Diese Länder haben ein anderes Verständnis von Wirtschaft, machen problemlos auch mal die Gelddruckerpresse an und schmeißen sorglos mit Millionen. Sie haben auch kein Problem damit, einen „Reichen“ anzupumpen und nehmen es mit der Rückzahlung nicht so genau. Das passt doch gar nicht zu Deutschland!
Der ESM gefährdet unsere Demokratie, weil unser Haushalt an Brüssel abgegeben wird. Dort kann der ESM gem. Art. 10 des Vertrages jederzeit Änderungen des Grundkapitals beschließen und das Vetorecht des deutschen Finanzministers, der dort im Gremium sitzt, ist unklar und schwammig im Vertrag formuliert. Da blickt keiner durch. Alles deutet darauf hin, dass er kein „einstimmiges“, sondern eher, dass mehrheitlich beschlossen wird. Ansonsten müssten Sie mir diesen Vertrag etwas genauer erklären und auch sagen können, weswegen er für Sie eindeutig klar ist.
Der ESM gefährdet auch unsere Freiheit. Wir sind gezwungen, immer wieder zu zahlen, sobald er bei uns abruft. Stellen Sie sich vor, dass die Leute hier arbeiten und Steuern zahlen, andere dieses Geld ausgeben dürfen und wir dieser Ausbeutung hilflos ausgeliefert sind.
Ich kann es auch nicht nachvollziehen, wieso Sie meinen, dass der ESM ein Garant für unser Vermögen ist. Wollen Sie evtl. sagen, dass – sobald Deutschland kein Geld mehr hat – die Griechen, Italiener, Spanier, Portugiesen, Franzosen etc. über den ESM für uns zahlen werden? Vielleicht können Sie uns das näher erklären, wie das gehen soll.
4. „Dabei haben wir Liberale uns mit aller Energie für die Beteiligung der Gläubiger eingesetzt. Wir haben in der Koalition durchgesetzt, dass dies die Position der Bundesregierung bei den Verhandlungen über den ESM wurde. Damit konnte die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene durchsetzen, dass es eine Gläubigerbeteiligung geben soll. Die FDP hat verhindert, dass gemeinsam finanzierte Schuldenrückkaufprogramme auf Europäischer Ebene beschlossen werden. Denn das hätte dazu geführt, dass die deutschen Steuerzahler für die Altschulden anderer Euro-Staaten aufkommen müssten. Die FDP hat verhindert, dass sog. „Eurobonds“ beschlossen werden, die eine gesamtschuldnerische Haftung der Staaten der Eurozone für Schulden anderer Eurostaaten vorsehen.“
Am liebsten wäre es mir gewesen, wenn der Euro nie eingeführt worden wäre, denn dann würden wir uns jetzt nicht in einer Euro-Krise befinden. Leider wurde das deutsche Volk damals aber nicht gefragt und eine Klage gegen den Beschluss zur Einführung des Euros von Prof. Schachtschneider blieb erfolglos.
5. „Für uns steht fest, dass es ohne den ESM zu einem unkontrollierbaren finanziellen und wirtschaftlichen Zusammenbruch einzelner EU-Mitglieder kommen könnte, in dessen Folge auch extreme gesellschaftliche Verwerfungen nicht auszuschließen wären. Mit dem ESM hingegen wird angeschlagenen EU-Mitgliedern hinreichend Zeit gegeben, um die eigenen Haushalte zu sanieren und um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.“
Diese Folgen erwarten uns auch mit dem ESM, und zwar in einer viel höheren Dimension. Der ESM kann uns nur helfen, den Euro noch ein wenig länger am Leben zu halten, damit der Knall größer wird.
Wenn Deutschland jetzt aus dem Euro austreten würde, könnte eine geordnete Insolvenz stattfinden, wenn ein vernünftiger Plan B ausgearbeitet wird. Das ist alles sehr bitter, aber so schlimm wie nach dem Krieg wird es dann nicht. Wir haben ja noch das deutsche Gold für einen Neubeginn. Wo ist es denn? Danach kann frei, ohne für andere Länder bezahlen zu müssen, wieder neu begonnen werden. Inzwischen ist auch die Mehrheit der Bevölkerung für diese Lösung. Weswegen wird an dem Euro so festgehalten?
6. „Er bietet darüber hinaus einen Schutzschild gegen Währungsspekulationen gegen den Euro. Von einer stabilen Währung wiederum profitiert vor allem die deutsche Wirtschaft und mit ihr die aktuell mehr als 41 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ohne den Euro und ohne unsere Einbindung in den europäischen Binnenmarkt würden sich deutsche Waren exorbitant verteuern, wodurch die Absatzmöglichkeiten gravierend eingeschränkt wären.“
Wir haben zu DM-Zeiten auch schon exportiert, und zwar nicht weniger. Wir müssen heute erst an arme Länder wie Griechenland oder Italien bezahlen, damit die bei uns einkaufen können. Weswegen wird uns immer wieder so ein Bär mit dem „Deutschland profitiert am meisten von dem Euro“ aufgebunden?
7. „Nur in der Europäischen Union kann Deutschland im Wettbewerb der globalisierten Welt bestehen. Auf uns allein gestellt und mit einer eigenen Währung könnten wir nicht bestehen.“
Auch das ist eine Mär. Schauen Sie doch mal nach Südamerika. Diese Länder, die eine Dauerkrise hatten und mehrmals einen Staatsbankrott erlebten, stehen heute besser denn je da, weil sie ihre Geschäfte alleine machen. Die überholen uns ja schon.
8. „Weiterhin wird die FDP-Bundestagsfraktion, auch vor dem Hintergrund der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf ein Maximum an parlamentarischer Mitbestimmung drängen. Wir wollen, dass alle Entscheidungen des ESM, die das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages berühren, durch einen strikten Parlamentsvorbehalt abgesichert und damit demokratisch legitimiert werden.“
Dann bitte ich Sie doch, sich den ESM-Vertrag einmal genau durchzustudieren oder sich diesen erklären zu lassen. Der ist in dieser Hinsicht nämlich so unklar, dass es ein Leichtes ist, sich den Text so auszulegen wie es einem gerade passt.
Sehr geehrte Frau Malgay,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Mai 2012, in der Sie mich um
eine weitere Stellungnahme zum geplanten Europäischen Stabilitätsmechanismus
(ESM) bitten. Gerne werde ich Ihnen hierzu meinen Standpunkt darlegen und auf
Ihre chronologischen Anmerkungen auf mein erstes Antwortschreiben eingehen.
1. Der ESM sichert den europäischen Finanz- und Wirtschaftsraum gegen
Spekulationen gegen den Euro und die Euro-Länder ab. Finanziell angeschlagene
Länder erhalten nur dann Unterstützung durch den ESM, wenn sie sich
gleichzeitig zur Einhaltung des Fiskalpaktes verpflichten. Die hier verankerten
Schuldenbremsen und die Verpflichtung zur Haushaltsdisziplin sind zwingende
Voraussetzungen für den Erhalt von finanziellen Hilfen. Durch die Verbindung
von ESM und Fiskalpakt stellen wir die Finanzpolitik der Europäischen Union und
ihrer Mitglieder wieder auf eine stabile Basis. Schuldenexzesse wie in der
Vergangenheit wird es jetzt nicht mehr geben.
2. + 6. Es ist richtig, dass es Deutschland wirtschaftlich auch vor der
Euro-Einführung nicht schlecht ging. Allerdings haben wir erst durch die
Einführung des Euros unsere europaweite Spitzenposition in der Wirtschaft
erreicht. Insgesamt hat Deutschland seit Einführung des Euros eine Billion Euro
mehr eingenommen als für andere Länder ausgegeben. Diese Zahlen sprechen eine
eindeutige Sprache für den Erfolg der Gemeinschaftswährung.
3. + 8. Der Deutsche Bundestag wird auch in Zukunft über die Bewilligung und
Auszahlung von finanzieller Unterstützung an anderen EU-Mitglieder entscheiden.
Somit ist die Souveränität des deutschen Parlaments auch nach der
Ratifizierung des ESM gesichert.
4. Wenn der Euro Ihrem Wunsch entsprechend nie eingeführt worden wäre,
hätten sich die deutsche Wirtschaft und der europäische Binnenmarkt in den
vergangenen 10 Jahren nicht so positiv entwickelt, wie es der Fall war. Darüber
hinaus weise ich darauf hin, dass Deutschland ohne den Euro infolge der
Finanzkrise zwar eine starke deutsche Währung gehabt hätte, dass diese Stärke
aber dazu führen würde, dass wir keine Waren mehr ins europäische oder
internationale Ausland exportieren könnten, da sich niemand unsere Waren
leisten könnte. Eine eigene deutsche Währung würde Deutschland daher nicht
stärken, sondern vielmehr unsere Wirtschaftsposition enorm schädigen.
5. Der ESM gibt den wirtschaftlich und finanziell angeschlagenen
EU-Mitgliedsländern die Zeit, um notwendige Strukturreformen durchzuführen und
die eigene Wirtschaft zu stärken. Im Ergebnis sollen sich die Länder so bald
wie möglich wieder eigenständig am freien Finanzmarkt finanzieren. In diesem
Sinne schützt uns der ESM vor einem unkontrollierbaren Zusammenbruch des
europäischen Währungssystems.
7. In Ihrer Lobpreisung für die südamerikanischen Länder und deren
Wirtschaftserfolg vergessen Sie zwei grundlegende Komponenten.
1. Vor dem wirtschaftlichen Aufschwung gab es Inflation, Rezession und soziale
Unruhen. Viele Menschen haben all ihren Besitz verloren. Das öffentliche
System war handlungsunfähig und die Wirtschaft lag am Boden. Ich kann hier
beim besten Willen nicht erkennen, warum Europa auch diesen Weg gehen sollte.
2. Die südamerikanischen Länder haben ihren wirtschaftlichen Aufschwung von
einem relativ niedrigen Niveau begonnen. In diesem Sinne sind zwar ihre
aktuellen Wachstumsraten vergleichsweise hoch, bevor sie allerdings das
westeuropäische oder US- amerikanische Wirtschafts- und
Industrialisierungsniveau erreichen, werden noch viele Jahre vergehen.
Sehr geehrte Frau Malgay, ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen
die Hintergründe für die Notwendigkeit des ESM klarer darlegen konnte als in
meinem ersten Schreiben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gabriele Molitor
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Gabriele Molitor MdB
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