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Sehr geehrter Herr Knoerig ,
die Bundesregierung plant einen Gesetztesentwurf zur Sterbehilfe, der am 31.01.2013 im Bundestag verabschiedet werden soll. (Siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711126.pdf). Im Artikel 2 des zu ändernden §217 wird die Sterbehilfe von Angehörigen und Nahestehenden straffrei gestellt. Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz sehr schwammig und kann der Euthanasie und dem Verbrechen Tor und Tür öffnen.
Erst vor kurzem hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, der die Abtreibung von Kindern mit Downsyndrom straffrei stellt. Ist so etwas nicht Eugenik? Ich frage mich da: Deutschland, wohin geht die Reise?
Zufällig ziemlich genau vor 80 Jahren hat in Deutschland ein düsteres Kapitel begonnen. Euthanasie und Eugenik sind Begriffe aus dieser dunklen Vergangenheit. Wer garantiert uns eigentlich die Freiheit hier in Deutschland? Wer vertritt unsere christlichen Interessen in der Öffentlichkeit und in der Politik?
Wenn erstmal die aktive Sterbehilfe legalisiert ist, dann ist es auch nicht mehr weit bis zur legalisierten Euthanasie. Hoffentlich kommt nicht später mal jemand auf die Idee, das Problem der vielen älter werdenden Menschen in Deutschland durch Legalisierung der Euthanasie zu regeln. ...Bitte verhindern Sie die aktive Sterbehilfe straffrei zu stellen. Danke!
Mit freundlichem Gruß
Andreas Franke
kein Bürger hat sich der Frage angeschlossen 20 Bürger haben die Frage empfohlen
bitte lassen Sioe mich wissen, was Sie gegen undemokratische Milliardenverteilugn an notleidende EU Länder der Euro Zone getan haben oder zu tun gedenken?
Ist deren Situation nhicht selbstverschuldet und rücksichtslos gegenüber den Euro Partnerländern?
Ist Solidarotät eine Einbahnstrasse der Geberländer?
Mit freundlichen Grüßwen
Horst Göllner
Sehr geehrter Herr Göllner,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. November.
Prinzipiell ist es so, dass die Beteiligung Deutschlands an den
Euro-Rettungsschirmen ESM und EFSF mit dem Grundgesetz vereinbar ist; dies
bestätigte das Bundesverfassungsgericht am 7. September vergangenen Jahres.
Gleichzeitig stärkte der Zweite Senat das deutsche Parlament, indem er die
Notwendigkeit von dessen Votum bei finanzpolitischen Entscheidungen
untermauerte, konkret: Die Rechte von uns Abgeordneten dürfen nicht durch
Automatismen für Zahlungen beschnitten werden. Darüber hinaus ist uns stets
eine Kontroll- und Ausstiegsmöglichkeit zu gewährleisten. Eine
"undemokratische Milliardenverteilung" kommt also gar nicht zustande.
Die Schuldenkrise in den betroffenen Ländern ist zumindest weitgehend die
Folge der nationalen Politik. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die
Nichtbeistands-Klausel der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
verweisen, die in Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union steht: Sie verbietet die bereits genannten Automatismen,
allerdings sind freiwillige Hilfen seitens der Mitgliedstaaten gestattet.
Bezogen auf das Finanzhilfeprogramm für Griechenland etwa wirkte die
Bundesregierung auf deutliche Verbesserungen hin. So sorgte sie z.B. dafür,
dass das entsprechende Sonderkonto bei der griechischen Zentralbank gestärkt
wurde, indem fortan auch Privatisierungserlöse sowie ein Teil zukünftiger
Primärüberschüsse (Mittel aus Staatseinnahmen, die über den Staatsausgaben
liegen) dorthin fließen sollen. Auf diese Weise können Zweckverfehlungen
verhindert werden.
Unsere Solidarität mit Griechenland würde ich nicht als Einbahnstraße
bezeichnen. Vielmehr teile ich den Wunsch unserer Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel, Griechenland in der Eurozone zu halten. Dementsprechend einigten sich
die Euro-Länder auch darauf, keinen Profit aus der misslichen Lage dieses
Landes ziehen zu wollen: Alle Gewinne aus dem Anleihen-Ankaufprogramm der EZB
werden auf besagtes Sonderkonto bei der griechischen Zentralbank überwiesen.
Damit leisten wir einen zusätzlichen Beitrag, unseren Partner bei der
Bewältigung seiner Probleme zu unterstützen.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB
27 Bürger haben die Antwort empfohlen
Da der bisher bekannte Finanzrahmen mit 700 Mrd. nicht mehr ausreicht, kommt jetzt die Erhöhung auf 2000 Mrd. "ins Spiel!"
Fühlen Sie sich als MdB durch dieses Vorhaben nicht auch "verschaukelt", um es milde auszudrücken?
MfG. Alfred Kuhlemann
kein Bürger hat sich der Frage angeschlossen 32 Bürger haben die Frage empfohlen
Lieber Herr Knoerig,
Sie haben nun schon so viele e-mails erhalten, die den Sachverhalt bzgl. des ESM darlegen, weswegen ich mich darauf nicht mehr beziehen möchte. Viel wichtiger für mich ist es, Sie zu fragen, ob Sie sich mit den hintergründigen Ursachen der Misere beschäftigt haben. Warum werden die Geldsummen, die fließen müssen immer größer? Warum müssen sich Menschen, die solch einen Geldfluß verlangen, durch allumfassende Immunität schützen? Machen die denn etwas falsch, weswegen man sie später rechtlich belangen könnte? Braucht es wirklich ein ständiges Wirtschaftswachstum, wo doch die Natur eindeutig vor macht, dass es das normalerweise nicht braucht? Wieviel Ghandi und Mut steckt in Ihnen, um unser heutiges System in Frage zu stellen, um dann die wirklich wichtigen Fragen zu stellen?
Es güßt Sie herzlich und mit aufrichtiger Hoffnung
Lüder Blume
kein Bürger hat sich der Frage angeschlossen 37 Bürger haben die Frage empfohlen
Sehr geehrter Herr Knoerig,
laut Artikel 9 des ESM steht ein bedingungsloser und unwiderruflicher Kapitalabruf binnen 7 Tagen im Bedingungswerk.
Der Artikel 27, 2/3/4 besagt eine volle Geschäftsfähigkeit zum anstregngen von Gerichtsverfahren bei gleichzeitiger finanzieller und gerichtlicher Immunität und Freiheit vor dem Zugriff auf Regierungs-, Gerichts-, Verwaltungs- und Gesetzesebene.
Desweiteren wird den Beteiligten im Artikel 30 100%ige Immunität auf ihr gesamtes Handeln vertraglich zugesichert.
Dies bedeutet, dass Europas Staatshaushalt in einer "einzelnen", nicht gewählten Hand ist.
Dies ist eindeutig keine Demokratie sondern lässt Formen erkennen, die wir bereits vor 70 - 80 Jahren hatten und hat ganz klar faschistische Züge.
Dies können Sie als demokratisach gewählter MdB doch nicht ernsthaft mittragen - oder?
kein Bürger hat sich der Frage angeschlossen 38 Bürger haben die Frage empfohlen
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